Hinweise zum Kinderfreizeitbonus
Eine Information des Sozial- und Jugendamtes

Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche unterstützen, damit diese Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrnehmen und Versäumtes nachholen können.
Hierfür gibt es einen Kinderfreizeitbonus. Diesen erhalten Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die im August 2021
- vom Jobcenter Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II,
- vom Sozial- und Jugendamt Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder
- vom Landratsamt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten.
Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen. Der Kinderfreizeitbonus kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden sowie für Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen.
Der Bonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag und Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Familien, die nur Wohngeld bzw. nur Sozialhilfe und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen.
Den Antrag sowie weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus gibt es auf der Internetseite der Familienkasse (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus).
Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Nachweisen über den Bezug von Sozialhilfe beziehungsweise die Berücksichtigung als Haushaltsmitglied beim Wohngeld des betreffenden Kindes im August 2021, entweder per Post direkt an die zuständige Familienkasse oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de zu richten.
Die zuständige Familienkasse kann aus dem letzten Kindergeldbescheid entnommen werden oder über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen?in=familienkassen) ausfindig gemacht werden.
Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht ab 1. Juli 2021 zudem eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.