Fragen dazu?

Martin Kratz
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Stadtentwicklung
Telefon +49 7531 900-2577

Luftaufnahme von Konstanz (Foto: Peter Allgaier)
Bild: Fa. Nürnberger

Agglomerationsprogramm Kreuzlingen - Konstanz

  
Die Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz ist die mit Abstand größte im Raum Kanton Thurgau/Bodensee und auch gesamtschweizerisch von Bedeutung, insbesondere bezogen auf die hervorragenden Potentiale in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Gesundheitswesen und Tourismus. Die über die Grenzen hinweg zusammen­gewachsenen Kernstädte Kreuzlingen-Konstanz prägen diesen Raum maß­gebend und stellen eine einmalige grenzüberschreitende urbane Ressource in gesell­schaftlicher, kultureller wirtschaftlicher und politischer Hinsicht dar.
  

Chronologie

  
2001 hat der schweizerische Bundesrat seine Absicht bekundet, die Bundestätigkeiten in Zukunft vermehrt auf die Bedürfnisse der Agglomerationen auszurichten. Mit der Einführung von Agglomerations­programmen (AP) soll erreicht werden, dass diese ihre Probleme koordiniert, effizient und entsprechend den Grundsätzen der Nachhaltigkeit lösen können.
 
Grenzüberschreitende Maßnahmen werden von der Schweizer Bundesregierung dann mitfinanziert, wenn im Rahmen des Agglomerations­programms ein Nutzen für den Schweizer Teil der Agglomeration nachgewiesen wird. Dieser Umstand und die Erkenntnis, dass nur ein koordiniertes Vorgehen die Verkehrsverhältnisse verbessern kann, erklärt das besondere Interesse sowohl der deutschen als auch der Thurgauer Gemeinden an einer grenzüberschreitend aufeinander abgestimmten Siedlungs- und Verkehrsplanung.
 
2005 beschloss der Gemeinderat der Stadt Konstanz, sich am Agglomerationsprogramm zu beteiligen, vor allem auch im Hinblick darauf, künftig Synergien effektiver zu nutzen und gleichzeitig Ressourcen schonen zu können. Die Regionalplanungsgruppe Kreuzlingen, die Verwaltungsgemeinschaft Bodanrück-Untersee und das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau konnten daraufhin eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen, gemeinsam ein grenzüberschreitendes Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz für die Teilbereiche Siedlung und Verkehr zu erstellen.
 
Nach einem mehrjährigen Planungsprozess wurde 2011 das Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz AP 2 beschlossen. 2013 erfolgte die Gründung des grenz­über­schreitenden Vereins Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz mit 11 Vollmitgliedern (10 Kommunen und Kanton Thurgau) und zwei assoziierten Mitgliedern (Landkreis Konstanz und der Regionalverband Hochrhein-Bodensee).
Nachdem 2014 das Schweizer Parlament die Freigabe der finanziellen Mittel für das AP 2 beschlossen hatte, findet in den Gemeinden seitdem sukzessive die Umsetzung der Maßnahmen statt. Die Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz hat sich auch an der dritten Generation der Agglomerationsprogramme AP 3 beteiligt. Nach einem öffentlichen Beteiligungsprozess hat der Konstanzer Gemeinderat 2016 das AP 3 beschlossen.
  

Strategisches Konzept

  
Wie sich die Agglomeration in den Bereichen Siedlung, Landschaft und Mobilität entwickeln will und wie sie die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung aufeinander abzustimmen gedenkt, wird im Agglomerationsprogramm durch das „Zukunftsbild“ aufgezeigt.
 
Zur Teilnahme an der fünften Generation der Agglomerations­programme (AP 5), laufen derzeit die Vorbereitungen. So bildet das „Strategische Konzept“ den Überbau für das AP 5 und ist somit die Grundlage für das Zukunftsbild im AP 5. Aus dem Zukunftsbild wiederum ergeben sich die Handlungsfelder, Strategien / Teilstrategien und Maßnahmen. Mit dem Strategischen Konzept für die Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz wird deshalb aktuell ein informelles Planungsinstrument als Grundlage für die langfristige Positionierung der grenzüberschreitenden Region geschaffen.
 
Die Vernehmlassung des Entwurfs im Frühjahr 2021 erfuhr im Konstanzer Gemeinderat sowie bei den übrigen Mitgliedern eine große Zustimmung.

Link zum Beschluss vom 27.04.2021

Grenzüberschreitendes Gesamtverkehrskonzept

  
Nachdem im Prüfbericht zum Agglomerations-Programm der 3. Generation (AP3) das Amt für Raumentwicklung der Schweiz (ARE-CH) Schwächen bei der Beurteilung der Grundanforderungen und der Wirkungskriterien zu den Themen Mobilität, Parkierung und Mobilitätsmanagement festgestellt hat, wurde mit einem grenzüberschreitenden Gesamtverkehrskonzept eine neue, zentrale Grundlage für die Arbeiten zum Agglomerationsprogramm der 5. Generation geschaffen.


Gesamtverkehrskonzept (30,6 MB)

Aktuell: Agglomerationsprogramm der fünften Generation (AP5)

 

Die Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz hat sich 2021 dazu entschlossen, das Agglomerationsprogramm (AP) gemäß den "Richtlinien Programm Agglomerationsverkehr“ (RPAV) des Schweizer Bundes weiterzuentwickeln und Maßnahmen einzureichen, die zwischen 2028 und 2032 begonnen werden sollen. Hierfür wurden die Situations- und Trendanalysen aktualisiert und ein neues Zukunftsbild erstellt, der Handlungsbedarf ermittelt sowie die Teilstrategien und Maßnahmen abgeleitet.
 
Link zur Pressemitteilung vom 21. Juni 2023

Wesentlich für die Programmgenehmigung durch das ARE sind beim Thema Mobilität der weitere Ausbau der Veloinfrastruktur, um bei der Alltagsmobilität Verlagerungen vom Kfz auf das Fahrrad zu erreichen, sowie ein grenzübergreifend koordiniertes digitales
Verkehrsmanagement, um insbesondere den Einkaufstourismus besser in den Griff zu bekommen und ein grenzüberschreitendes Parkraummanagement. Beim öffentlichen Verkehr stehen nach wie vor die Maßnahmen zur Beschleunigung der Busse sowie die
längerfristig angestrebte Agglo S-Bahn im Vordergrund.
 
Insgesamt wurden im Rahmen des Agglomerationsprogramms Kreuzlingen-Konstanz der 5. Generation (AP5) für die Agglomeration rund 50 Maßnahmenblätter bzw. -pakete erarbeitet, in denen konkret geschildert wird, wie die Absichten des Agglo-Programms im Verlauf der nächsten zehn Jahre auch wirklich umgesetzt werden können. Für sämtliche Maßnahmen der Stadt Konstanz werden gesonderte Planungs- und Projektbeschlüsse erfolgen.
 
Der Beschluss des Gemeinderates vom 30.01.2025 zur Einreichung der Antragsunterlagen für das AP5 stellt somit eine Absichtsbekundung dar, um eine Mitfinanzierung durch Schweizer Bundesmittel zu ermöglichen. Nur was im Programm enthalten ist, kann vom Schweizer Bund gefördert werden; ein Anspruch auf die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ergibt sich hieraus nicht.
 

Die letztlich eingereichten Unterlagen des AP5 Kreuzlingen-Konstanz umfassen:

Hauptbericht (13,7 MB)

Anhang – Massnahmen (12,2 MB)