Seenachtfest 2024
Es gilt wieder Drohnenflugverbot
![Symbol einer Drohne umrandet von einem roten Kreis](/site/Konstanz/get/params_E-2019500632/616498/symbol%20drohnenflugverbot.png)
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrsystemen, Drohnen und sonstigen ferngesteuerten Flugmodellen ist in einem Radius von 1,85 Kilometern um den Konstanzer Stadtgarten auf deutschem Gebiet im Zeitraum vom 10.08.2024 ab 15:00 Uhr bis 11.08.2024 um 03:00 Uhr verboten.
Eine Ausnahme von diesem Verbot ist nur für die Sicherheitsbehörden selbst sowie für den/die Veranstalter in Absprache mit den zuständigen Behörden möglich. Die Polizei Konstanz setzt wie schon letztes Jahr zur Gefahrenabwehr Polizeidrohnen ein.
Achtung: Unabhängig von dieser zusätzlichen Flugverbotszone sind die sonst auch geltenden Flugverbotsbereiche und -regelungen sowie die gängigen Anmelderegularien nach der Luftverkehrsverordnung zu beachten.