Rechte und Lasten an Grundstücken
Diese Rechte bzw. Lasten werden durch den Abschluss eines Gestattungsvertrages geregelt, der - soweit dies vereinbart wird - auch die Grundlage für eine entsprechende Grundbucheintragung bildet.Wenn Sie selbst ein städtisches Grundstück durch ein Wegerecht, eine Leitung oder sonstige unterirdische bauliche Elemente (Verbauanker o.ä.) in Anspruch nehmen möchten, benötigen wir neben einer schriftlichen Beschreibung des Vorhabens einen Lageplan, in dem die Inanspruchnahme eingezeichnet und bemaßt ist, sowie ggf. eine Schnittzeichnung. Bitte legen Sie uns die Planunterlagen möglichst im Format A 4 vor. Da die Abstimmung derartiger Vorhaben innerhalb der Stadtverwaltung zunehmend elektronisch erfolgt, sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns die Planunterlagen elektronisch (im JPG- oder im PDF-Format) zur Verfügung stellen.
Ihre Ansprechpartnerin ist: