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Biete: Bürgerbudget mit Antragsfrist am 20. Juli

Der zufällig ausgewählte BürgerInnenrat sitzt um einen Tisch und stimmt per Handzeichen ab

Ob kleines oder großes Projekt, ob mit dem eigenen Verein, der Initia­tive oder der Nachbarschaft, ob mit Einbindung von Jugendlichen oder SeniorInnen: Bürgerbudget-Projek­te können ganz vielseitig und ver­schieden sein. Sie alle verbindet die zugrundeliegende Gemeinwohlori­entierung und dass Menschen aus Konstanz dabei ehrenamtlich ge­meinsam anpacken, um das Projekt umzusetzen.
 
Das Bürgerbudget ist nun bereits im 6. Jahrgang. Gefördert werden kön­nen Ideen für den Projektzeitraum 2025 mit jeweils bis zu 15.000 Euro. Das Gesamtvolumen des Bürger­budgets beträgt 100.000 Euro. Einen Antrag stellen können Vereine, Initia­tiven, Gruppierungen, Nachbarschaf­ten, Freundesgruppen oder Privat­personen ab 14 Jahren aus Konstanz bis zur Antragsfrist am 20.07.2024.
 
Das Bürgerbudget wurde 2019 ins Leben gerufen, um die Bürgerschaft über einen Teil des städtischen Haushalts entscheiden zu lassen und gleichzeitig gute, innovative Ideen aus der Zivilgesellschaft fi­nanziell zu ermöglichen. Die Anträge werden von der Verwaltung gemäß den vom Gemeinderat beschlos­senen Richtlinien auf Zulässigkeit geprüft. Im Oktober berät dann im bewährten Verfahren ein BürgerIn­nenrat über die Projektförderungen. Der BürgerInnenrat ist ein Gremium aus 20 zufällig ausgewählten Bürge­rinnen und Bürgern, das in etwa die Zusammensetzung der Konstanzer Bevölke­rung abbildet.
 
 
 Antragsformular und weitere Informationen unter www.konstanz.de/buergerbudget.

(Erstellt am 28. Juni 2024 12:08 Uhr / geändert am 01. Juli 2024 08:40 Uhr)