Häufige Fragen zur Kita-Vormerkung
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Welche Betreuungsformen gibt es in Konstanz?
SPIELGRUPPEN (SPGR)
Kleinkindgruppen mit einer Betreuung von 10 bis 15 Stunden in der Woche.
Hier werden die Kinder meist an zwei oder drei Vormittagen in der Woche betreut. Spielgruppen werden für Kinder bis zum dritten Lebensjahr angeboten.
Spielgruppen gelten nicht als Tageseinrichtung für Kinder. Die Aufnahme erfolgt nicht nach dem sonst üblichen Aufnahmeverfahren. Bei Interesse an einem Platz, wenden Sie sich bitte direkt an die Spielgruppe. Eine Kita-Vormerkung müssen Sie auch für eine Aufnahme in einer Spielgruppe anlegen.
KINDERTAGESPFLEGE
Diese Form der Betreuung ist überwiegend für Kinder unter drei Jahren gedacht. Hier werden Kinder von einer Tagespflegeperson betreut. Früher sprach man hierbei von einer „Tagesmutter“. Da es aber auch „Tagesväter“ gibt, wird heutzutage der Begriff „Tagespflegeperson“ verwendet.
Bei dieser Form der Betreuung wird eine kleinere Gruppe Kinder von einer Tagespflegeperson betreut. Dies kann in der Wohnung der Tagespflegeperson sein oder in dafür angemieteten Räumen.
Bei der Kindertagespflege ist es möglich, eine Betreuung an einzelnen Tagen zu erhalten. Es müssen nicht immer 5 Tage in der Woche sein.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.kindertagespflege-konstanz.de oder bei den Kolleginnen aus dem Fachbereich Kindertagespflege. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der angegeben Internetseite.
KLEINKINDGRUPPE/KRIPPE
Im Bereich der Kinder von null bis drei Jahren spricht man von Kleinkindgruppen. Diese Gruppen werden auch noch oft „Krippe“ genannt.
Viele Einrichtungen bieten Gruppen für Kinder unter drei Jahren und für Kinder über drei Jahren an. Es gibt aber auch Einrichtungen, die bieten nur eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren an.
Die Betreuung findet an 5 Tagen in der Woche statt. Es ist nicht möglich, nur einzelne Tage in den Einrichtungen zu buchen
KINDERGARTEN
Als „Kindergarten“ wird eine Einrichtung bezeichnet, die Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut. Aber auch Kindertagesstätten, Kinderhäuser und Kinder- und Familienzentren betreuen Kinder über drei Jahren. Die Unterschiede werden hier erklärt.
HORT
Ein Hort bezeichnet Einrichtungen, in denen Schulkinder betreut werden. Manche Horte sind in ein Kinderhaus integriert. Dort werden auch jüngere Kinder betreut. Andere Einrichtung sind ausschließlich ein Hort. Dort werden dann nur Schulkinder betreut. Die meisten Horte betreuen Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse bzw. bis zum 10. Lebensjahr. In einigen Horten findet die Betreuung vor und nach der Schule statt, in anderen nur nach der Schule. Ein Hort bietet eine Betreuung auch während der Ferien. Allerdings haben auch Horte Schließzeiten, so dass es in einigen Ferien keine Betreuung geben kann. Den Weg von der Schule zum Hort müssen die Kinder selbständig bewältigen oder Sie organisieren eine Begleitung für Ihr Kind. Eine Begleitung seitens der Einrichtung erfolgt in der Regel nicht. Für einen Hortplatz müssen Sie auch eine Kita-Vormerkung anlegen.
Viele Grundschulen bieten eine „Kernzeitbetreuung“ an. Diese Art der Betreuung wird meist durch einen Verein organisiert und findet in Räumlichkeiten der Schule statt. Wenn Sie Interesse an dieser Form der Schulkindbetreuung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Schule bzw. an den entsprechenden Verein. Für diese Plätze wird keine Kita-Vormerkung benötigt. Die Platzvergabe erfolgt durch die Schule bzw. den Verein.
Was bedeutet „Betreuungsform"?
Welche Betreuungszeiten gibt es?
In den einzelnen Einrichtungen gibt es verschiedene Betreuungszeiten. Nicht jede Betreuungszeit wird in jeder Einrichtung angeboten. Es kann auch sein, dass einzelne Betreuungszeiten nur für bestimmte Altersgruppen angeboten werden. So bieten viele Einrichtungen z.B. keine Halbtagsbetreuung für Kinder unter 3 Jahren an.
Hier finden Sie eine Übersicht der unterschiedlichen Betreuungszeiten. Die genauen Uhrzeiten zu denen die Betreuungszeiten stattfinden, erfragen Sie bitte in Ihrer Wunscheinrichtung. Diese sind von Einrichtung zu Einrichtung leicht unterschiedlich. Eine grobe Übersicht der Zeiten finden Sie auch in der Broschüre „Kindertagesbetreuung in Konstanz“.
REGELGRUPPEN (RG)
Gruppen mit geteilter Betreuung am Vor- und Nachmittag. Maximal 35 Stunden in der Woche. Über die Mittagszeit findet für die Kinder keine Betreuung statt. Sie müssen Ihr Kind vorher abholen und können es dann zu bestimmten Zeiten am Nachmittag wieder bringen.
Dies wird in der Regel nur im Kindergarten für Kinder ab drei Jahren angeboten.
HALBTAGS (HT)
Gruppen mit einer Betreuungszeit ausschließlich am Vormittag. Die Betreuungszeit beträgt maximal 5 Stunden am Tag.
Diese Plätze werden oft nur für Kinder ab drei Jahren angeboten. Wenige Einrichtungen bieten dies auch für Kinder unter drei Jahren an.
VERLÄNGERTE ÖFFNUNGSZEITEN AM VORMITTAG (VÖ)
Gruppen mit einer Betreuungszeit von 5 bis 7 Stunden am Tag. Die Betreuung findet am Vormittag/Mittag statt.
In einigen Einrichtungen wird bei dieser Betreuungszeit ein Mittagessen angeboten, bei anderen gibt es kein Mittagessen. Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf in Ihrer Wunscheinrichtung, ob Ihr Kind ein Mittagessen bekommen kann.
GANZTAGSGRUPPEN (GT)
Gruppen mit einer Betreuungszeit ab 7 Stunden pro Tag.
Was bedeuten die Betreuungszeiten?
Die Einrichtungen bieten verschiedene Betreuungszeiten an. Manchmal wird auch von „Betreuungsumfang“ gesprochen. Die Betreuungszeiten geben an, wie lange Sie Ihr Kind in dieser Einrichtung betreuen lassen können.
Wenn Sie z.B. in einer Einrichtung einen Platz mit einer „Verlängerten Öffnungszeit“ haben, können Sie Ihr Kind zu diesen Zeiten betreuen lassen. Ein früheres Bringen oder späteres Abholen ist nicht möglich. Die Einrichtung kann zwar längere Öffnungszeiten haben, trotzdem kann Ihr Kind nur zu den Zeiten der „Verlängerten Öffnungszeit“ betreut werden.
Ein späteres Bringen oder früheres Abholen als die angegebenen Zeiten ist meist möglich. Bitte fragen Sie in Ihren Wunscheinrichtungen nach, ob es feste Bring- und/oder Abholzeiten gibt.
Die angegebenen Zeiten sind die Zeiten, die Ihr Kind maximal betreut werden kann. Für längere Betreuungszeiten benötigen Sie einen Platz mit mehr Betreuungszeiten.
Ein Beispiel:
Sie haben für Ihr Kind einen Platz mit „Verlängerter Öffnungszeit“ in einem Kindergarten. Die Betreuungszeiten für diesen Platz sind von 7:30 – 13:30 Uhr. Der Kindergarten öffnet morgens aber schon um 7:00 Uhr und schließt um 17:00 Uhr. Sie können Ihr Kind trotzdem erst frühestens um 7:30 Uhr bringen. Es muss auch bis spätestens 13:30 Uhr wieder abgeholt werden.
Es ist aber möglich, Ihr Kind erst um 8:00 Uhr zu bringen oder auch um 13:00 Uhr abzuholen.
Die genauen Regelungen zum Bringen und Abholen der Kinder erfragen Sie bitte in Ihrer Wunscheinrichtung.
Der Elternbeitrag wird für die Betreuungszeit des Platzes erhoben. Auch wenn Sie Ihr Kind kürzer betreuen lassen, bleibt der Elternbeitrag der gleiche.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, einem Kinderhaus und einem Kinder- und Familienzentrum?
Im Großen und Ganzen sind es nur geringe Unterschiede. In allen Einrichtungen werden die Kinder nach dem Bildung-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag betreut und gefördert. Nach erfolgreicher Eingewöhnung bleiben die Kinder ohne die Erziehungsberechtigten in der Einrichtung.
(Im weiteren Verlauf wird für die bessere Lesbarkeit nur „betreut“ geschrieben. Dies beinhaltet aber auch eine entsprechende Förderung der Kinder.)
In einem Kindergarten werden Kinder ab drei Jahren bis zum Eintritt in die Grundschule betreut. Jüngere und ältere Kinder werden in einem Kindergarten nicht betreut.
In einer Kindertagesstätte werden neben den Kindergartenkindern auch Kinder unter drei Jahren und zum Teil auch Schulkinder betreut. Heutzutage spricht man in diesem Fall aber eher von „Kinderhaus“. In diesem Fall besteht der Unterschied nur in dem Begriff.
Ob die Kinder in altersgemischten Gruppen von einem Jahr oder zwei Jahren bis zum Schuleintritt oder in Krippen- und Kindergartengruppen betreut werden, ist unterschiedlich. Genaueres zu den Gruppeneinteilungen und der Konzeption erfahren Sie in Ihren Wunscheinrichtungen.
Ein Kinder- und Familienzentrum ist ein Kinderhaus, in dem Kinder in unterschiedlichem Alter betreut werden. Zusätzlich werden in einem Kinder- und Familienzentrum weitere Angebote gemacht, die die gesamte Familie unterstützen und stärken. Diese Angebote können z.B. Vorträge und Kurse, Begegnungsmöglichkeiten im Haus (z.B. Elterncafé) oder Beratungs- und Informationsangebote der Elternbegleitung sein. Außerdem arbeiten Kinder- und Familienzentren mit anderen Institutionen zusammen. So können z.B. Angebote der Familienunterstützung und Familienberatung den Eltern leichter zugänglich gemacht werden.
Auch in allen anderen Einrichtungen werden Eltern selbstverständlich unterstützt. In einem Kinder- und Familienzentrum sind die Strukturen dafür aber stärker ausgeprägt.
Was ist eine „Kernzeitbetreuung“?
Eine „Kernzeitbetreuung“ ist eine Betreuung für Grundschulkinder. Diese Betreuung wird direkt an der Grundschule für die Kinder dieser Schule angeboten. Diese Art der Betreuung wird meist durch einen Verein organisiert und findet in Räumlichkeiten der Schule statt. Ob die Betreuung nur während der Schulzeit oder auch während der Ferien stattfindet ist unterschiedlich.
Wenn Sie Interesse an dieser Form der Schulkindbetreuung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Schule bzw. an den entsprechenden Verein.
Für diese Plätze wird keine Kita-Vormerkung benötigt. Die Platzvergabe erfolgt durch die Schule bzw. den Verein.
Was heißt „Altersmischung“?
Altersmischung bedeutet, dass in einer Gruppe Kinder mit unterschiedlichem Alter betreut werden. Es gibt z. B. Gruppen mit Kindern von einem Jahr bis zum Grundschuleintritt. Oder Gruppen mit Kindern von drei Jahren bis zum Grundschuleintritt. In Krippengruppen sind Kinder oft im Alter von einem bis drei Jahren.
Die genaue Gruppenstruktur und die Altersmischung erfragen Sie bitte in Ihrer Wunscheinrichtung.
Was ist eine Konzeption?
Die Konzeption erklärt die Arbeitsweise in einer Kindertageseinrichtung. Dort werden die grundlegenden Dinge aufgeführt, nach denen dort gearbeitet wird. In der Konzeption steht z.B. ob in der Einrichtung nach dem „offenen Konzept“ oder in „festen Gruppen“ gearbeitet wird. Oder auch, ob eine spezielle Pädagogik wie z.B. Waldorf oder Montessori in dieser Einrichtung besonders berücksichtigt wird.
Wenn Sie Näheres zu der Konzeption und der Arbeitsweise in der Einrichtung wissen möchten, fragen Sie bitte direkt in Ihrer Wunscheinrichtung nach.
Was ist eine Eingewöhnung?
Als Eingewöhnung wird die erste Zeit Ihres Kindes in der Betreuung bezeichnet. Ihr Kind muss erst Vertrauen zu einer anderen Betreuungsperson aufbauen, bevor Sie Ihr Kind allein in der Einrichtung bzw. der Kindertagespflege lassen können. Dies geschieht in kleinen Schritten. In der Regel dauert eine Eingewöhnung drei bis acht Wochen. In dieser Zeit kann das Kind noch nicht die gesamte Zeit über in der Einrichtung bleiben. Planen Sie diese Zeit bitte für Ihren Start in das Berufsleben mit ein. Wie lange die Eingewöhnung genau dauern wird, ist im Vorfeld nicht genau zu sagen. Dies hängt ganz individuell vom Kind ab. Es ist wichtig, dass die Eingewöhnung erst beendet wird, wenn sich Ihr Kind in der Einrichtung sicher und geborgen fühlt.
Weitere Informationen zum Ablauf der Eingewöhnung und den zeitlichen Rahmen erhalten Sie in Ihrer Wunscheinrichtung.
Die Einteilung der Eingewöhnungen werden von den Einrichtungen festgelegt. Die KollegInnen der Kita-Vormerkung können keinen Einfluss auf die Zeiten der Eingewöhnung nehmen.
Ich bin schwanger, muss ich mein Kind sofort für einen Betreuungsplatz anmelden?
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft und alles Gute!
Sie müssen Ihr ungeborenes Kind in den meisten Fällen nicht sofort für einen Betreuungsplatz anmelden. Die Platzvergabe für Kinder unter drei Jahren erfolgt nach dem sogenannten Punktesystem. Näheres dazu finden Sie hier. Der Zeitpunkt der Vormerkung spielt dabei keine Rolle!
Es sind bei der Kita-Vormerkung zwei Zeitpunkte zu berücksichtigen:
· Für gewünschte Aufnahmen zwischen 1. September und 31. Dezember eines Jahres muss die Kita-Vormerkung mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 1. März des gleichen Kalenderjahres vorliegen.
Wenn Sie z.B. einen Platz zum 01.10.2025 suchen, müssen Sie Ihre Kita-Vormerkung bis spätestens zum 01.03.2025 angelegt haben. Beachten Sie dabei bitte, dass wir auch alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 01.03.2025 benötigen. Weitere Informationen zu erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Für gewünschte Aufnahmen zwischen 1. Januar und 31. August eines Jahres muss die Kita-Vormerkung mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens sechs Monate vorher vorliegen.
Wenn Sie z.B. den Betreuungsplatz zum 01.06.2025 suchen, müssen Sie die Kita-Vormerkung bis spätestens zum 01.12.2024 angelegt haben. Auch hier benötigen wir die Unterlagen bis zum 01.12.2024.
Bei der Platzvergabe spielt es keine Rolle, ob Sie die Kita-Vormerkung am letzten möglichen Tag angelegt haben oder ob Sie es z. B. vier Monate vor dem Zeitpunkt gemacht haben.
In den meisten Fällen, können Sie sich daher mit der Kita-Vormerkung noch ein bisschen Zeit lassen.
Sollten Sie aber für Ihr Kind kurz nach der Geburt einen Betreuungsplatz suchen, müssen Sie Ihr Kind bereits vor der Geburt anmelden, um den entsprechenden Zeitpunkt dafür nicht zu verpassen. Dies ist maximal 200 Tage vor der voraussichtlichen Geburt möglich. Weitere Informationen zum Anlegen einer Kita-Vormerkung für Ihr ungeborenes Kind finden Sie hier.
Ich studiere in Konstanz/Ich möchte in Konstanz studieren
Wenn Sie in Konstanz leben, erfolgt eine Aufnahme Ihres Kindes wie bei allen anderen Konstanzer Familien auch. Zusätzlich stehen Ihnen die beiden Kinderhäuser „Knirps & Co Kinderhaus an der Universität Konstanz“ und das „Seezeit Kinderhaus“ mit speziellen Plätzen für Studierende der Universität Konstanz und der HTWG Konstanz zur Verfügung. Sollten Sie an einer anderen Universität studieren, erfolgt eine Aufnahme wie bei allen anderen Eltern. Eine gesonderte Aufnahme an diesen beiden Kinderhäusern ist in diesem Fall nicht möglich.
Wenn Sie an der Universität Konstanz oder der HTWG Konstanz studieren (möchten) und während des Studiums nicht in Konstanz leben, stehen Ihnen zwei Kinderhäuser mit Betriebsplätzen für Studierende zur Verfügung. Dies sind das „Knirps & Co Kinderhaus an der Universität Konstanz“ und das „Seezeit Kinderhaus“. In allen anderen Einrichtungen kann keine Aufnahme erfolgen. Auch wenn Sie an einer anderen Universität studieren, kann in den beiden angegebenen Kinderhäusern keine Aufnahme erfolgen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, in der Sie leben und fragen dort nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind/Ihre Kinder.
Bitte erkundigen Sie sich bei den beiden Kinderhäusern nach den genauen Aufnahmekriterien und -bedingungen. Da es sich hier um Betriebsplätze handelt, erfolgt die Aufnahme nicht nach den allgemeinen Grundsätzen zur Platzvergabe in Konstanz. Die Kontaktdaten finden Sie in der Broschüre „Kindertagesbetreuung in Konstanz“.
Studienzeiten werden bei der Kita-Vormerkung wie Arbeitszeiten gewertet.
Ich arbeite in Konstanz, bekomme ich auch einen Betreuungsplatz in Konstanz?
In der Regel heißt hier die Antwort: „Nein.“ Für einen Betreuungsplatz in Konstanz ist Ihr Wohnort ausschlaggebend. Dort wo Sie wohnen, haben Sie Ihren Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung für Ihr Kind. Der Arbeitsplatz spielt dabei keine Rolle.
Einige wenige ArbeitgeberInnen in Konstanz bieten für Ihre ArbeitnehmerInnen sogenannte „Betriebsplätze“ an. Wenn Sie solch einen Platz von Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin angeboten bekommen, ist eine Aufnahme hier in Konstanz möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin. Eine Kita-Vormerkung benötigen Sie in diesem Fall trotzdem.
Was ist ein Betriebsplatz?
Als Betriebsplatz wird ein Platz in einer Kindertageseinrichtung bezeichnet, den ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin reserviert hat. Über die Platzvergabe dieses Platzes entscheiden die ArbeitgeberInnen.
In Konstanz gibt es einzelne Betriebsplätze in Kindertageseinrichtungen oder auch ganze Kinderhäuser, die Betriebsplätze vorhalten (z.B. Krümelkiste Stromeyersdorf, Knirps & Co Kinderhaus der Universität Konstanz)
Ich wohne nicht in Konstanz und plane auch keinen Umzug, kann ich trotzdem einen Betreuungsplatz in Konstanz bekommen?
In diesem Fall ist eine Aufnahme in Konstanz nicht möglich. Für einen Betreuungsplatz in Konstanz muss Ihr Hauptwohnsitz in Konstanz liegen. In Deutschland haben Sie dort wo Sie wohnen, Ihren Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung für Ihr Kind. Wenden Sie sich deshalb bitte an die Gemeinde, in der Sie wohnen.
Eine Ausnahme bilden Betriebsplätze. Einige wenige ArbeitgeberInnen in Konstanz bieten für Ihre ArbeitnehmerInnen sogenannte „Betriebsplätze“ an. Wenn Sie solch einen Platz von Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin angeboten bekommen, ist eine Aufnahme hier in Konstanz möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin. Eine Kita-Vormerkung benötigen Sie in diesem Fall trotzdem.
Ich möchte nach Konstanz ziehen, wie finde ich einen Betreuungsplatz für mein Kind/meine Kinder?
Sie müssen online eine Kita-Vormerkung anlegen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Die Kita-Vormerkung können Sie auch anlegen, wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Konstanz haben. Wir benötigen in diesem Fall einen Nachweis Ihres zukünftigen Konstanzer Wohnsitzes (z.B. eine Kopie des Miet- oder Kaufvertrages, Wohnungsgeberbestätigung). Sollte Ihnen dieser noch nicht vorliegen, reichen Sie bitte eine Zuzugserklärung bei uns ein. Das Formular dafür finden Sie hier.
Eine Übersicht der Konstanzer Kindertageseinrichtungen und die Ansprechpersonen aus dem Fachbereich Kindertagespflege finden Sie in der Broschüre „Kindertagesbetreuung in Konstanz“ oder hier auf der Homepage.
Informationen zu den verschiedenen Betreuungsformen und -zeiten in Konstanz finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen zu der Betreuung in den einzelnen Einrichtungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wunscheinrichtung. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls in der Broschüre „Kindertagesbetreuung in Konstanz“.
Wenn Sie weitere Fragen zur Kita-Vormerkung haben oder Hilfe benötigen, rufen Sie uns an. Wir können auch einen Termin zur persönlichen und/oder telefonischen Beratung vereinbaren. Sie erreichen uns unter +49 (0) 7531 900 4400. In der Regel sind wir zu folgenden Zeiten für Sie da:
Mo – Mi 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Do 8.00 – 11.00 Uhr
Fr 8.00 – 12.00 Uhr
Welche Orte gehören alle zu Konstanz? Für welche Einrichtungen gilt die Kita-Vormerkung?
Die Kita-Vormerkung gilt für alle Kindertageseinrichtungen, Horte, Spielgruppen und die Kindertagespflege im Stadtgebiet Konstanz und deren Stadtteile/Vororte. Dazu zählen Dettingen, Wallhausen, Dingelsdorf, Oberdorf, Litzelstetten, die Insel Mainau, Egg und der „Eichbühl“.
Für „Kernzeitbetreuungen“ an den Grundschulen benötigen Sie keine Kita-Vormerkung. Bei Interesse daran, nehmen Sie bitte zu der Grundschule bzw. zur Kernzeitbetreuung Kontakt auf.
Wenn Sie nach Konstanz ziehen möchten und sich nicht sicher sind, ob Ihr zukünftiger Wohnsitz zu Konstanz zählt, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns unter kita-vormerkung@konstanz.de oder unter +49 (0) 7531 900 4400.
Kann ich mir die Kindertageseinrichtung aussuchen oder hängt die Einrichtung mit meiner Wohnadresse in Konstanz zusammen?
Die Kindertageseinrichtung können Sie frei wählen. Anders als bei der Grundschule, sind die Kindertageseinrichtungen keinem Einzugsgebiet zugeordnet
Es besteht allerdings kein Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung. Ihr Rechtsanspruch bezieht sich auf einen Betreuungsplatz in Konstanz, allerdings nicht auf eine bestimmte Einrichtung. Alle Beteiligten sind bemüht, Ihnen auch einen Platz in Ihrer Wunscheinrichtung anzubieten. Dennoch kommt es vor, dass dies nicht gelingt und Sie keinen Platz in Ihrer Wunscheinrichtung/Ihren Wunscheinrichtungen bekommen.
Gibt es in Konstanz auch private Kindertageseinrichtungen, für die ich keine Kita-Vormerkung brauche?
Nein, für jede Kindertageseinrichtung in Konstanz (und die Kindertagespflege) benötigen Sie eine Kita-Vormerkung. Auch wenn die Einrichtungen verschiedene Träger haben, ist eine zentrale online Vormerkung für die Platzvergabe nötig.
Die „Kernzeitbetreuungen“ an den Grundschulen zählen nicht zu den Kindertageseinrichtungen. Für diese benötigen Sie deshalb keine Kita-Vormerkung.
Gibt es in Konstanz eine zweisprachige Kindertageseinrichtung?
Brauche ich eine Kita-Vormerkung für mein Kind?
Wenn Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz in Konstanz suchen, benötigen Sie eine Kita-Vormerkung.
Dies gilt für einen Platz in:
einer Spielgruppe
einer Kindertageseinrichtung (Krippe und/oder Kindergarten)
einem Hort
der Kindertagespflege (Tagesmutter/-vater).
Auch für einen Betriebsplatz benötigen Sie eine Kita-Vormerkung.
Für einen Platz in einer „Kernzeitbetreuung“ an einer Grundschule benötigen Sie keine Kita-Vormerkung. Bei Interesse an solch einem Platz wenden Sie sich bitte an die Grundschule bzw. an die „Kernzeitbetreuung“.
Ich habe mehrere Kinder/Zwillinge, wie lege ich da eine Kita-Vormerkung an?
Sie benötigen für jedes Kind eine eigene Kita-Vormerkung. Auch Zwillinge benötigen jeweils eine eigene Kita-Vormerkung. In diesem Fall müssen Sie also mehrere Kita-Vormerkungen anlegen.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Füllen Sie eine Kita-Vormerkung für eines Ihrer Kinder vollständig aus.
Anschließend „klicken“ Sie auf das grüne Feld „weitere Vormerkung“. Sie finden dieses Feld ganz oben in Ihrer Kita-Vormerkung (über den Angaben zur „Anmeldenden Person“).
Nun öffnet sich eine neue Kita-Vormerkung. Ein paar Ihrer Daten sind bereits ausgefüllt.
Ergänzen Sie die Kita-Vormerkung mit den Daten Ihres zweiten Kindes.
Wenn Sie noch weitere Kinder vormerken möchten, wiederholen Sie diesen Vorgang, bis jedes Ihrer Kinder eine eigene Kita-Vormerkung hat.
Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gern an uns wenden. Sie erreichen die Kita-Vormerkung unter kita-vormerkung@konstanz.de oder unter +49 (0) 7531 900 4400.
Für welche Betreuungsplätze benötige ich eine Kita-Vormerkung?
Sie benötigen eine Kita-Vormerkung für einen Platz in:
einer Spielgruppe
einer Kindertageseinrichtung (Krippe und/oder Kindergarten)
einem Hort
der Kindertagespflege (Tagesmutter/-vater).
Auch für einen Betriebsplatz benötigen Sie eine Kita-Vormerkung.
Für einen Platz in einer „Kernzeitbetreuung“ an einer Grundschule benötigen Sie keine Kita-Vormerkung. Bei Interesse an solch einem Platz wenden Sie sich bitte an die Grundschule bzw. an die „Kernzeitbetreuung“.
Wann muss ich mein Kind vormerken? Welche Frist muss ich beachten?
Wenn Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz suchen, müssen Sie eine Kita-Vormerkung anlegen.
Es sind dabei zwei Zeitpunkte zu berücksichtigen:
Für gewünschte Aufnahmen zwischen 1. September und 31. Dezember eines Jahres muss die Kita-Vormerkung mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 1. März des gleichen Kalenderjahres vorliegen.
Wenn Sie z.B. einen Platz zum 01.10.2025 suchen, müssen Sie Ihre Kita-Vormerkung bis spätestens zum 01.03.2025 angelegt haben. Beachten Sie dabei bitte, dass wir auch alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 01.03.2025 benötigen. Weitere Informationen zu erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Für gewünschte Aufnahmen zwischen 1. Januar und 31. August eines Jahres muss die Kita-Vormerkung mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens sechs Monate vorher vorliegen.
Wenn Sie z.B. den Betreuungsplatz zum 01.06.2025 suchen, müssen Sie die Kita-Vormerkung bis spätestens zum 01.12.2024 angelegt haben. Auch hier benötigen wir die Unterlagen bis zum 01.12.2024.
Bei der Platzvergabe spielt es keine Rolle, ob Sie die Kita-Vormerkung am letzten möglichen Tag angelegt haben oder ob Sie es z. B. vier Monate vor dem Zeitpunkt gemacht haben.
Eine sehr frühe Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.
Eine Kita-Vormerkung kann maximal 750 Tage vor der gewünschten Aufnahme angelegt werden. Wenn der Aufnahmezeitpunkt noch sehr weit in der Zukunft liegt, wird die Kita-Vormerkung erst einmal zurückgestellt. Das bedeutet, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht bearbeitet wird. Sie wird dann rechtzeitig zur gewünschten Aufnahme bearbeitet.
In vielen Fällen stellt sich heraus, dass die Angaben in einer so früh angelegten Kita-Vormerkung nicht mehr stimmen. Sie können sich daher auch ein wenig mehr Zeit lassen beim Anlegen der Kita-Vormerkung.
Die oben genannten Zeitpunkte sind ausreichend für das Anlegen Ihrer Kita-Vormerkungen. Wenn Sie für Ihr Kind ca. ein Jahr vor der gewünschten Aufnahme eine Kita-Vormerkung anlegen, haben Sie auf jeden Fall alle Zeitpunkte berücksichtigt.
Wenn Sie Hilfe beim Anlegen der Kita-Vormerkung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen die Kita-Vormerkung unter kita-vormerkung@konstanz.de oder unter +49 (0) 7531 900 4400.
Was passiert, wenn ich die Frist zur Anmeldung verpasst habe?
Legen Sie in diesem Fall trotzdem eine Kita-Vormerkung an. Kita-Vormerkungen können zu jedem Zeitpunkt angelegt werden.
Sie haben Ihre Kita-Vormerkung nicht rechtszeitig bis zum 01.03. angelegt?
In diesem Fall kann es sein, dass wir Ihre Kita-Vormerkung nicht mehr rechtzeitig zur "großen" Platzvergabe bearbeiten können. Diese "große" Platzvergabe für das neue Kindergartenjahr findet immer im Frühjahr eines Jahres statt. Wenn Ihre Kita-Vormerkung zu spät eingegangen ist, kann es sein, dass wir sie nicht mehr vor dieser Platzvergabe bearbeiten können. Das bedeutet, dass Ihr Kind bei der "großen" Platzvergabe nicht berücksichtigt werden kann.
Wir arbeiten daran, Ihre Kita-Vormerkung schnellstmöglich zu bearbeiten. Sobald dies abschließend geschehen ist, kann Ihr Kind bei der weiteren Platzvergabe berücksichtigt werden. Einen genauen Zeitpunkt dafür können wir Ihnen leider nicht nennen. Das hängt vom allgemeinen Arbeitsaufkommen ab. Sobald Ihre Kita-Vormerkung fertig bearbeitet ist, erhalten Sie die „KitaCard“. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihr Kind bei der Platzvergabe berücksichtigt.
Zum gewünschten Aufnahme Datum sind es keine sechs Monate mehr?
Auch hier arbeiten wir daran, Ihre Kita-Vormerkung schnellstmöglich zu bearbeiten. Sobald dies abschließend geschehen ist, kann Ihr Kind bei der weiteren Platzvergabe berücksichtigt werden. Einen genauen Zeitpunkt dafür können wir Ihnen leider nicht nennen. Das hängt vom allgemeinen Arbeitsaufkommen ab. Sobald Ihre Kita-Vormerkung fertig bearbeitet ist, erhalten Sie die „KitaCard“. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihr Kind bei der Platzvergabe berücksichtigt. Ihren Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung Ihres Kindes können Sie sechs Monate nach dem Anlegen Ihrer Kita-Vormerkung geltend machen. Auch wenn Sie ein früheres Aufnahmedatum angeben, ändert dies nichts.