Informationen zur Bundestagswahl 2025 in Leichter Sprache
Die Webseite https://bundestagswahl-einfach-erklaert.de/ bietet Informationen zur Bundestagswahl – und das in Einfacher Sprache.
Die Seite ist in fünf verschiedene „Kapitel“ eingeteilt:
Warum sollte ich wählen gehen?
Was bestimme ich bei der Bundestagswahl?
Was muss ich sonst noch wissen?
Wie finde ich eine Partei, die zu mir passt?
So wählt man!
Anschließend geht es wie in einem FAQ weiter: Auf Fragen oder Aussagen folgen Antworten, Erklärungen und Argumente.
Die Webseite ist in Einfacher Sprache geschrieben und barrierearm.
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Bundestagswahl 2025
Um Menschen mit Unterstützungsbedarf besser zu erreichen und ihnen alle relevanten Informationen zugänglich zu machen wurde auf unserer Internetseite ein spezieller Bereich eingerichtet.
Hier finden Sie detaillierte Informationen, die den Wahlprozess für alle möglichst barrierefrei gestalten sollen wie beispielsweise:
- Information zu nicht rollstuhlgerechten Wahllokalen,
- Informationen zur Hilfspersonen/Assistenzpersonen/Assistenzhunden,
- Informationen für Blinde und Personen mit Sehbeeinträchtigung sowie
- einen Verweis zu der Bundeswahlleiterin mit Informationen zur Barrierefreiheit
https://www.konstanz.de/stadt+gestalten/wahlen/bundestagswahl+2025/waehlen+fuer+menschen+mit+unterstuetzungsbedarf
Ich bin auch in der Kürze der Zeit bestrebt, das Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger so inklusiv wie möglich zu gestalten.
Bei Rückfragen oder weiteren Anliegen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Larissa Weis
Leiterin Team Wahlen
Stadt Konstanz | Personal- und Organisationsamt Abteilung Organisation und Service | Team Wahlen Untere Laube 24 | Zimmer 4.17a | 78462 Konstanz
+49 7531 900-3214 | Larissa.Weis@konstanz.de
Gleichberechtigt und selbstbestimmt leben - mit Behinderung
Anspruch auf besondere Leistungsansprüche
Pressemitteilung
Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er macht auf die Belange von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen aufmerksam. Wer beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf besondere Leistungen der Solidargemeinschaft – auch und gerade im Bereich der sozialen Sicherung, darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg aufmerksam.
Pflegebedürftige können Entlastung durch ehrenamtlich Helfende abrechnen – Landesregierung ändert Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO)
Pflegebedürftige Menschen, die zuhause ihre Pflege organisieren, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. In Baden-Württemberg waren bislang nur ambulante Dienstes anerkannt, aber keine ehrenamtliche Einzelhelfende. Seit vielen Jahren kritisierten Familien in unserem Landesverband diese Einschränkung bei der Organisation der dringend notwendigen Familienentlastung. Jetzt hat die Landesregierung diese Kritik aufgegriffen und die Voraussetzungen für den Einsatz der Einzelhelfenden (und der Abrechnung über die Pflegekasse) geschaffen. Seit Mittwoch gilt die geänderte Verordnung. (Quelle: Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.)
Hier geht es zur Pressemitteilung des SM BW:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-unterstuetzt-und-entlastet-pflegende-angehoerige
Juli 2023: Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes
Der Landtag hat am 19. Juli das Gesetz zur Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (1,4 MB) beschlossen.
Links aus dem Bundestag für Menschen mit Behinderung
Aktuelles: Erste Sitzung des Fachbeirats „Barrierefreies Baden-Württemberg“
Aktuelles: Menschenrechtsinstitut fordert mehr Einsatz für Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 17.09.2023
Anlässlich der in dieser Woche veröffentlichten Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Bund, Länder und Kommunen müssen sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Derzeit entspricht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nicht den menschenrechtlichen Vorgaben – das haben die Vereinten Nationen erneut deutlich gemacht.
Politischen Handlungsbedarf sieht der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen besonders beim Abbau von Sondereinrichtungen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit. Die UN-Expert*innen fordern zielgerichtete politische Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gemeinsam mit anderen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie empfehlen unter anderem die Erarbeitung eines Aktionsplans, um Menschen mit Behinderungen den Übergang von Werkstätten in einen inklusiven Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Der UN-Ausschuss hat Deutschland aufgefordert, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Politikbereichen stärker zu berücksichtigen. Barrierefreiheit muss etwa im Gesundheitssektor wie auch im Wohnungsbau, im Verkehr, in Freizeitstätten oder bei kulturellen und touristischen Angeboten selbstverständlich werden.
Handlungsbedarf sehen die UN-Expert*innen zudem beim Gewaltschutz in Einrichtungen und bei Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen. Sie empfehlen die Einrichtung unabhängiger Überwachungsstellen mit Beschwerdemöglichkeiten.
Den Rechten von Menschen mit Behinderungen muss dringend – auch in den Ländern und Kommunen – die menschenrechtlich gebotene politische Priorität eingeräumt und Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden. Die wirksame und menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kann nur gelingen, wenn Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen aktiv in diese Prozesse eingebunden werden.“
Am 12. September veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine „Abschließenden Bemerkungen“ zur Staatenprüfung Deutschlands. Darin benennt er eine Reihe von Bereichen, in denen Deutschland die UN-Konvention besser umsetzen muss. Am 29. und 30. August hatte der UN-Ausschuss in Genf zum zweiten Mal geprüft, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Zu dieser Staatenprüfung hatte das Institut in einem Parallelbericht ausgewählte Problembereiche in Deutschland benannt.
Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 30.08.2023
Nach Abschluss der Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf (29./30.8.) fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
„Die Prüfung der Vereinten Nationen hat klar gemacht, dass Deutschland nicht genug tut, um seine menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.
Im Zentrum der Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht das in Deutschland immer noch hochentwickelte System von Sonderstrukturen – in der schulischen Bildung, bei der Beschäftigung in Werkstätten oder bei der Unterbringung in großen stationären Wohneinrichtungen. „Nötig sind zielgerichtete politische Strategien zur Deinstitutionalisierung, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, so Schlegel. Außerdem müsse die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen geachtet und Maßnahmen zu Zwangsvermeidung und Gewaltschutz in psychiatrischen Einrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe dringend verstärkt werden.
Das Institut fordert darüber hinaus deutlich strengere gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit im gesamten privaten Sektor, etwa im Wohnungsbau oder im Gesundheitssektor. „Private Unternehmen müssen verpflichtet werden, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten, wie es etwa in den USA der Fall ist. Das ist zwar seit Langem bekannt, muss aber endlich angegangen werden“, fordert Leander Palleit, der die Monitoring-Stelle gemeinsam mit Schlegel leitet. Nach wie vor fehle das gesellschaftliche Bewusstsein dafür, dass Barrierefreiheit die Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe ist.
Am 29. und 30. August hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf zum zweiten Mal geprüft, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Zu dieser Staatenprüfung hat das Institut in einem Parallelbericht ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland benannt, etwa die Bereiche Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit.
Voraussichtlich Ende September veröffentlicht der UN-Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen. Darin benennt er die Bereiche, in denen Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention besser umsetzen muss. Diese UN-Vorgaben sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle staatlichen und nichtstaatlichen Akteure in Deutschland, die Verantwortung für die Umsetzung der UN-Konvention tragen.
„Wir erwarten, dass die Bundesregierung die Empfehlungen aus Genf zügig allen zuständigen Behörden übermittelt und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ergreift“, so Palleit weiter. „Den Rechten von Menschen mit Behinderungen muss dringend die menschenrechtlich gebotene politische Priorität eingeräumt und Maßnahmen ausreichend finanziert werden.“
Aktuelles: UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Selbstbestimmt leben und Inklusion in die Gesellschaft
Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in die Gemeinschaft wie Menschen ohne Behinderungen. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betont ihr Wunsch- und Wahlrecht im Hinblick auf die Frage wie, wo und mit wem sie leben möchten. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gezwungen sein, in einer bestimmten Wohnform zu leben, um Unterstützung zu erhalten. Öffentliche Einrichtungen müssen barrierefrei gestaltet sein, damit alle BürgerInnen gleichberechtigten Zugang haben.
Artikel 19 UN-BRK fordert den Abbau stationärer Einrichtungen
Welche Schritte zur Umsetzung von Artikel 19 UN-BRK notwendig sind und welche Verpflichtungen sich für die Mitgliedstaaten der Konvention ergeben, erörtert der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 5. Zentral ist dabei die Forderung des Abbaus stationärer Einrichtungen zugunsten des ambulanten Wohnens (Deinstitutionalisierung) unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Selbstvertretung. Die deutsche Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung ist nun auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar. Eine Übersetzung in Leichte Sprache wird noch erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar gemacht.
Die Allgemeinen Bemerkungen als Orientierungsrahmen für die Umsetzung der UN-BRK
Zum Hintergrund: Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen äußert sich regelmäßig grundsätzlich zum Verständnis und zur Auslegung einzelner Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Dokumente werden General Comments genannt (deutsch: Allgemeine Bemerkungen). Der Ausschuss nimmt darin zur inhaltlichen Bedeutung und Tragweite der UN-Behindertenrechtskonvention Stellung und bietet eine völkerrechtliche Interpretation einzelner Rechte und Bestimmungen. Er gibt den Vertragsstaaten konkrete Vorgaben, sowohl für die Einhaltung und Umsetzung der UN-BRK als auch für die zukünftige Berichterstattung. Dabei stützt er sich auf seine Erfahrungen mit den Staatenberichtsprüfungen und bezieht auch Dokumente anderer Menschenrechtsgremien mit ein.
Aktuelles: Inklusionsbarometer Mobilität
Immer noch zu viele Barrieren für Menschen mit Beeinträchtigung
Aktion Mensch hat eine erste umfassende Studie zum Stand der inklusiven Mobilität in Deutschland vorgelegt. Im Ergebnis sind Menschen mit Beeinträchtigung insgesamt schlechter gestellt als Menschen ohne Beeinträchtigung. Als Gründe dafür werden mangelnde Barrierefreiheit, fehlende Angebote sowie ein hoher Kosten- und Zeitaufwand genannt. Aktion Mensch fordert eine Mobilitätswende, die einen gleichberechtigten Zugang für alle sicherstellt.
Zur ausführlichen Meldung
Krieg in der Ukraine
Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Konstanz ist tief erschüttert über den Krieg in der Ukraine und der aktuellen und zukünftigen Situation von Menschen mit Behinderung. Mit diesen Links zur Situation und zu Initiativen möchten wir aufzeigen, wie effektiv Hilfe und Unterstützung zu leisten ist.
Lebenshilfe: Menschen mit Behinderung dürfen nicht vergessen werden
Im Rahmen ihres Förderprogramms für frei-gemeinnützige Organisationen hat die Aktion Mensch eine Sonderförderung Ukrainekrieg auf den Weg gebracht, um Hilfe für geflüchtete Menschen zu leisten. Ab sofort bis zum 31.12.2022 können Fördergelder bis zu 100.000 € beantragt werden, mit einem geringen Eigenmittel-Anteil von 5 %.
Weitere Infos zum Förderangebot:
www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/sonderfoerderung-ukraine
Auch der gemeinnützige Verein “Zeitgeist der Inklusion e.V.” unterstützt ukrainische Flüchtlinge, u.a. mit barrierefreiem/barrierearmem Wohnraum ganz Deutschland.
Zum Webauftritt des Vereins
Weitere Infos zum Thema "Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine"
Aktion #OrteFürAlle#
Der Inklusionsrat Konstanz macht sich mit einer Social Media Aktion unter dem Motto #OrtefürAlle# Konstanz SICHTBAR und darauf aufmerksam, dass Teilhabe-Barrieren für Menschen mit Behinderung leider kein Randproblem in unserer Gesellschaft sind.
Damit Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt in der Gesellschaft leben können, werden „Orte für Alle“ und deren große Bedeutung gezeigt. Dies soll dazu aufrufen, die Zukunft mit gemeinsamem Engagement inklusiv zu gestalten!