Buchsbaumzünsler oder Feuerbrand
Entsorgung von befallenen Pflanzen
Restmüll
Pflanzen, die von diesen Schädlingen bzw. Krankheiten befallen sind, dürfen nicht als Grünabfall entsorgt werden. Nur so kann eine weitere Ausbreitung verhindert werden.
Buchsbaumzünsler
Befallene Buchspflanzen können in gut verschlossenen Säcken auf folgenden Wegen entsorgt werden:
- In der Restmülltonne
- Auf dem Wertstoffhof Dorfweiher als Restmüll (gegen Gebühr)
- In gebührenpflichtigen Restmüllsäcken, die zur regulären Abfuhr der Restmülltonne bereitgestellt oder auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden können.
Kein Grünabfall, keine Kompostierung
Bitte auf gar keinen Fall vom Büchsbaumzünsler befallene Pflanzen in die Grünabfalltonnen geben oder bei den Grünabfall-Annahmestellen auf den Wertstoffhöfen oder den öffentlichen Grünabfallcontainern entsorgen. Bei der herkömmlichen Grünabfallkompostierung wird keine durchgehend hohe Kompostierungstemperatur erreicht, die die Abtötung der Larven des Buchsbaumzünslers gewährleistet. Aus diesem Grund wird auch von der Kompostierung im eigenen Garten dringend abgeraten.
Feuerbrand
Bei Verdacht auf Feuerbrandbefall können sich Privatpersonen an das Landratsamte Konstanz wenden:
- Amt für Landwirtschaft, Landratsamt Konstanz
Tel.: +49 7531 800 2966
Landwirtschaftsamt@LRAKN.de