Bootsliegeplätze am Seerhein und am Schänzle

Die Stadt Konstanz vermietet etwa 300 Bootsliegeplätze am Seerhein und am Schänzle in Konstanz.

Bootsliegeplätze mit Booten am linksrheinischen Ufer des Seerheins. Im Hintergrund sind der Pulverturm und die alte Rheinbrücke zu sehen.

  


  

  


Aktuelles zu den Bootsliegeplätzen am Seerhein und Schänzle:

Aufgrund des derzeitigen Wasserstandes des Bodensees und Rheins setzen wir die Pflicht zur Belegung des Liegeplatzes zum 15.06.2024 aus. Die Belegungspflicht 2024 beginnt nachdem der Pegel Konstanz des Bodensees wieder gesunken ist.

Liegeplatzmieter, die ihr Boot bereits am Liegeplatz angelegt haben, werden gebeten, Ihre Boote dem Wasserstand entsprechend besonders zu sichern und die Sicherung dauerhaft zu überwachen.


Personen, die Ihren Hauptwohnsitz in Konstanz haben, können einen Bootsliegeplatz am Seerhein mieten.

Die Vergabe der Liegeplätze und die Bedingungen ergeben sich aus der Liegeplatzordnung (2,9 MB) für den Uferbereich Seerhein und Schänzle.




Die Wartezeit auf einen Liegeplatz beträgt im Moment mehrere Jahre. Die Warteliste ist daher derzeit geschlossen. 

Personen, die bereits auf der Warteliste stehen, müssen Ihren Antrag jährlich in der Zeit vom 01.11. bis 31.12. eines Jahres schriftlich verlängern.

Personen, die bereits einen Liegeplatz am Seerhein gemietet haben, müssen die Verlängerung des Mietverhältnisses jährlich beantragen. Der Antrag ist bis zum 31.01. eines Jahres zu stellen.

Näherer Informationen sowie die Anträge für den Verbleib auf der Warteliste und die Verlängerung des Bootsliegeplatzes finden Sie im Serviceportal der Stadt Konstanz unter Bootsliegeplatz


Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Sandra Kollmannthaler
Untere Laube 24
78462 Konstanz
Telefon +49 7531 900 2571
Fax +49 7531 900 122571
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum 3.22