Nachhaltige Beschaffung

Je weniger, desto besser

5 Stufen sind von groß nach klein von oben nach unten geordnet: 1 Abfallvermeidung, 2 Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3 Recycling, 4 Sonstige Verwertung, 5 Beseitigung.
Die fünf Stufen der Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Privat wie betrieblich gilt: Die nachhaltigste Beschaffung ist keine Beschaffung. Vor allem auf kurzlebige Einwegprodukte sollte verzichtet werden. Sie werden meist energieintensiv produziert, transportiert und nach kurzem Einsatz schon wieder entsorgt. Wird auf Einwegprodukte wie ToGo-Kaffeebecher oder Plastiktüten verzichtet, wird nicht nur Abfall vermieden, sondern auch eine Menge CO2 eingespart. 

Verschiedene Perspektiven der Nachhaltigkeit

Natürlich kann man nicht auf alles verzichten oder jederzeit auf eine vorhandene Mehrwegalternative zurückgreifen. Darum sollte man sich bei jedem Kauf fragen: Wie kann das Produkt oder die Dienstleistung nachhaltig sein? Welche Nachhaltigkeitsaspekte sind dabei besonders relevant – soziale, ökologische oder ökonomische Nachhaltigkeit?
Diese Fragen gelten auch für die betrieblichen Beschaffungen der EBK. Ein Unterschied zum privaten Kauf sind die gesetzlichen Vorgaben zur öffentlichen Beschaffung, wie die Anzahl der einzuholenden Angebote oder die Vergabekriterien einer EU-weiten Ausschreibung. 
Diese Regeln sind sinnvoll, denn mit öffentlichen Geldern darf nicht leichtfertig umgegangen werden. Häufig wird vermutet, dass die Vorgaben der öffentlichen Beschaffung einer nachhaltigen Beschaffung im Weg stehen würden. Die EBK haben in den vergangenen Jahren gezeigt: Dem ist nicht so. Nachhaltigkeit kann auch in der öffentlichen Beschaffung nachweisbar eingefordert werden.

Ein Praxisbeispiel: Nachhaltige Arbeitskleidung

Drei junge Männer vor einem Müllfahrzeug, alle machen die „Daumen hoch“ Geste. Zwei der Männer tragen orangefarbene Warnschutzkleidung, der dritte Mann trägt schwarz-graue Arbeitskleidung eines Mechanikers.
Seit April 2023 tragen die Mitarbeitenden von EBK und TBK nachhaltige Arbeitskleidung. 

Die Neuvergabe des Auftrags für Arbeitsmietkleidung mit Waschdienstleistung von EBK und Technischen Betrieben Konstanz (TBK) im Jahr 2022 hat das bewiesen. Dieser Auftrag wurde EU-weit mit Nachhaltigkeitskriterien ausgeschrieben. 
In der Ausschreibung wurde vorgegeben: Die Fasern, aus denen die Kleidung hergestellt wird, müssen unter Beachtung von Umweltschutzkriterien gewonnen werden. Bei der Konfektionierung der Kleidung, also der Produktion bzw. dem Nähen, wird vor allem auf die soziale Nachhaltigkeit geachtet: Kinderarbeit ist ausgeschlossen, Menschenrechte müssen geachtet und ein angemessener Lohn muss gezahlt werden. Das industrielle Waschen soll ökologisch nachhaltig sein: Die Wäscherei soll einen möglichst hohen Anteil an Energie aus regenerativen Quellen nutzen und der CO2-Ausstoß beim Transport soll möglichst niedrig sein. 

Die bietenden Firmen mussten die Erfüllung dieser Kriterien nachweisen, in der Regel dadurch, dass sie sich bereits für bestimmte Gütezeichen oder Qualitätssiegel qualifiziert haben. Neben dem Preis und den Bewertungen des Tragetestes flossen diese Nachhaltigkeitskriterien zur 30 % in die Wertung der Angebote ein. Schließlich hat die Firma den Zuschlag erhalten, die auch bei der Nachhaltigkeit am besten abgeschnitten hat. Die Mitarbeitenden von EBK und TBK tragen seit April 2023 also nicht nur sichere und bequeme, sondern auch nachhaltige Arbeitskleidung.

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