Gebäudesanierung: Neue Fördermöglichkeiten
Seit 01.01.2025 fördert die Stadt Hitzeschutz, Wohnraumverkleinerung und den Tausch von Elektro-Altgeräten. Eine bestehende Richtlinie wurde dazu entsprechend angepasst.
Nach wie vor entsteht ein Großteil der Treibhausemissionen in Konstanz durch die Gebäude. Seit Frühjahr 2023 unterstützt die Stadt PrivateigentümerInnen, Vereine und Unternehmen bei der energetischen Sanierung von Wohn-, Vereins- und Unternehmensgebäuden. Förderfähig ist zum Beispiel, die Heizung zu tauschen, eine Balkon-Photovoltaik-Anlage anzubringen oder das Gebäude zu dämmen. Bislang wurden über 600 Projekte gefördert.
Die Stadt hat die bestehende Richtlinie zum „Förderprogramm energetische Bestandssanierung“ zum 01.01.2025 um neue Fördertatbestände ergänzt:
Hitzeschutz
Das Risiko extremer Hitze steigt, vor allem im urbanen Raum. Klimaanlagen kühlen Gebäude aktiv, fressen dadurch aber viel Energie. Daher wird passiver Hitzeschutz direkt am Gebäude gefördert. Dazu gehören zum Beispiel Jalousien, Sonnenschutzverglasungen oder eine nachhaltige Dachdämmung.
Wohnraumverkleinerung
Die Stadt fördert Wohnraumverkleinerung mit bis zu 4.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Ursprungswohnfläche durch den Umbau um mindestens 30 % reduziert und mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen wird. Die Beratung im Vorfeld wird mit 400 Euro bezuschusst. Hintergrund: Durch bessere Wärmedämmung nimmt der Energieverbrauch pro Quadratmeter immer weiter ab. Gleichzeitig hat sich die (beheizte) Wohnfläche pro Person in den letzten Jahrzehnten deutlich erhöht. Dadurch hebt sich die mögliche Energieeinsparung auf.
Tausch alter Elektrogeräte
Auch die technische Innenausstattung (Beleuchtung, Haushaltsgeräte) von Wohnraum entscheidet über den Energieverbrauch. Ineffiziente Geräte verbrauchen nicht nur viel Energie und stoßen viel CO2-Ausstoß, sondern verursachen dadurch auch hohe Stromkosten. Neue energieeffiziente Geräte sind in der Anschaffung aber oft teuer. Um Haushalte mit geringem Einkommen zu entlasten und den CO2-Ausstoß zu mindern, fördert die Stadt den Tausch von Altgeräten wie Kühlschrank, Geschirrspülmaschine, Waschmaschine oder Wäschetrockner mit bis zu 300 Euro. Als Haushalte mit geringem Einkommen gelten alle Haushalte, die in Konstanz sozialpassberechtigt sind. Als Altgeräte gelten alle Geräte die älter sind als zehn Jahre.
Infos zu weiteren Änderungen und Ergänzungen bei einzelnen Fördermaßnahmen unter konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme.