Fragen zum Anlegen der Kita-Vormerkung

Fragen zur Platzvergabe und zum weiteren Ablauf nach dem Anlegen der Kita-Vormerkung

Ich bin schwanger, muss ich mein Kind sofort für einen Betreuungsplatz anmelden?

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft und alles Gute!

Sie müssen Ihr ungeborenes Kind in den meisten Fällen nicht sofort für einen Betreuungsplatz anmelden. Die Platzvergabe für Kinder unter drei Jahren erfolgt nach den Grundsätzen zur Platzvergabe - dem sogenannten Punktesystem. Der Zeitpunkt der Vormerkung spielt dabei keine Rolle!

Es sind bei der Kita-Vormerkung zwei Zeitpunkte zu berücksichtigen:

 Für gewünschte Aufnahmen zwischen 1. September und 31. Dezember eines Jahres muss die Kita-Vormerkung mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 1. März des gleichen Kalenderjahres vorliegen.

Wenn Sie z.B. einen Platz zum 01.10.2025 suchen, müssen Sie Ihre Kita-Vormerkung bis spätestens zum 01.03.2025 angelegt haben. Beachten Sie dabei bitte, dass wir auch alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 01.03.2025 benötigen.

Für gewünschte Aufnahmen zwischen 1. Januar und 31. August eines Jahres muss die Kita-Vormerkung mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens sechs Monate vorher vorliegen.

Wenn Sie z.B. den Betreuungsplatz zum 01.06.2025 suchen, müssen Sie die Kita-Vormerkung bis spätestens zum 01.12.2024 angelegt haben. Auch hier benötigen wir die Unterlagen bis zum 01.12.2024.


Bei der Platzvergabe spielt es keine Rolle, ob Sie die Kita-Vormerkung am letzten möglichen Tag angelegt haben oder ob Sie es z. B. vier Monate vor dem Zeitpunkt gemacht haben.
In den meisten Fällen, können Sie sich daher mit der Kita-Vormerkung noch ein bisschen Zeit lassen.

Sollten Sie aber für Ihr Kind kurz nach der Geburt einen Betreuungsplatz suchen, müssen Sie Ihr Kind bereits vor der Geburt anmelden, um den entsprechenden Zeitpunkt dafür nicht zu verpassen. Dies ist maximal 200 Tage vor der voraussichtlichen Geburt möglich. Weitere Informationen zum Anlegen einer Kita-Vormerkung für Ihr ungeborenes Kind finden Sie hier.

Brauche ich eine Kita-Vormerkung für mein Kind? Für welche Betreuungsplätze benötige ich eine Kita-Vormerkung?

Wenn Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz in Konstanz suchen, benötigen Sie eine Kita-Vormerkung.

Dies gilt für einen Platz in:

einer Spielgruppe

einer Kindertageseinrichtung (Krippe und/oder Kindergarten)

einem Hort

der Kindertagespflege (Tagesmutter/-vater).

Auch für einen Betriebsplatz benötigen Sie eine Kita-Vormerkung.

Für einen Platz in einer „Kernzeitbetreuung“ an einer Grundschule benötigen Sie keine Kita-Vormerkung. Bei Interesse an solch einem Platz wenden Sie sich bitte an die Grundschule bzw. an die „Kernzeitbetreuung“.

Ich habe mehrere Kinder/Zwillinge, wie lege ich da eine Kita-Vormerkung an?

Sie benötigen für jedes Kind eine eigene Kita-Vormerkung. Auch Zwillinge benötigen jeweils eine eigene Kita-Vormerkung. In diesem Fall müssen Sie also mehrere Kita-Vormerkungen anlegen.

Gehen Sie dabei wie folgt vor:

Füllen Sie eine Kita-Vormerkung für eines Ihrer Kinder vollständig aus.

Anschließend „klicken“ Sie auf das grüne Feld „weitere Vormerkung“. Sie finden dieses Feld ganz oben in Ihrer Kita-Vormerkung (über den Angaben zur „Anmeldenden Person“).

Nun öffnet sich eine neue Kita-Vormerkung. Ein paar Ihrer Daten sind bereits ausgefüllt.

Ergänzen Sie die Kita-Vormerkung mit den Daten Ihres zweiten Kindes.

Wenn Sie noch weitere Kinder vormerken möchten, wiederholen Sie diesen Vorgang, bis jedes Ihrer Kinder eine eigene Kita-Vormerkung hat.

Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gern an uns wenden. Sie erreichen die Kita-Vormerkung unter kita-vormerkung@konstanz.de oder unter +49 (0) 7531 900 4400.

Muss ich meine Kita-Vormerkung bis zum 01.03. angelegt haben?

Suchen Sie einen Platz zwischen dem 01.09. und 31.12. eines Jahres?

Dann lautet die Antwort: Ja! Für gewünschte Aufnahmen in diesem Zeitraum benötigen wir die Kita-Vormerkungen mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 01.03.

Suchen Sie einen Platz zwischen dem 01.01. und 31.08. eines Jahres?

In diesem Fall lautet die Antwort: Nein! Hier benötigen wir Ihre Kita-Vormerkung mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens sechs Monate vor der gewünschten Aufnahme.

Welche Wunscheinrichtung/en soll ich in die Kita-Vormerkung eintragen?

In der Kita-Vormerkung müssen Sie eine Einrichtung angeben. Sie haben die Möglichkeit bis zu vier weitere Einrichtungen auszuwählen. Die Kindertagespflege zählt dabei als eine Einrichtung.  Informieren Sie sich vor dem Anlegen der Kita-Vormerkung in den Einrichtungen zum Konzept, den Öffnungszeiten, Betreuungsformen, Räumlichkeiten, Gepflogenheiten des Alltags und den Besonderheiten der Einrichtung. Klären Sie alle Fragen, die Sie zur Betreuung Ihres Kindes haben.
In der Regel ist es auch möglich, Besichtigungstermine mit den Einrichtungen zu vereinbaren. Nehmen Sie dazu unbedingt vorher Kontakt zu der Einrichtung auf. Viele Kindertageseinrichtungen sind auch im Internet mit einer eigenen Homepage zu finden.

Nachdem Sie alle Ihre Fragen geklärt haben, entscheiden Sie, welche Einrichtung/en Sie als Ihre Wunscheinrichtung/en in der Kita-Vormerkung angeben möchten. Die Reihenfolge der Prioritäten ist dabei als Reihenfolge Ihrer Wünsche anzusehen. Das heißt, Ihre erste Priorität wird als Ihre erste Wahl angesehen. Anschließend folgen die Einrichtungen der Prioritäten zwei bis fünf.

Weitere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie unter www.kindertagespflege-konstanz.de.

Wie lege ich eine Kita-Vormerkung an?

Registrierung:
Zuerst registrieren Sie sich unter www.kitavormerkung-konstanz.de Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail von der Adresse kdw@kvjs.de mit einem Bestätigungslink. (Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.) Bestätigen Sie dort Ihre Registrierung.

Anmeldung:
Loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort im System ein.


Anlegen der Kita-Vormerkung:

Schritt 1
Über den Link „Hier kommen Sie zum Online-Formular“ gelangen Sie zu dem Online-Formular. Hier können Sie alle notwendigen Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind eingeben.

Schritt 2
Wählen Sie eine und bei Bedarf bis zu vier weitere Wunscheinrichtungen und/oder die Kindertagespflege aus. Die Kindertagespflege wird hier als „Einrichtung“ gesehen. Weitere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie unter www.kindertagespflege-konstanz.de.


Schritt 3
Prüfen Sie Ihre Eingaben auf Vollständigkeit und speichern Sie Ihre Daten.

Schritt 4
Laden Sie die notwendigen Bescheinigungen hoch. Beachten Sie dabei bitte die erlaubten Dateiformate und Dateigrößen. Weitere Informationen zu notwendigen Bescheinigungen finden Sie hier.


Schritt 5
Sie erhalten eine automatische Bestätigungsmail nach dem Anlegen und Speichern Ihrer Kita-Vormerkung. Bitte kontrollieren Sie auch Ihren Spamordner.
(Das Speichern von Dokumenten wird nicht mit einer E-Mail bestätigt. Sie erhalten nur einmalig eine Bestätigungsmail nach dem Anlegen und Speichern Ihrer Kita-Vormerkung.)

Ich habe nach dem Speichern der Kita-Vormerkung keine Bestätigungsmail erhalten. Was muss ich tun?

 Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.
Warten Sie noch ein bisschen. Manchmal verzögert sich die Zusendung der Bestätigungsmail. Spätestens nach 24 Stunden sollten Sie sie aber erhalten haben.
Kontrollieren Sie bitte Ihre angegebene E-Mailadresse in Ihrer Kita-Vormerkung. Wenn diese falsch geschrieben wurde, kann die Bestätigungsmail nicht zugesendet werden. Loggen Sie sich dazu wieder im System ein. Durch klicken auf den Link „Hier kommen Sie zum Online-Formular“ gelangen Sie zu Ihrer Kita-Vormerkung. Wenn Sie mehrere Kita-Vormerkungen angelegt haben, wählen Sie die Kita-Vormerkung aus, zu der Sie keine Bestätigungsmail erhalten haben. Korrigieren Sie bei Bedarf Ihre E-Mailadresse. Das System verschickt in diesem Fall die Bestätigungsmail allerdings nicht noch einmal. Zukünftige E-Mails können Sie aber erreichen.

Wenn Sie sich weiter unsicher sind, ob wir Ihre Kita-Vormerkung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen die Kita-Vormerkung unter kita-vormerkung@konstanz.de oder unter +49 (0) 7531 900 4400.

Wie lege ich eine Kita-Vormerkung an, wenn ich noch nicht in Konstanz wohne?

Sie können für Ihr Kind trotzdem eine Kita-Vormerkung anlegen. Sie benötigen für das Anlegen der Kita-Vormerkung keinen Konstanzer Wohnsitz. Geben Sie in der Kita-Vormerkung Ihren aktuellen Wohnort an – egal wo auf der Welt sich dieser befindet.

Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis, dass Sie nach Konstanz ziehen werden. Sie können dafür eine Kopie Ihres Miet-/Kaufvertrages oder eine Wohnungsgeberbescheinigung oder ähnliches einreichen. Sofern Sie noch keinen Vertrag haben, können Sie auch erst einmal eine „Zuzugserklärung“ einreichen.

Spätestens zwei Monate vor der gewünschten Aufnahme Ihres Kindes benötigen wir dann eine Kopie Ihres Miet-/Kaufvertrages oder eine Wohnungsgeberbescheinigung oder einen anderen Nachweis Ihres zukünftigen Konstanzer Wohnsitzes.

Wenn Ihr Hauptwohnsitz zum Aufnahmezeitpunkt Ihres Kindes noch nicht in Konstanz liegt, wird eine bereits vorliegende Zusage einer Kindertages-einrichtung/Kindertagespflege in Konstanz ungültig. Einzige Ausnahme bietet ein „Betriebsplatz“. Näheres zu „Betriebsplätzen“ finden Sie hier.

Mein Kind ist noch nicht geboren. Kann ich schon eine Kita-Vormerkung anlegen?

Sie können Ihr ungeborenes Kind maximal 200 Tage vor der errechneten Geburt anmelden. Die Frage ist, ob dies in Ihrem Fall nötig ist, Ihr Kind so zeitig vorzumerken. Näheres dazu finden Sie hier.

Wenn es in Ihrem Fall nötig ist, die Kita-Vormerkung vor der Geburt Ihres Kindes anzulegen, legen Sie bitte eine Kita-Vormerkung an. Näheres dazu finden Sie hier.

Wie lege ich eine Kita-Vormerkung für mein ungeborenes Kind an?

Prinzipiell legen Sie eine Kita-Vormerkung an, wie für ein bereits geborenes Kind. Näheres dazu finden Sie  hier.

In der Kita-Vormerkung gibt es Pflichtfelder, die Sie ausfüllen müssen. Dazu gehört auch das Feld des Vornamens des Kindes. An diese Stelle müssen Sie mindestens ein Zeichen schreiben. Welches bleibt Ihnen überlassen. Sie müssen dort noch nicht den zukünftigen Namen Ihres Kindes eintragen. Es genügt zum Beispiel „abc“ oder „xyz“, „noch nicht bekannt“ oder einfach nur „Baby“ einzutragen.
Gleiches gilt für das Feld des Nachnamens des Kindes. Auch hier muss mindestens ein Zeichen eingetragen werden. Sollte der zukünftige Nachname des Kindes noch nicht feststehen, können Sie auch hier irgendein Zeichen eintragen. Sollte der Familienname bereits feststehen, können Sie ihn an dieser Stelle auch gern eintragen.

Auch das Geburtsdatum des Kindes ist ein Pflichtfeld und muss angegeben werden. Geben Sie hier bitte den errechneten Geburtstermin an.

Bei der „Muttersprache“ geben Sie die Sprache an, in der Sie mit Ihrem Kind sprechen werden. Sollten dies mehrere Sprachen sein, geben Sie alle Sprachen an.

Bei der Auswahl Ihrer Wunscheinrichtungen achten Sie bitte darauf, dass die ausgewählten Einrichtungen auch Kinder im Alter Ihres Kindes aufnehmen. Viele Einrichtungen betreuen Kinder erst ab einem Jahr.

Bei Ihrem Stundenumfang geben Sie bitte Ihre (gemeinsamen) Arbeitszeiten an, wie Sie zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme voraussichtlich arbeiten werden. Es geht also nicht darum, wie viel Sie aktuell vor der Geburt Ihres Kindes arbeiten. In der Kita-Vormerkung muss angegeben werden, ab wann und wie viel Sie nach der Geburt Ihres Kindes arbeiten werden. Achten Sie bitte auch beim Ausfüllen der Arbeitsbescheinigung darauf, dass dies eindeutig daraus hervorgeht, dass es sich um die zukünftigen Arbeitszeiten nach der Geburt des Kindes handelt

Vergessen Sie nach der Geburt Ihres Kindes bitte nicht, die Angaben zum Namen Ihres Kindes, das Geburtsdatum und eventuell das Geschlecht noch zu ändern. (Weitere Informationen zu Änderungen in einer Kita-Vormerkung finden Sie hier) Sollte Ihr Kind außerhalb Deutschlands (z.B. in der Schweiz) geboren worden sein und sich daher die Anmeldung in Konstanz etwas verzögern, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Eine E-Mail an uns genügt völlig (kita-vormerkung@konstanz.de). Für den Rechtsanspruch müssen wir prüfen, ob Ihr Kind in Konstanz gemeldet ist. Deshalb ist die Information einer eventuellen Verzögerung der Anmeldung für uns hilfreich.

Ich suche eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/-vater), was muss ich tun?

Für alle Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in Konstanz gibt es die gemeinsame Kita-Vormerkung. Bitte legen Sie daher zunächst eine Kita-Vormerkung für Ihr Kind an. Nähere Informationen zum Anlegen einer Kita-Vormerkung finden Sie hier.

In der Kita-Vormerkung müssen Sie eine Wunscheinrichtung angeben. Sie können zusätzlich noch ein bis vier weitere Kindertageseinrichtungen angeben. (Insgesamt maximal fünf Wunscheinrichtungen). Die Kindertagespflege zählt dabei als eine Einrichtung. (Näheres zu den Wahlmöglichkeiten einzelner Kindertagespflegepersonen finden Sie hier.)

Wählen Sie die Kindertagespflege an einer von Ihnen gewünschten Stelle in Ihrer Kita-Vormerkung aus. Die Reihenfolge der Prioritäten (Wunscheinrichtungen) entspricht dabei der Reihenfolge Ihrer Wünsche. Das heißt, die Einrichtung an erster Priorität ist Ihr erster Wunsch. Danach folgt die zweite Priorität, dann die dritte usw.

Zum Auswählen der Kindertagespflege wählen Sie bei dem Feld „gewünschtes Betreuungsangebot“ „Kindertagespflege (Tagesmutter/Tagesvater)“ aus. Bei der dazugehörigen Priorität können Sie jetzt nur noch „Konstanz….Kindertagespflege“ auswählen. Damit haben Sie bei einer der Prioritäten die Kindertagespflege ausgewählt. Den gewünschten Betreuungsumfang (z. B. einzelne Tage, halbtags, ganztags) besprechen Sie später mit der Kollegin aus dem Fachbereich Kindertagespflege.

Wenn Sie ausschließlich eine Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson wünschen, wählen Sie in Ihrer Kita-Vormerkung nur die Kindertagespflege aus und widersprechen der Datenweitergabe.  In diesem Fall werden Ihnen keine Plätze in einer Kindertageseinrichtung (z.B. einer Krippe) angeboten. Es können Ihnen aber trotzdem mehrere Kindertagespflegepersonen vermittelt werden (vorausgesetzt, dass es mehrere freie Plätze gibt).

Speichern Sie eventuell notwendige Unterlagen in Ihrer Kita-Vormerkung oder reichen Sie diese bei uns ein.

Nach der abschließenden Bearbeitung durch uns, wird Ihre Kita-Vormerkung an den Fachbereich „Kindertagespflege“ im Sozial- und Jugendamt weitergeleitet. Von dort erhalten Sie eine E-Mail mit den Kontaktdaten der für Sie zuständigen Kollegin. Für eine Beratung und eine Vermittlung an eine Kindertagespflegeperson vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit der Kollegin aus dem Fachbereich Kindertagespflege. Sie werden nicht automatisch an eine Kindertagespflegeperson vermittelt. Dies ist nur mit einer vorherigen Beratung möglich. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Interesse an einer Kindertagespflegeperson für Ihr Kind einen Beratungstermin vereinbaren.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerin finden Sie unter www.kindertagespflege-konstanz.de.

Wenn ich in der Kita-Vormerkung „Kindertagespflege“ auswähle, habe ich dann trotzdem die Möglichkeit eine Kindertagespflegeperson auszusuchen?

Ja. Sie wählen in der Kita-Vormerkung keine einzelne Kindertagespflegeperson aus, sondern die Betreuungsform.

Nachdem Ihre Kita-Vormerkung fertig bearbeitet wurde, wird sie an den Fachbereich Kindertagespflege im Sozial- und Jugendamt weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine E-Mail von Ihrer zuständigen Fachberaterin. Mit dieser Kollegin können Sie alle Fragen zur Kindertagespflege besprechen. Sie berät Sie auch zu den Kindertagespflegepersonen und kann Ihnen bei der Suche nach einer für Sie und Ihr Kind geeigneten Kindertagespflegeperson behilflich sein. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Beratungstermin mit der Kollegin aus dem Fachbereich Kindertagespflege.

Die Kontaktdaten der Kolleginnen aus dem Fachbereich Kindertagespflege finden Sie auch unter www.kindertagespflege-konstanz.de.

Meine bevorzugte Wunscheinrichtung ist bei vielen beliebt. Soll ich sie trotzdem auswählen oder lieber gleich eine allgemein weniger bevorzugte Kindertageseinrichtung angeben?

Sie sollten in Ihrer Kita-Vormerkung Ihre Wunscheinrichtung/en angeben, unabhängig davon, wie viele andere Eltern diese Einrichtung eventuell auch auswählen.

Sofern Sie der Datenweitergabe zugestimmt haben, vermitteln wir Ihr Kind auch an andere Einrichtungen, wenn in Ihren Wunscheinrichtungen kein freier Platz zur Verfügung steht.

Ich suche eine Kindertagespflegeperson oder einen Krippenplatz, muss ich zwei Kita-Vormerkungen anlegen?

Nein, für jedes Kind kann nur eine Kita-Vormerkung angelegt werden. In diesem Fall geben Sie in der Kita-Vormerkung bei einer Priorität die Kindertagespflege an. Zusätzlich zur Kindertagespflege können sie bei den anderen Prioritäten Kindertageseinrichtungen oder eine Spielgruppe auswählen. Die Reihenfolge der Prioritäten entscheiden Sie. Sie können die unterschiedlichen Betreuungsformen in beliebiger Reihenfolge angeben.
Sie erhalten nach der abgeschlossenen Bearbeitung durch die Kita-Vormerkung vom Fachbereich Kindertagespflege eine E-Mail. Dort können Sie dann einen Beratungstermin mit der Kollegin vereinbaren. Sie wird Ihnen bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson behilflich sein.
Gleichzeitig schaut die Kita-Vormerkung nach einem freien Platz in einer Kindertageseinrichtung.

Ich suche einen Krippenplatz, alternativ einen Spielgruppenplatz. Muss ich dafür zwei Kita-Vormerkungen anlegen?

Nein, für jedes Kind kann nur eine Kita-Vormerkung angelegt werden. In diesem Fall geben Sie in der Kita-Vormerkung bei einer oder mehreren Prioritäten eine Spielgruppe Ihrer Wahl an. Bei anderen Prioritäten wählen Sie Kindertageseinrichtungen aus. Die Reihenfolge der Einrichtungen entscheiden Sie nach Ihren Wünschen.

Spielgruppen vergeben Ihre Plätze nicht nach den Vergaberichtlinien, sondern frei. (Das liegt an dem geringen Betreuungsumfang bei Spielgruppen). Aus diesem Grund nehmen Sie bitte noch Kontakt zu Ihren Wunsch-Spielgruppen auf und fragen nach freien Plätzen und Aufnahmemöglichkeiten (das gilt nur für Spielgruppen).

Nach dem Ihre Kita-Vormerkung fertig bearbeitet wurde, schauen wir nach Betreuungsplätzen für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung.

Ich kann meine Wunscheinrichtung nicht auswählen. Warum? Was muss ich tun?

Sehr wahrscheinlich bietet Ihre Wunscheinrichtung nicht Ihre gewünschte Betreuungsform an.

Wenn Sie dort z.B. „für ein Kind unter 3 Jahren 5-7 Std. Betreuung (verlängerte Öffnungszeit)“ ausgewählt haben, können Sie nur Einrichtungen auswählen, die diese Betreuung anbieten. Sollte Ihre Wunscheinrichtung z. B. Kinder erst ab dem 3. Lebensjahr betreuen, können Sie sie in diesem Fall nicht auswählen.
Wenn Sie die Kindertagespflege auswählen möchten, müssen Sie bei dem gewünschten Betreuungsangebot „Kindertagespflege“ auswählen. Den genauen Betreuungsumfang besprechen Sie in diesem Fall mit der Kollegin aus dem Fachbereich Kindertagespflege. Näheres zum Auswählen der Kindertagespflege finden Sie hier.
 
Um das Problem bei gewünschten Kindertageseinrichtungen zu lösen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Entweder weichen Sie von Ihrem eigentlich gewünschten Betreuungsangebot ab oder Sie entscheiden sich für eine andere Einrichtung.

Sie müssen also überlegen, welche der Angaben Sie in Ihrer Kita-Vormerkung ändern möchten bzw. können.
Sie können das gewünschte Betreuungsangebot ändern. Achten Sie dabei bitte darauf, dass Ihre Wunscheinrichtung auch Kinder in dem Alter Ihres Kindes betreut. Wenn Sie z.B. einen Krippenplatz suchen, Ihre Wunscheinrichtung Kinder aber erst ab dem 3. Lebensjahr betreut, ist eine Änderung an dieser Stelle nicht möglich. Ihr Kind ist in diesem Fall zu jung für eine Aufnahme in Ihrer Wunscheinrichtung. In diesem Fall müssen Sie sich für eine andere Einrichtung entscheiden.

Wenn Sie genau das ausgewählte Betreuungsangebot wünschen, müssen Sie eine andere Wunscheinrichtung auswählen. Sollten Sie z.B. für ein Kind unter drei Jahren einen Halbtagesplatz mit Betreuungsumfang von maximal 5 Stunden am Tag suchen, können Sie nur zwischen ganz wenig Einrichtungen wählen. Alle anderen Einrichtungen bieten diesen Betreuungsumfang nicht an. In diesem Fall müssen Sie sich für eine andere Einrichtung entscheiden.

Näheres zum Thema „Welche Wunscheinrichtung gebe ich in der Kita-Vormerkung an?“, finden Sie hier.

Ich möchte meine Angaben in der Kita-Vormerkung ändern. Wie mache ich das?

Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen (E-Mailadresse) und Ihrem Kennwort im System an. Das Vormerksystem finden Sie hier: Anmeldung im Vormerksystem

Klicken Sie auf der Startseite im Text auf den Link „Hier kommen Sie zum Online-Formular“.

Wenn Sie eine Kita-Vormerkung gespeichert haben, gelangen Sie sofort zu Ihrer Kita-Vormerkung.

 Wenn Sie mehrere Kita-Vormerkungen gespeichert haben, gelangen Sie zu einer Übersicht Ihrer Kita-Vormerkungen.
Wählen Sie in diesem Fall die Kita-Vormerkung aus, die Sie ändern möchten. Klicken Sie dazu auf die Zeile dieser Kita-Vormerkung. Nun öffnet sich die Kita-Vormerkung.

In der Kita-Vormerkung können Sie nun alle Angaben ändern, die Sie ändern möchten. Bei Textfeldern löschen Sie dazu den bisherigen Text und fügen einen neuen ein (z.B. eine neue Telefonnummer oder eine andere E-Mailadresse). Bei Feldern mit einer festgelegten Auswahlmöglichkeit öffnen Sie das Auswahlfenster. Nun wählen Sie den neuen gewünschten Inhalt aus (z.B. eine andere Priorität oder ein anderes Betreuungsangebot).

Aktualisieren Sie das Datum unter „Bestätigung der Daten“. Am unteren Ende Ihrer Kita-Vormerkung befindet sich bei „Bestätigung der eingegebenen Daten“ ein Datumsfeld. Löschen Sie dort das bisherige Datum und tragen das aktuelle Datum ein.

Klicken Sie ganz unten auf der Seite auf „Speichern+Absenden“ (grünes Feld).

Nach dem Speichern und Absenden können Sie noch Dokumente in Ihrer Kita-Vormerkung speichern.

 Wenn Sie mehrere Kita-Vormerkungen angelegt haben und in einer weiteren Kita-Vormerkung Änderungen vornehmen möchten, klicken Sie ganz oben auf das Feld „Zurück zur Auswahlliste“. Nun gelangen Sie wieder zur Übersicht über Ihre Kita-Vormerkungen. Wählen Sie wie oben beschrieben eine weitere Kita-Vormerkung aus, die Sie ändern möchten.

Wenn Sie alle Änderungen eingetragen und gespeichert haben, melden Sie sich vom Vormerksystem wieder ab.

Ihre Änderungen werden der Kita-Vormerk- und Beratungsstelle angezeigt und dort geprüft.

Beachten Sie bitte, dass wir für Änderungen Ihrer Arbeitszeiten auch aktuelle Arbeitsbescheinigungen von Ihnen benötigen. Nach dem Speichern und Absenden Ihrer Änderungen können Sie die Bescheinigungen in Ihrer Kita-Vormerkung speichern. Ohne aktuelle Bescheinigungen werden Ihre Änderungen der Arbeitszeiten nicht berücksichtigt.

Nach erfolgter Prüfung Ihrer Änderungen erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail. Die Prüfung kann je nach Arbeitsaufkommen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ich kann mich im Vormerksystem nicht mehr anmelden. Was kann ich tun?

Haben Sie Ihr Kennwort vergessen?

In diesem Fall fordern Sie auf der Login-Seite des Vormerksystems ein neues Kennwort an. Die Schritte dazu werden Ihnen im System erklärt. Ihnen wird dann per E-Mail ein neues Kennwort zugeschickt. Bitte kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. Das weitere Vorgehen wird Ihnen in der zugesandten E-Mail erklärt.

Sie erhalten eine Fehlermeldung? Ihren Benutzer gibt es nicht mehr, die E-Mailadresse wird aber bereits verwendet?

In diesem Fall haben Sie Ihr bisheriges Benutzerkonto eine längere Zeit nicht mehr verwendet. Das Konto wurde daher automatisch gelöscht. Sie können dieses Problem leider nicht selbständig lösen. Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wenn Sie uns eine E-Mail an kita-vormerkung@konstanz.de schreiben möchten, teilen Sie uns bitte Ihre E-Mailadresse mit, mit der Sie sich im System angemeldet haben. Zusätzlich benötigen wir noch Ihren Namen. Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 (0) 7531 900 4400.

Ich suche keinen Krippenplatz mehr. Ich suche jetzt einen Kindergartenplatz. Was muss ich machen?

In diesem Fall ändern Sie Ihre bestehende Kita-Vormerkung bitte entsprechend. Wählen Sie dort ein neues Betreuungsangebot (für Kind von 3-6 Jahren) und evtl. andere Einrichtungen aus.
Informationen wie Sie Ihre Kita-Vormerkung ändern können, finden Sie hier.

Welche Bescheinigungen muss ich einreichen?

Suchen Sie einen Betreuungsplatz für ein Kind unter drei Jahren?

In diesem Fall benötigen wir Arbeitsbescheinigung/en von Ihnen.

Suchen Sie einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege?
In diesem Fall benötigen wir Arbeitsbescheinigung/en von Ihnen.

Suchen Sie einen Spielgruppenplatz?
Hier benötigen wir keine Arbeitsbescheinigung/en.

Haben Sie in Ihrer Kita-Vormerkung unterschiedliche Betreuungsangebote angegeben? Z.B. einen Krippenplatz und eine Spielgruppe? Oder einen Kindergartenplatz (verlängerte Öffnungszeit) und einen Ganztagesplatz?
In diesem Fall benötigen wir Arbeitsbescheinigung/en von Ihnen.

Sobald für ein ausgewähltes Betreuungsangebot  Arbeitsbescheinigungen erforderlich sind, benötigen wir diese. Auch wenn für alle anderen Betreuungsangebote keine Arbeitsbescheinigungen erforderlich wären.

Suchen Sie einen Betreuungsplatz für ein Kind ab drei Jahren (bis zum Schuleintritt)? Suchen Sie hier einen Teilzeitplatz mit einer Betreuung von weniger als 7 Stunden am Tag (Halbtagsplatz oder „Verlängerte Öffnungszeit“)?
Hier benötigen wir keine Arbeitsbescheinigung/en.

Suchen Sie einen Ganztagesplatz für ein Kind ab drei Jahren bis zum Schuleintritt? Ein Ganztagesplatz bietet eine Betreuung von 7 Stunden Betreuung am Tag oder mehr.
In diesem Fall benötigen wir Arbeitsbescheinigung/en von Ihnen.

Suchen Sie einen Betreuungsplatz für ein Schulkind (Hortplatz)?
In diesem Fall benötigen wir Arbeitsbescheinigung/en von Ihnen.


Sie sind noch nicht in Konstanz gemeldet?
In diesem Fall benötigen wir zusätzlich zu eventuellen Arbeitsbescheinigungen auch einen Nachweis Ihres zukünftigen Konstanzer Wohnsitzes. Dies kann z.B. eine Kopie Ihres Miet-/Kaufvertrages oder eine Wohnungsgeberbescheinigung sein.
Sollten Sie noch keinen Wohnsitz in Konstanz gefunden haben, reichen Sie bitte eine Zuzugserklärung bei uns ein. Denken Sie in diesem Fall bitte daran, uns spätestens zwei Monate vor Ihrem gewünschten Aufnahmedatum einen Nachweis Ihres zukünftigen Konstanzer Wohnsitzes nachzureichen.

Sie studieren? Ihr Mann/Partner oder Ihre Frau/Partnerin studiert?
In diesem Fall benötigen wir zusätzlich zur Arbeitsbescheinigung noch eine Immatrikulationsbescheinigung vom Studierenden.
Sofern noch kein Betreuungsplatz gefunden wurde, reichen Sie bitte zum Ablauf des Semesters unaufgefordert eine neue Immatrikulationsbescheinigung für das folgende Semester bei uns ein. Sollten Sie Ihr Studium beenden, benötigen wir eine neue Arbeitsbescheinigung von Ihnen.

Sie sind selbständig? Ihr Mann/Partner oder Ihre Frau/Partnerin ist selbständig?
In diesem Fall benötigen wir zusätzlich zur ausgefüllten Arbeitsbescheinigung noch einen Nachweis über die Selbständigkeit. Dies kann zum Beispiel eine Kopie der Gewerbeanmeldung sein. Wichtig ist, dass aus dem Nachweis Ihre Selbständigkeit ersichtlich wird.

Ich habe mehrere Arbeitsstellen. Was muss ich einreichen?

In diesem Fall reichen Sie mehrere Arbeitsbescheinigungen bei uns ein. Füllen Sie bitte für jede Arbeitsstelle eine eigene Arbeitsbescheinigung aus. Ihre Arbeitszeiten werden in der Kita-Vormerkung zusammengerechnet.