Sportförderung 2025 - Fristen und wichtige Hinweise

Die Sportförderanträge können Sie entweder postalisch an das Amt für Bildung und Sport, Benediktinerplatz 8, 78467 Konstanz oder per Mail an bildungundsport@konstanz.de senden.

 
Zu A: Allgemeine Voraussetzungen

Sollte Ihr Verein die Allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinien nicht erfüllen können, kann keine Sportförderung gewährt werden. Die vollständigen Unterlagen (Ausnahme Übungsleiterbezuschussung) müssen dem Amt für Bildung und Sport seit dem 31.01.2026 vorliegen.
 
Zu C: Materielle Sportförderung
 
C.1: Zuschüsse für Sportbauvorhaben

Zuschussanträge größerer Baumaßnahmen (Zuschüsse über 5.000 €) müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen gesondert vom Gemeinderat genehmigt werden. Maßnahmen dieser Größenordnung sind vorab mit dem Amt für Bildung und Sport zu besprechen. Anträge für kleinere Maßnahmen (Zuschusshöhe unter 5.000 €) müssen mit den erforderlichen Belegen bis zum 31.01.2026 dem Amt für Bildung und Sport vorgelegt werden.
 
C.2 Zuschüsse zum Beschaffen von Sport- und Pflegegeräten

Vollständige Anträge müssen bis zum 31.01.2026 dem Amt für Bildung und Sport vorliegen. Bitte denken Sie an den notwendigen Zuschussbescheid des BSB, den Sie gegebenenfalls auch nachreichen können.
 
C.3.3 Miet- und Pachtzuschüsse
 
Miet- und Pachtverhältnisse mit der Stadt Konstanz und der Spitalstiftung Konstanz werden direkt mit dem Vermieter/Verpächter abgewickelt. Hier sind keine Anträge erforderlich.
 
C.3.4 Betriebskostenzuschüsse
 
Sofern nicht vertraglich geregelt, müssen die Anträge auf Betriebskostenzuschüsse bis zum 31.01.2026 dem Amt für Bildung und Sport vorliegen. Auch die Pauschalzuschüsse müssen beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass für die Zuschüsse für Bewässerungs- und Flutlichtanlagen (C.3.4.4) ein eindeutiger Nachweis über die Kosten (z. B. Rechnung des Energielieferanten) vorzulegen ist. Ohne diesen Nachweis können keine Zuschüsse gewährt werden.
 
C.4 Übungsleiterzuschüsse

Zuschüsse für Übungsleiter sind beim BSB zu beantragen. Senden Sie uns bitte eine Kopie/Ausdruck der online-Meldung an den BSB (Sammelantrag/Verwendungsnachweis) und nach Vorlage die Auszahlungsinformationen bis zum 31.01.2026.

C.5 Zuschüsse zur Förderung der Jugend


C.5.3 Allgemeine Jugendförderung

Der allgemeine Jugendzuschuss wird automatisch über die Bestandsmeldung ausbezahlt.
 
C.5.4 Erweiterte Jugendförderung

Neben der allgemeinen Jugendförderung gewährt die Stadt Konstanz eine erweiterte finanzielle Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen. Die Anträge  sind bis zum 15.07.2026 zu stellen.
 
C.6 Fahrtkostenzuschüsse

Die Anträge auf Fahrtkostenzuschüsse müssen bis zum 31.01.2026 dem Amt für Bildung und Sport vorliegen.
 
C.7 Leistungssportprämie
 
Vereine, die die Kriterien der Leistungssportprämie erfüllen, müssen diese bis zum 31.01.2026 beantragen.6

Wichtige Hinweise:
 
- Bitte senden Sie die Sportförderanträge an bildungundsport@konstanz.de

- Die Auszahlung der Sportfördermittel 2025 erfolgt im Frühjahr 2026.
 
- Sollte Ihr Verein eine Splittung der Zuschüsse auf verschiedene Vereinskonten wünschen, bitten wir diese konkret anzugeben.
 
- Wir akzeptieren auch digital gestellte Anträge. D.h. Sie können uns die Unterlagen auch gerne per Mail zukommen lassen. Auf Wunsch können wir Ihnen dann auch eine Empfangsbestätigung zukommen lassen.
 
Achtung: Das städtische Mailsystem lässt keine Dateien mit den „alten“ Office-Formaten zu. D.h. die Formate „.doc“, „.xls“, etc. werden vom Mailserver automatisch abgelehnt. Bitte senden Sie uns die Anträge im PDF-Format!