Fragen dazu?

Frau
Eva Beil
Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz
Abteilung Abfallwirtschaft
Fritz-Arnold-Str. 2b
78467 Konstanz
Telefon 07531 996-174

Mülltonnengröße und Zuteilung

Restmüll-, Biomüll- und Papiertonnen

Für die drei Abfallarten Restmüll, Biomüll und Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) werden von den EBK grundstücksbezogen Tonnen bereit gestellt. 
Die Abfalltonnen werden gemeinschaftlich von allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Grundstücks oder des Gebäudes genutzt. Die Anzahl und Größe der Abfalltonnen richtet sich dabei nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen.

Gelbe Säcke
Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen werden in 90 Liter Gelben Säcken gesammelt und 14-tägig abgeholt. 
Pro Person kann durchschnittlich mit einem Gelben Sack pro 14-tägiger Abfuhr gerechnet werden.

Optional: Gelbe Tonne
Bei bei den EBK kann eine 240 Liter gelbe Tonne für die Sammlung von Verpackungsabfällen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen gemietet werden. Die Gelbe Tonne ist optional und kostenpflichtig. Für größere Wohnanlagen bieten die EBK auch Container mit 1.100 Liter Volumen an.
Mehr Infos hier: Gelbe Tonnen

Anzahl Abfallbehälter

Nach der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Konstanz muss mindestens folgendes Behältervolumen pro Person vorhanden sein:

EBK Abfallbehälter
Abfallbehälter der EBK für Restmüll (240 l), Altpapier (240 l), Biomüll (80 l) und Verpackungsabfälle (240 l)
  • Biomüll: 15 Liter pro Person
    wöchentliche Abfuhr
  • Restmüll: 30 Liter pro Person
    14-tägige Abfuhr
  • Altpapier: 40 Liter pro Person
    4-wöchentliche Abfuhr

Tonnen pro Personen auf dem Grundstück

Personen Restmüll Biomüll Papier
1 - 2 1 x 60 Liter 1 x 80 Liter 1 x 240 Liter
3 - 4 1 x 120 Liter 1 x 80 Liter 1 x 240 Liter
5 1 x 120 Liter +
1 x 80 Liter
1 x 80 Liter 1 x 240 Liter
6 - 8 1 x 240 Liter 1 x 120 Liter 2 x 240 Liter
ab 21 1 x 770 Liter 2 x 240 Liter 1 x 1.100 Liter
ab 26 1 x 1.100 Liter 2 x 240 Liter 1 x 1.100 Liter
... ... ... ...

Standplatzplanung Abfallbehälter

Allgemeine Anforderungen an den Standplatz

  • Die Abfallbehälter müssen – außer bei der Bereitstellung zur Abfuhr – auf dem eigenen privaten Grundstück untergebracht werden und allen Hausbewohnerinnen und -bewohnern zugänglich sein. 
  • Der Bereitstellungsort von Vierradbehältern (770/1100 Liter) darf maximal 10 m vom anfahrbaren Straßen- oder Gehwegrand entfernt sein.
  • Standplätze und Transportwege für Vierradbehälter müssen so befestigt sein, dass die Behälter ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. 
  • Bei Abfallstandplätzen in Tiefgaragen sind die geltenden Feuerschutzbestimmungen zu beachten sowie der Transport aus der Garage (über Rampe mit Steigung oder Aufzug) zu bedenken.
  • Durch Lage, Gestaltung oder besondere Hinweise am Standplatzes kann deutlich gemacht werden, dass er nicht öffentlich, sondern nur für Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen ist.
    Dies kann z.B. durch die Einhausung des Standplatzes und das Anbringen der jeweiligen Hausnummer geschehen.
  • Bitte vorab mit den EBK in Verbindung setzen, falls der Behälterstandplatz abschließbar gestaltet werden soll. 

Ungefähre Maße und Flächenbedarf

Abfallbehälter 60 Liter (nur für Restmüll)
80 Liter
120 Liter
Restmülltonne, Biomülltonne
Breite x Tiefe x Höhe in mm 500 x 600 x 1000
Flächenbedarf 0,35 Quadratmeter
Abfallbehälter 240 Liter
Restmülltonne, Biomülltonne, Papiertonne, Gelbe Tonne
Breite x Tiefe x Höhe in mm 600 x 800 x 1200
Flächenbedarf 0,60 Quadratmeter
Abfallbehälter 770 Liter
Restmülltonne
Breite x Tiefe x Höhe in mm 1400 x 800 x 1400
Flächenbedarf 1,50 Quadratmeter
Abfallbehälter 1.110 Liter
Restmülltonne, Gelbe Tonne
Breite x Tiefe x Höhe in mm 1400 x1400 x 1500
Flächenbedarf 3,00 Quadratmeter
Gelbe Säcke Pro Sack: 90 Liter
Breite x Tiefe x Höhe in mm 500 x 500 x 1000
Abfallbehälter Standplatz

Zur Bildergalerie umgesetzter Standplätze

Anforderung an eine sichere Zufahrt der Müllabfuhr

  • EBK: 3-achsige Müllfahrzeuge
  • Kein Rückwärtsfahren
  • Durchfahrtsbreite von mindestens 3,5 m muss gewährleistet sein.

Abfälle dürfen nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu Abfallbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist (§16 Unfallverhütungsvorschrift „Müllbeseitigung"). Für Stichstraßen und -wege gilt demnach, dass am Ende eine geeignete Wendeanlage vorhanden sein muss.

Anfahrt und Größe der Wendeanlagen

Wendeanlagen können als Wendehammer, Wendekreis oder Wendeschleife ausgeführt sein.

  • Wendekreise sind geeignet, wenn sie einen Mindestdurchmesser von 22,00 m einschließlich der Überhänge haben.
    Dabei muss der Wendeplattenrand von Hindernissen, wie Schaltschränken, Telekommunikationsanlagen, Lichtmasten, Bäumen, usw. frei sein.
  • Da in der Praxis der Platzbedarf für Wendekreise mit 22,00 m oft nicht zu realisieren ist, sind auch andere Bauformen wie zum Beispiel Wendehämmer möglich.

Wichtige Voraussetzung ist, dass ein Wenden mit ein- bis höchstens zweimaligem Zurückstoßen möglich sein muss.

Grundlagen:

Schleppkurven

Straßen sowie Ein- und Ausfahrten von Straßen müssen so gestaltet sein, dass in Kurvenbereichen die Schleppkurven für ein 3-achsiges Müllfahrzeug berücksichtigt werden.

Grundlagen:

  • Richtlinie für Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen (RBSV), Ausgabe 2020.
    S. 7, Tabelle 1, Gemoetrische Kenngrößen der Bemessungsfahrzeuge und Höchstwerte der StVZO,
    S. 29, Schleppkurve 8, Müllfahrzeug 3-achsig.

Befestigung der Fahrbahn

Fahrzeuge dürfen nur auf Fahrwegen oder in Bereichen betrieben werden, die ein sicheres Fahren ermöglichen (BGV „Fahrzeuge“ § 45). Die Straße muss für die zulässigen Achslasten eines Abfallsammelfahrzeuges ausreichend tragfähig sein.

  • Zulässiges Gesamtgewicht von Abfallsammelfahrzeugen: Max. 26 t
  • Max. Achslast: 11,5 t

Sammelplätze für Abfallbehälter

Können oben genannte Anforderungen nicht gewährleistet werden, tritt die Regelung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Konstanz in Kraft, wonach die Abfallbehälter an eine durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen sind. Wir empfehlen in solchen Fällen, dies für die betroffenen Grundstücke im Bebauungsplan textlich aufzunehmen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Sinnvoll ist es unseres Erachtens auch, diesen Sammelplatz für Abfallbehälter am Abuhrtag im Plan auszuweisen.

Standplätze für Altglas-Sammelcontainer

Altglas-Sammelcontainer sollen von allen Nutzern bequem zu Fuß erreicht werden können. Die Städte sind verpflichtet, für die Aufstellung von Altglascontainern entsprechend viele Standplätze zur Verfügung zu stellen. 

Altglas-Farben
Gesammelt wird Altglas, d.h. sogenanntes „Verpackungsglas“,  in drei Sammelfarben: Weißglas, Braunglas und Grünglas. Daher sind pro Standplatz mindestens 3 Container erforderlich (1 Container pro Glasfarbe).
Die Anteile der zu sammelnden Glasfarben verteilen sich wie folgt:

  • Weiß: 50%
  • Grün: 35%
  • Braun: 15%

Voraussetzungen für einen Sammelplatz

Leerung Altglascontainer
  • Anfahrbar mit LKW: 10 x 2,5 m, 26 t zul. Gesamtgewicht
  • Am Ladeort des LKWs: Breite mindestens 3,5 m, da Abstützungen ausgefahren werden müssen.
  • Über dem LKW und über den Containern darf sich kein Hindernis befinden (Äste, Leitungen etc.)
  • Die Leerung eines Containers dauert in der Regel ca. 3 Minuten. Dadurch ggf. entstehende Behinderungen (insb. Vorbeifahrt) müssen akzeptabel sein.

Empfehlung: Mehr kleine Sammelplätze

Mehrere kleine Plätze sind wenigen größeren Sammelplätzen zu bevorzugen:  Die „soziale Kontrolle“ funktioniert besser. Es kommt zu weniger Verunreinigungen und weniger Vandalismus. Durch kurze Wege im Quartier kann das Altglas zu Fuß entsorgt werden. Somit verringert sich die Anzahl der PKW-Anfahrten, es kommt zu weniger Lärm- und Schadstoffemissionen.

Containersysteme in Konstanz

Containerstandplatz
  • Lärmarme „Iglus“ mit Kranaufnahme, Volumen: 1,5 oder 3 Kubikmeter

Nur in Ausnahmefällen sind noch andere Systeme im Einsatz 

Abmessungen der Container

  Länge (mm) Breite (mm) Höhe (mm)
Volumen: 1,5 Kubikmeter 900 1180 1605
Volumen: 3 Kubikmeter 1700 1180 1605

Möglichkeiten der Containeraufteilung

Skizze Altglascontainer
  • 3 x 1,5 Kubikmeter
  • Bis ca. 600 EinwohnerInnen pro Platz
Skizze Altglascontainer
  • 2 x 3 Kubikmeter + 1 x 1,5 Kubikmeter
  • Bis ca. 1.300 EinwohnerInnen pro Platz
Skizze Altglascontainer
  • 3 x 3 Kubikmeter + 1 x 1,5 Kubikmeter
  • Bis ca. 1.800 EinwohnerInnen pro Platz

Unterflurcontainer

Unterflurcontainer
Unterflurcontainer

Altglas-Sammelcontainer können grundsätzlich auch unterirdisch installiert werden, so dass nur die Einwurfsäulen aus dem Boden heraus ragen. Dies ermöglicht optisch ansprechende Gestaltungen, ist jedoch aufwändig und deutlich teurer.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die EBK.

Kreislaufwirtschaft

Kreislaufwirtschaft
Leitbild der Kreislaufwirtschaft (Bildnachweis: BMU, August 2018)

Abfallhierarchie

Alle Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, ihre Abfälle entsprechend der Abfallhierarchie zu entsorgen. In Deutschland ist sie im Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG, §6 Abfallhierarchie rechtlich verankert.

1. Vermeidung von Abfällen
Abfall entsteht nicht beim Wurf in die Tonne, sondern beginnt bei einem bewussten Konsum.
Die EBK unterstützen abfallvermeidende Maßnahmen beispielsweise mit dem Verleih des Spülmobils und dem dazugehörigen Mehrweggeschirr, einem Zuschuss für Stoffwindeln und der kontinuierlichen Information.

2. Vorbereitung zur Wiederverwendung durch Reinigung und Reparatur
Second Hand Läden, Kleinanzeigen und die Warenbörse Fairkauf auf dem Wertstoffhof in der Fritz-Arnold-Straße sind gute Beispiele, wie aussortierte Gegenstände, Kleidungsstücke oder Möbel unkompliziert weitergegeben werden können.

3.Recycling von Abfällen
Das Wiederaufbereiten von Wertstoffen erfordert eine konsequente Abfalltrennung. Grundlegende Voraussetzungen dafür ist es, den richtigen Entsorgungsweg einfach und unkompliziert zu ermöglichen. Darüber hinaus sind der einfachen Zugang zu Informationen, wie bspw. dem Abfall ABC der Stadt Konstanz, als auch Maßnahmen zur Bewusstseinbildung wie in der 2021 erschienen Serie Abfallwege: Was passiert eigentlich mit dem Konstanzer Abfall? wichtige Faktoren für eine verbesserte Abfalltrennung.

4. Sonstige Verwertung von Abfällen
Die sonstige Verwertung bezieht sich vor allem auf die energetische Verwertung, also das Verbrennen von Abfällen zur Energiegewinnung. Dadurch können fossile Energieträger eingespart und Ressourcen geschont werden.

5. Beseitigung von Abfällen
Erst wenn die anderen Möglichkeiten erschöpft sind, werden Abfälle der Beseitigung zugeführt.

Downloads zur Planung: Abfall und Entsorgung

Infos zur Planung