Ihr Weg zu einem Platz in der Kindertagesbetreuung in Konstanz
In Konstanz gibt es ein vielfältiges Angebot an Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Betreuungsangeboten.
Für alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Konstanz gibt es die gemeinsame digitale Kita-Vormerkung, in der Sie Ihr Kind für einen Platz in einer Spielgruppe, Krippe, Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder einem Hort vormerken können. Für eine Aufnahme in eine Konstanzer Kindertageseinrichtung muss der erste Wohnsitz (gewöhnliche Aufenthalt) der Familie in Konstanz liegen.
Vormerkung für Ihr Kind jetzt erstellen! (gemeinsame Vormerkliste aller Kindertagesstätten in Konstanz)
Kita-Vormerkstelle
Die Kita-Vormerkstelle der Stadt Konstanz berät Eltern bei Fragen zur Kindertagesbetreuung und Vormerkung von Betreuungsplätzen in der Stadt Konstanz. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, für Ihre Vormerkung das Internet zu nutzen, können Sie Ihre Vormerkung auch telefonisch durchführen.
Erreichbarkeit Telefon-Hotline
Persönlichen Beratungsgespräche in der Kita-Vormerkung sind nach Terminvereinbarung möglich.
Sie erreichen die Kita-Vormerkstelle per Telefon unter 07531 900-4400 oder per E-Mail unter kita-vormerkung@konstanz.de. Online kann eine Vormerkung jederzeit vorgenommen werden.
Kita-Plätze und Fristen
Kindergartenjahr 2023/24
Das Kindergartenjahr 2023/24 läuft vom 01.09.2023 bis 31.08.2024. Kita-Vormerkungen für dieses Kindergartenjahr können nach wie vor angelegt werden. Bitte reichen Sie notwendige Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach dem Anlegen Ihrer Kita-Vormerkung bei uns ein.
Kindergartenjahr 2024/25
Für das Kindergartenjahr 2024/25 ist der Stichtag für Kita-Vormerkungen der 01.03.2024.
Dieser Stichtag gilt für gewünschte Aufnahmen zwischen dem 01.09.2024 und dem 31.12.2024. Vormerkungen für gewünschte Aufnahmen ab Januar 2025 müssen nicht bis zum 01.03.2024 angelegt werden. Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Kita-Vormerkung mindestens 6 Monate vor einer gewünschten Aufnahme erfolgen.
Notwendige Bescheinigungen müssen innerhalb von drei Wochen eingereicht werden und auch bis zum 01.03.2024 vorliegen.
Die Bescheinigungen müssen auch bis zum 01.03.2024 vorliegen, wenn Sie Ihre Kita-Vormerkung nach dem 09.02.2024 angelegt haben.
Hier eine Vormerkung für Ihr Kind erstellen (gemeinsame Vormerkliste aller Kindertagesstätten in Konstanz)
Betreuungsangebote
Informieren Sie sich über die speziellen Angebote bei einem Besuch der einzelnen Kindertageseinrichtungen, im Internet oder in unserer Broschüre "Kindertagesbetreuung in Konstanz" (2,4 MB).
Hier finden Sie eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen in Konstanz aus einer Karte.
Dort finden Sie individuelle Informationen über alle Kitas in der Stadt Konstanz. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich am besten direkt an die jeweilige Einrichtungsleitung. Manche Kitas bieten auch Informationsbesuche an, bei denen Sie sich direkt vor Ort über das jeweilige Angebot informieren können.
Wenn Sie eine Vorauswahl getroffen oder sich entschieden haben, in welcher Kindertagesstätte Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind wünschen, können Sie die Kita-Vormerkung vornehmen. Dabei können Sie bis zu vier Wunscheinrichtungen auswählen. Bitte geben Sie auch an, ob Ihnen Plätze außerhalb dieser Wunscheinrichtungen angeboten werden dürfen.
Für eine Aufnahme zum Beginn des nachfolgenden Kindergartenjahres können Sie Ihre Kita-Vormerkung bis einschließlich 1. März vornehmen. Das Datum der Vormerkung spielt bei der Platzvergabe keine Rolle. Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Kita-Vormerkung mindestens 6 Monate vor einer gewünschten Aufnahme erfolgen.
Formulare, Vergaberichtlinien, Broschüren und Infomaterial
Bescheinigungen
Für einen Krippenplatz (Alter des Kindes 0 - 3 Jahre), einen Ganztagesplatz (Alter des Kindes 0 - 6 Jahre), einen Hortplatz oder einen Platz in Kindertagespflege müssen Sie diese Bescheinigung einreichen. Wenn beide Elternteile in einem Haushalt leben, benötigen wir immer die Arbeitgeberbescheinigung von beiden Elternteilen. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Bescheinigung. Andere Nachweise sind nicht erforderlich.
Die Arbeitgeberbescheinigung darf zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme nicht älter als 9 Monate sein.
Wenn Sie noch nicht in Konstanz wohnen, sondern in der nächsten Zeit erst noch zuziehen werden, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis einreichen. Dieser kann erfolgen durch die Kopie des Miet- oder Kaufvertrages oder nachfolgende Zuzugserklärung.