Städtebauliche Richtwerte ab dem Jahr 2020

Zu den städtebaulichen Bodenrichtwerten (diese sind nicht für die Grundsteuererklärung geeignet!) ab dem Jahr 2020 gelangen Sie mit dem Link: Boris-BW

Hinweis:
In der Vergangenheit sind die Bodenrichtwerte zum 31.12. eines Jahres erstellt worden. Ab 2022 werden die Richtwerte zum 01.01. eines Jahres erstellt. Daher gibt es keine Richtwerte für das Jahr 2021.



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