Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle
Gut zu wissen: Schonzeit
Zum Schutz von brütenden Vögeln, Kleintieren und Insekten ist es in der Zeit vom 01. März bis 30. September verboten, Grünbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Die übliche Pflege von Hecken und ähnliche Gartenarbeiten dürfen durchgeführt werden.