Fahrradabstellanlagen für die Altstadt
Die Konstanzer Altstadt ist fast vollständig frei von Autoverkehr und die Zahl der Pkw-Parkplätze ist begrenzt. Viele KonstanzerInnen setzen daher aufs Rad um in die Innenstadt zu kommen. Im Bereich der Altstadt werden bei schönem Wetter über 2.400 Fahrräder im öffentlichen Raum geparkt. Dem stehen allerdings nur ca. 1650 Fahrradstellplätze gegenüber.
Um das Fahrradparken zu ordnen und um mehr Radfahrenden Fahrradabstellanlagen mit Diebstahlschutz zu bieten, wird in den nächsten Jahren das Angebot an Fahrradstellplätzen in der Altstadt deutlich ausgeweitet. Es sollen über 1.000 neue Fahrradstellplätze entstehen. Das zugehörige Konzept wurde im September 2018 im Technischen und Umweltausschuss vorgestellt und kann hier heruntergeladen werden.
Der Ausbau der Abstellanlagen erfolgt schrittweise. Im ersten Maßnahmenpaket wurden zwölf Standorte umgesetzt. Im zweiten Maßnahmenpaket werden 2023 acht Standorte im Altstadtbereich hinzukommen. Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Pressemitteilung:
Für alle Standorte des 1. Maßnahmenpakets wurden Fördermittel aus dem Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz genutzt. Zudem wurden einige der Standorte über die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert:
Projekttitel: „KSI: Errichtung von
Radabstellanlagen an der Geschwister-Scholl-Schule und am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in der Stadt Konstanz sowie an öffentlichen Plätzen der Konstanzer Altstadt“
Laufzeit: 01.10.2019 bis 30.09.2021
Förderkennzeichen: 03K11022
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen.
Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Weitere Informationen: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen
Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Für die Standorte des 2. Maßnahmenpakets werden Fördermittel aus dem Förderprogramm nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LGVFG) Rad- und Fußverkehr (RuF) und der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ (VV SP „S&L“) genutzt.
Laufzeit: 01.11.2019 bis 30.09.2023