Entsorgung Batterien und Akkus
Batterien: Wertstoffhöfe & Händler
Haushaltsübliche Gerätebatterien können in Sammelboxen bei den entsprechenden Händlern sowie auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Haushaltsübliche Gerätebatterien sind beispielsweise Baby-, Mignon-, Mono-, Micro Batterien, Flach- und Blockbatterien, Knopfzellen sowie Akkus aus Elektro-Kleingeräten.
Lithium-Batterien: Wertstoffhöfe und Händler
Lithium-Batterien sind brennbar. Der sichere Umgang ist deshalb besonders wichtig! Lithium Batterien und Akkus dürfen auf keinen Fall im Restmüll oder Gelben Sack entsorgt werden.
Sammelboxen zur sachgerechten Entsorgung stehen im Handel und auf den Wertstoffhöfen bereit.
Lithium-Ionen-Akkus: Kontakte abkleben
Bei Lithium-Ionen-Akkus bitte vor der Abgabe die Kontakte mit Klebeband abkleben, damit Kurzschlüsse vermieden werden.
Ausnahmen: Beschädigte Akkus, E-Bike Akkus, Starterbatterien
Keine Annahme auf den Wertstoffhöfen
Folgende Batterien und Akkus können nicht auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden:
- Beschädigte Lithium-Ionen-Akkus
Diese sind beim Problemstoffmobil des Landkreises abzugeben. - E-Bike Akkus
E-Bike Akkus sind Industriebatterien und können bei den entsprechenden Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
Keine Entsorgung auf unseren Wertstoffhöfen. - Starterbatterien von Autos oder Motorrädern
Diese werden von den EBK nicht angenommen. Sie fallen unter die gesetzliche Rücknahmepflicht des Vertreibers. Das bedeutet, Starterbatterien für Kraftfahrzeuge können bei der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Wenn gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine verbrauchte Batterie zurückgegeben wird, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Rückgabepfand in Höhe von € 7,50 zu erheben. Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie wird dieses Pfand von der Verkaufsstelle zurückerstattet.
Rückgabe beim Problemstoffmobil des Landkreises ebenfalls möglich. Falls dabei ein Entsorgungsnachweis gewünscht wird, ist dieser hier (Landratsamt Konstanz) zu finden und bei der Abgabe der Batterie mitzubringen.