Seenachtfest 2024

Es gilt wieder Drohnenflugverbot

Symbol einer Drohne umrandet von einem roten Kreis

Der Betrieb von unbemannten Luft­fahrsystemen, Drohnen und sonsti­gen ferngesteuerten Flugmo­dellen ist in einem Radius von 1,85 Kilometern um den Konstanzer Stadtgarten auf deutschem Ge­biet im Zeitraum vom 10.08.2024 ab 15:00 Uhr bis 11.08.2024 um 03:00 Uhr verbo­ten.
 
Eine Ausnahme von diesem Verbot ist nur für die Sicherheitsbehörden selbst sowie für den/die Veranstalter in Absprache mit den zuständigen Behörden möglich. Die Polizei Konstanz setzt wie schon letztes Jahr zur Gefahrenab­wehr Polizeidrohnen ein.
 
Achtung: Unabhängig von dieser zusätz­lichen Flugver­botszone sind die sonst auch geltenden Flug­verbotsbereiche und -regelungen sowie die gängigen Anmelderegu­larien nach der Luftverkehrs­verordnung zu beachten.

(Erstellt am 26. Juli 2024 09:31 Uhr / geändert am 26. Juli 2024 09:33 Uhr)