Inklusionsrat (früher: Beirat für Menschen mit Behinderung)
Der Inklusions- und Behindertenbeauftragte wird von einem ehrenamtlichen Inklusionsrat beratend unterstützt.
Die Gruppe setzt sich aus BürgerInnen mit Fachkenntnissen und VertreterInnen von Institutionen mit Erfahrungen im Bereich Behinderung / Inklusion und Soziales zusammen. MitgliederInnen der Gruppe sollen entweder Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf im Sinne des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes sein oder über langjährige Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf verfügen.
Der Beirat besteht in seiner jetzigen beratenden und unterstützenden Form seit 2016 und tritt mindestens viermal jährlich zu einer Sitzung/Klausur/Meinungsaustausch zusammen.
Unabhängig davon gibt der Inklusionsrat Handlungsempfehlungen und zeigt Probleme in der Stadt Konstanz aus allen Bereichen um die Themen Behinderung, Inklusion, Teilhabe und Defizite in der Barrierefreiheit auf.