Wählen für Menschen mit Unterstützungsbedarf
Hier erhalten Sie nähere Informationen der Bundeswahlleiterin.
Nicht rollstuhlgerechte Wahllokale
Folgende beiden Wahllokale sind nicht rollstuhlgerecht:
03001 Villa Rheinburg
04001 Familienzentrum Stockacker
Ihre Optionen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt (608 KB).
Hilfspersonen / Assistenzpersonen / Assistenzhunde
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen.
Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus dem Kreis der Mitglieder des Wahlvorstandes.
Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche der Wählerin oder des Wählers erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des oder der anderen geheim zu halten. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter oder eine Vertreterin anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.
Eine andere Möglichkeit für die assistiert durchgeführte Wahl ist die Briefwahl. Allerdings darf auch bei der Briefwahl nicht für die wahlberechtigte Person gewählt werden.
Menschen mit Beeinträchtigung und Assistenzpersonen und/oder Assistenzhunden sind in unseren Wahllokalen willkommen. Für Assistenzpersonen gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Hilfsperson.
Blinde und Personen mit Sehbeeinträchtigung
Bei Bundestags- und Europawahlen können Blinde und Wählerinnen und Wähler mit Sehbeeinträchtigung ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben.
Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.
Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen durch die Bundesregierung erstattet.
Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel als Audio-CD ausgegeben. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.
Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern über:
Bundesweite Hotline des DBSV e. V.
Telefon: 030 285387-0
Direkt bei den Landesvereinen des DBSV.
Stimmzettelschablonen sind erst nach Druck der Stimmzettel verfügbar.