Ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften

Wenn Eltern sich nicht oder nur unzureichend um die Bedürfnisse ihrer Kinder kümmern oder aufgrund von Krankheit, Tod oder anderen Gründen nicht dazu in der Lage sind, wird im Auftrag des Familiengerichts den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen und ein Vormund/eine Vormundin (bei Entzug der gesamten elterlichen Sorge) oder ein Pfleger/eine Pflegerin (bei Entzug von Teilbereichen der elterlichen Sorge) als gesetzliche Vertretung bestellt.

Ein Turm aus steinen am Bodenseeufer, eine Hand legt noch einen weitern Steinoben drauf

Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge. Dem Vormund/der Vormundin wird folglich mit Bestellung durch das Familiengericht die wichtige Aufgabe anvertraut, sich um die Pflege und Erziehung des Minderjährigen und um dessen Vermögen zu kümmern. Der Vormund/die Vormundin bzw. der Pfleger/die Pflegerin handelt ausschließlich zum Wohl und im Interesse des Kindes bzw. des Jugendlichen.

Der Vormund/ die Vormundin unterstützt und begleitet das minderjährige Kind in allen wichtigen Lebensbereichen.

Hier gibt es den Info-Flyer zum Download:

Ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften

Im Jugendamt werden die Vormundschaften und Pflegschaften von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geführt, sogenannten Amtsvormündern. Laut Gesetz ist bei der Übertragung einer Vormundschaft/Pflegschaft ein ehrenamtlicher Einzelvormund bei gleicher Eignung, dem Amtsvormund vorzuziehen. Die Vorrangstellung des Ehrenamtes, welches durch Inkrafttreten der Vormundschaftsreform zum 01.01.2023 nochmals verstärkt in den Fokus gerückt ist, soll Kindern und Jugendlichen verschiedene Vorzüge bieten.
So handelt es sich bei der Führung einer ehrenamtlichen Vormundschaft in der Regel um ein Eins-zu- Eins-Verhältnis, während ein Amtsvormund sehr viele Vormundschaften/Pflegschaften gleichzeitig zu führen hat. Dadurch kann ein Einzelvormund konkret auf die individuellen Bedürfnisse seines Mündels eingehen und sein gesamtes persönliches Engagement einbringen, indem er in der Regel über mehr zeitliche Kapazität verfügt. Ehrenamtliche Vormundinnen und Vormünder bringen Lebenserfahrung, Begabungen oder Qualifikationen aus ihren beruflichen Hintergründen mit, die für junge Menschen besonders wertvoll sein können.
Weiter kann sich das Mündel eines ehrenamtlichen Einzelvormunds/ einer ehrenamtlichen Einzelvormundin oder Pflegers/Pflegerin erhoffen, dass die vertraute Ansprechperson auch über die Volljährigkeit hinaus freundschaftlich zur Seite steht.

Das Sozial- und Jugendamt, Abteilung Jugendhilfe, Koordinationsstelle Vormundschaften und Pflegschaften der Stadt Konstanz sucht ab sofort:

ehrenamtliche Vormünder für Kinder und Jugendliche!

Möchten Sie sich gerne ehrenamtlich engagieren und sich für ein Kind oder Jugendlichen aktiv einsetzen und diesem/dieser bis zur Volljährigkeit zur Seite stehen? Gemeinsam durch dick und dünn gehen, Höhen aber auch Tiefen aushalten und mit Rat und Tat behilflich sein?   Dann informieren Sie sich jetzt unverbindlich über das Ehrenamt Einzelvormund!

Ein Video von und für Jugendliche und Fachkräfte: „Dein Vormund ist an deiner Seite!“

Wir bedanken und ganz herzlich beim Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V., das uns das Video freundlicherweise kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Weitergehende Informationen zu diesem Video finden Sie auf der Webseite des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft.

Was?

Als ehrenamtlicher Vormund/ehrenamtliche Vormundin sind Sie die gesetzliche Vertretung des Kindes bzw. des Jugendlichen und treffen daher alle Entscheidungen von wichtiger Bedeutung. Sie entscheiden z.B. über Einwilligungen zu Impfungen, Narkosen, operativen Eingriffen sowie über die Wahl des Kindergartens, der Schule, der Ausbildung und über viele andere wichtige Lebensbereiche, wie z.B. auch ggbfs. die Vermögenssorge.
Werden nur Teilbereiche der elterlichen Sorge übertragen, handelt es sich um eine Pflegschaft. Man spricht dann nicht vom Vormund/ der Vormundin, sondern vom Pfleger/ der Pflegerin. Es ist daher auch möglich, das Ehrenamt als Pfleger/Pflegerin von einzelnen Sorgerechtsbereichen zu führen.

Wie?

Ihre Entscheidungen als ehrenamtlicher Vormund/Vormundin bzw. Pfleger/Pflegerin treffen Sie unter Einbeziehung des Minderjährigen/ der Minderjährigen und in Kooperation mit dem Jugendamt und weiteren Einrichtungen, wie z.B. Schule, Ärzte, Behörden zum Wohle und im Interesse des Kindes bzw. des Jugendlichen.  Die Aufnahme des Kindes in Ihren Haushalt ist grundsätzlich nicht vorgesehen, auch wird nicht erwartet, dass das Mündel von Ihnen finanziell unterstützt wird.  Als ehrenamtlicher Vormund/ ehrenamtliche Vormundin, bzw. Pfleger/Pflegerin für einen minderjährigen geflüchteten Menschen, klären Sie auch ausländerrechtliche Fragen, begleiten das Asylverfahren und unterstützen diesen bei der Integration. Als ehrenamtlicher Vormund/ ehrenamtliche Vormundin bzw. Pfleger/Pflegerin handeln Sie grundsätzlich eigenverantwortlich und selbständig, haben aber gegenüber dem Familiengericht Berichtspflichten.

Warum noch zögern?

Sie werden für diese Aufgabe gut vorbereitet und begleitet. Das Sozial- und Jugendamt der Stadt Konstanz, Abteilung Jugendhilfe, Koordinationsstelle Vormundschaften und Pflegschaften, begleitet Sie und bietet Ihnen entsprechende Schulungen sowie Beratung und Unterstützung an.

Wissenswert!

Der Zeitaufwand für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ist je nach Kind ganz individuell. Persönliche Kontakte sollen so oft wie möglich, nach Bedarf des Kindes/des Jugendlichen, mindestens jedoch 1x monatlich, stattfinden. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich als Vormund Zeit für „Ihr“ Kind nehmen.
  Eine Aufnahme des Mündels in den Haushalt des Vormundes/ der Vormundin ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Kinder leben meistens in Wohngruppen, Kinderheimen oder Pflegefamilien. Daher ist auch die Absprache mit den jeweiligen Pflegefamilien und Kinder- und Jugendeinrichtungen für ein gutes Miteinander wichtig.
 
Sie sind bei der Ausübung des Ehrenamtes über das Land Baden-Württemberg haftpflichtversichert
 
Sie erhalten eine jährliche Aufwandspauschale von derzeit 425,00 Euro

Ein Turm aus steinen am Bodenseeufer, zweit Kinderhände legen jeweils noch einen weitern Steinoben drauf

Wow!

Wenn Sie bereit sind, ein kontinuierliches und verantwortungsvolles ehrenamtliches Engagement zu übernehmen und sich für die Interessen eines/r Minderjährigen einsetzen möchten, dann melden Sie sich sehr gern bei uns. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Kontakt

Sozial- und Jugendamt, Abteilung JugendhilfeKoordinationsstelle Vormundschaften und PflegschaftenFrau Dehne, Tel. 07531/900-4127judith.dehne@konstanz.dewww.konstanz.de