Bundes- und Landespolitik

Gleichberechtigt und selbstbestimmt leben - mit Behinderung

Anspruch auf besondere Leistungsansprüche

Pressemitteilung


Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er macht auf die Belange von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen aufmerksam. Wer beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf besondere Leistungen der Solidargemeinschaft – auch und gerade im Bereich der sozialen Sicherung, darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg aufmerksam.

Im Oktober 2024 wurde der Aktionsplan veröffentlicht Landesaktionsplan 2.0

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg 2.0

Landesaktionsplan 2.0
 
Von Interesse dürfte Ziffer 4.1 Arbeit (Seite 27 f.) des Aktionsplans sein. Dieses teilhabepolitische Handlungsfeld spricht für sich, jedoch nicht für Menschen mit Behinderungen, besonders wenn diese eine Beschäftigung in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg anstreben. Denn ihr Anteil wird von Jahr zu Jahr geringer. Waren im Jahr 2013 noch 12.252 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt, sind es Stand 2022 nur noch 9.823 Arbeitsplätze. 2.909 Pflichtarbeitsplätze blieben unbesetzt. Nur zur Erinnerung, im Jahr 2013 lag die Beschäftigungsquote bei 5,2 Prozent, 2022 bei 3,99 Prozent. Die Zahlen zur Beschäftigungsquote der Einzelressorts für 2023, die der AGSV BW vorliegen, lassen keine Trendumkehr erkennen. Im Gegenteil, die AGSV BW geht von einem weiteren Rückgang der Beschäftigungsquote aus. Es bedarf keiner Kaffeesatzleserei, um diese Entwicklung vorherzusagen. Man muss sich lediglich die Entwicklung in den Ressorts vor Augen führen, um sagen zu können: es geht weiter bergab. 
 
Keine Überraschung ist es, dass die Landesregierung die Selbstverpflichtung, statt der gesetzlich vorgesehenen Beschäftigungsquote von fünf Prozent eine Beschäftigungsquote von sechs Prozent zu erreichen, aufgegeben hat, siehe Seite 58, Ziffer 111, Aktionsplan 1.0, hier:
 
Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg

Pflegebedürftige können Entlastung durch ehrenamtlich Helfende abrechnen – Landesregierung ändert Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO)

Pflegebedürftige Menschen, die zuhause ihre Pflege organisieren, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. In Baden-Württemberg waren bislang nur ambulante Dienstes anerkannt, aber keine ehrenamtliche Einzelhelfende. Seit vielen Jahren kritisierten Familien in unserem Landesverband diese Einschränkung bei der Organisation der dringend notwendigen Familienentlastung. Jetzt hat die Landesregierung diese Kritik aufgegriffen und die Voraussetzungen für den Einsatz der Einzelhelfenden (und der Abrechnung über die Pflegekasse) geschaffen. Seit Mittwoch gilt die geänderte Verordnung. (Quelle: Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.)
 
Hier geht es zur Pressemitteilung des SM BW:
 
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-unterstuetzt-und-entlastet-pflegende-angehoerige

Juli 2023: Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes

Links aus dem Bundestag für Menschen mit Behinderung