Inklusionsrat (früher: Beirat für Menschen mit Behinderung)
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird von einem ehrenamtlichen Beirat beratend unterstützt.
Der Beirat setzt sich aus BürgerInnen mit Fachkenntnissen und VertreterInnen von Institutionen mit Erfahrungen im Bereich Behinderung / Inklusion und Soziales zusammen.
Die Beiräte sollen entweder Menschen mit Behinderung im Sinne des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes sein oder über langjährige Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung verfügen.
Der Beirat besteht in seiner jetzigen beratenden und unterstützenden Form seit 2016 und tritt mindestens viermal jährlich zu einer Sitzung/Klausur/Meinungsaustausch zusammen. Unabhängig davon macht der Beirat Handlungsempfehlungen und zeigt Problemfelder in der Stadt Konstanz aus allen Bereichen um die Themen Behinderung, Inklusion und Teilhabe auf.