Arten- und Naturschutz
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme liegt in einem landschaftlich bedeutsamen Gebiet und grenzt an naturschutzfachlich geschützte Gebiete, wie die FFH-Gebiete „Bodanrück und westlicher Bodensee“ und das Vogelschutzgebiet „Bodanrück“. Im Umgriff der Entwicklungsmaßnahme liegen Flächen des landesweiten Biotopverbunds „feuchte Standorte“ sowie verschiedene gesetzlich geschützte Biotope. Die städtebauliche Entwicklung im geplanten Ausmaß bedeutet eine Inanspruchnahme von Flächen in der Landschaft und damit auch einen Eingriff in die bestehenden Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten.
Bereits im Vorfeld der städtebaulichen Planungen wurden deshalb naturschutzfachlich empfindliche Räume im weiteren Umgriff des Plangebiets bestimmt und bei den Planungen soweit möglich berücksichtigt. Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter – wie Boden, Fläche, Klima, Wasser, Luft, Pflanzen und Tiere und auf das Landschaftsbild – sowie mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung bzw. zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft werden im weiteren Verlauf durch ein Fachbüro genauer erarbeitet.
Grünstrukturen für Tiere und Pflanzen erhalten
Ziel ist eine grundlegende Vernetzung im Eingriffsgebiet von und mit Biotopstrukturen, um Lebensräume zu erhalten, neu zu schaffen und die Wanderung der Arten im Gebiet und den angrenzenden Landschaftsräumen zu ermöglichen. Dies soll z.B. durch Querungshilfen und Wanderungskorridore für Tiere und Dachbegrünung mit heimischen Arten erreicht werden. Eine große Rolle wird dabei das „grüne Band“ als Grünstruktur spielen, die den gesamten Eingriffsbereich queren wird. Diese Grünstruktur soll sowohl als Erholungsraum als auch als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gestaltet werden. Dabei spielt das Wassermanagement eine große Rolle; vor allem der naturnah gestaltete Bachlauf, der aus bereits vorhandenen Fließgewässern sowie dem an der Oberfläche gesammelten Regenwasser aus dem Stadtquartier gespeist werden wird. Wo es möglich ist, sollen im Gebiet Straßenbäume sowohl zum Artenschutz als auch zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Dabei sollen neben Neupflanzungen so viele Bäume wie möglich erhalten werden. Weitere Festsetzungen wie eine Reduzierung der Beleuchtung auf das notwendige Mindestmaß und die Verwendung von insektenfreundlicher Beleuchtung im Außenbereich sowie die Anpassung von Bauzeiten an die Fortpflanzungszeiten der Tiere sollen diese Maßnahmen ergänzen.
Der verbleibenden Kulturlandschaft im engen Umfeld der städtebaulichen Entwicklung kommt ebenfalls eine wichtige Rolle zu. Zur Stärkung der Lebensgemeinschaften im gesamten Raum sollen unter anderem bekannte Lebensräume geschützter Arten aufgewertet werden. Bestehende Biotope und Heckenstrukturen sollen erhalten und durch Neupflanzungen ergänzt werden; Ackerfluren sollen in Fett- und/oder Streuobstwiesen umgewandelt sowie Freizeitgärten als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ökologisch aufgewertet werden. Insbesondere werden hierbei die im Gebiet vorkommenden, besonders geschützten Arten berücksichtigt. Dazu gehören neben den vorkommenden Vogelarten vor allem Fledermäuse, die Haselmaus, der Laubfrosch und die Zauneidechse.
Bei der Ausgestaltung dieser ökologischen Aufwertung wird auch die Bedeutung des Landschaftsraums in der Nachbarschaft zum neuen Stadtteil als künftiger Naherholungsraum mitgedacht. So dienen alle Maßnahmen sowohl dem Natur- und Artenschutz als auch dem erlebbaren Landschaftsbild und damit der Erholungsfunktion der Landschaft.
Ausgleich von Eingriffen
Eingriffe, die nicht im Plangebiet oder direkten Umfeld ausgeglichen werden können, sollen überwiegend innerhalb der Gemarkungsgrenzen von Konstanz ausgeglichen werden. Dabei sollen ebenfalls Flächen für den Arten- und Biotopschutz aufgewertet und die Biotopvernetzung innerhalb von Konstanz gestärkt werden.