Leitung:
Julika Funk
Leiterin der Chancengleichheitsstelle
Telefon +49 7531 900-2285

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Gleichstellungspolitik

Gleichstellungspolitik zielt auf die Durchsetzung gleicher Rechte, auf die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern ab und bekämpft geschlechtsspezifische Diskriminierung. Sie findet auf allen politischen Ebenen statt.


Grundlage der deutschen Gleichstellungspolitik ist Artikel 3 des Grundgesetzes, der festlegt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Abs. 1). Dem Staat wird explizit die Aufgabe zuteil, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuarbeiten (Abs. 2). Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, „Rasse“, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen oder Behinderung ist verboten (Abs. 3).

Lieber gleichberechtigt als später!

Obwohl die Gleichstellung von Männern und Frauen im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1 GG) bereits seit 1949 und die Aufgabe des Staates zur Förderung der Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 3 GG) bereits seit 1994 gelten, sind Frauen auch heute – 30 Jahre später - noch strukturell benachteiligt. Sie verdienen beispielsweise weniger Geld (Gender Pay Gap), übernehmen mehr Haushalts- und Familienarbeit (Gender Care Gap) und sind in Führungspositionen und in der Politik unterrepräsentiert.

Auf welche Hürden Frauen in ihrem Leben treffen zeigt diese Grafik zur strukturellen Benachteiligung der Kampagne zeichensetzen.jetzt (615 KB)

Gleichstellungspolitik auf Bundesebene

Auf internationaler Ebene ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW (2,1 MB)) das wichtigste Instrument für die Menschenrechte von Frauen. Deutschland hat diese sogenannte Frauenrechtskonvention 1985 ratifiziert, wodurch die Vorgaben den Rang von Bundesgesetzen haben. Damit ist der Bund für die Umsetzung der Konvention in Deutschland zuständig.

Auf Bundesebene ist die Gleichstellungspolitik  beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt. Innerhalb der Dienststellen, Unternehmen und Gerichte des Bundes soll das Bundesgleichstellungsgesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen und die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Dazu gehört die Verpflichtung, Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen und Gleichstellungspläne zu erstellen.

Seit 2011 berichtet die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Ergebnis sind bisher drei Gleichstellungsberichte mit jeweils eigenen Schwerpunkten:

2020 hat die Bundesregierung die Gleichstellungsstrategie des Bundes beschlossen, die neun konkrete Ziele zur Gleichstellung in den Bereichen Entgeltgleichheit, soziale Berufe, Digitalisierung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Karrierechancen, politische sowie kulturelle und wissenschaftliche Teilhabe, öffentlicher Dienst und querschnittliche Gleichstellung formuliert. Seit 2021 gibt es außerdem die Bundesstiftung Gleichstellung, deren Aufgabe es ist, Kompetenzen in der Gleichstellungspolitik zu verbinden, neue Ideen zu entwickeln und Impulse zu setzen.

Gleichstellungspolitik auf Landesebene

Das Land Baden-Württemberg setzt sich besonders für mehr Frauen in Führungspositionen, gleiche Löhne für Frauen und Männer, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gegen Gewalt an Frauen ein. Die Umsetzung erfolgt vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus. Zur Zielsetzung gehört auch, gleiche Chancen für Frauen und Männer in der Landesverwaltung zu schaffen. Grundlage dafür bildet das Chancengleichheitsgesetz (740 KB). Das Gesetz und seine Umsetzung wurden 2020 evaluiert. Der dazugehörige Bericht kann hier abgerufen werden: Evaluationsbericht Istanbul-Konvention 2021 (5,1 MB)

Gleichstellungspolitik auf kommunaler Ebene

Das Chancengleichheitsgesetz verpflichtet auch Kommunen, eine Gleichstellungsbeauftragte zu ernennen und einen Chancengleichheitsplan zu erstellen und umzusetzen. Der Chancengleichheitsplan der Stadt Konstanz hat das Ziel, die in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene zu verwirklichen. Weitere Informationen zur kommunalen Gleichstellungspolitik und zum Konstanzer Chancengleichheitsplan finden Sie unter Leitprinzip Chancengleichheit in der Kommune

Gleichstellung als gesellschaftliche Aufgabe

Auch wenn die genannten Institutionen Gleichstellungspolitik betreiben, kann diese nicht nur von ihnen allein umgesetzt werden. Stattdessen müssen verschiedene politische und gesellschaftliche Institutionen auf allen Ebenen zusammenwirken. Ebenso muss die Zivilgesellschaft Gleichstellung als Wert und Ziel verstehen und sich für ihre Umsetzung engagieren. Ein paar Beispiele für Institutionen und Kampagnen, die sich für Gleichstellung einsetzen, sind Folgende:

  • Mit der Kampagne zeichensetzen.jetzt will das Auswärtige Amt eine lückenlose Gleichstellung vorantreiben. Ziel ist „gemeinsam nachdenken, zuhören, diskutieren, Fragen stellen und vielleicht auch ein paar Antworten finden.“ 
  • Die offenen Baustellen im Bereich Gleichstellung hat die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen prägnant in ihren Gretchenfragen (5,2 MB) zusammengefasst: z.B. Gleichberechtigt in der Arbeitswelt? Sicheres Zuhause? Wer regiert uns?
  • Der Deutsche Frauenrat ist als Dachverband von ca. 60 Frauenrechtsorganisationen die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessensvertretung Deutschlands mit dem Ziel der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen.
  • Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg ist als Dachverband von 50 Verbänden das größte frauenpolitische Bündnis des Bundeslands. Er zeigt konkrete Wege für die Politik auf, die Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Lebensbereichen durchzusetzen.

Gleichstellung als Nachhaltigkeitsziel

Die Vereinten Nationen haben 2015 die Agenda 2030 verabschiedet, die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals (715 KB)) vorgibt. Zu den Zielen gehören beispielsweise Klimaschutz, Armutsbekämpfung und nachhaltige Städte. Sie enthalten die drei Hauptdimensionen ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Wirtschaftliches Wachstum, Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit sollen miteinander in Einklang gebracht werden, um eine lebensfähige, tragbare und gerechte Zukunft für alle zu schaffen.

SDG 5 lautet: „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.“
UN Women hat dieses Ziel nochmals konkretisiert und fordert:

  • Alle Formen der Diskriminierung beenden
  • Alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen beseitigen
  • Alle schädlichen Praktiken (z.B. Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung) bei Frauen und Mädchen beseitigen
  • Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit wertschätzen
  • Die Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen sicherstellen
  • Den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und zu reproduktiven Rechten gewährleisten
  • Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen verschaffen
  • Die Nutzung von Grundlagentechnologien verbessern
  • Politik und Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter verstärken

Mehr dazu unter www.unwomen.de

Aufgabe des Bundes, der Länder und auch der Kommunen ist es, in ihrem Wirkungsbereich konkrete Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, die zum Erreichen der Ziele beitragen. So orientiert sich auch die Stadt Konstanz an den SDGs und die Chancengleichheitsstelle arbeitet insbesondere auf die Erreichung von SDG 5 hin.

Internationaler Frauentag

Jedes Jahr im März koordiniert und organisiert die Chancengleichheitsstelle eine Reihe von Veranstaltungen rund um den Internationalen Frauentag am 8. März.

Seit 1911 begehen Frauen den "Internationalen Tag der Frauen", an dem weltweit auf Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter aufmerksam gemacht wird. Der Erfolg des ersten Frauentages 1911 übertraf alle Erwartungen. Das Frauenwahlrecht, inzwischen mehr als 100 Jahre alt, war die Hauptforderung der "Mütter" des Internationalen Frauentags in den ersten Jahren. Auch wenn diese Zielsetzung inzwischen erreicht wurde, so ist die Gleichstellung der Geschlechter dennoch weder in Deutschland noch im Rest der Welt eine Realität. Der Internationale Frauentag hat seine Wichtigkeit daher nicht verloren und wird weiterhin jährlich begangen.

Frauen auf der ganzen Welt machen am 8. März mit Veranstaltungen, Feiern und Demonstrationen auf noch immer nicht verwirklichte Frauenrechte aufmerksam.

Am vielfältigen Gesamtprogramm in Konstanz, das von der Chancengleichheitsstelle zusammengestellt wird, sind Institutionen, Gruppen, Vereine und Initiativen aus den verschiedensten Bereichen in ganz Konstanz beteiligt, die gleichstellungs- und frauenpolitische Anliegen sowie spezifische Angebote für Frauen bereithalten.

Unter Aktuelles & Öffentlichkeitsarbeit finden Sie einen Rückblick auf die Veranstaltungen zum internationalen Frauentag 2024.