Häufige Fragen zur Platzvergabe und zum weiteren Ablauf nach dem Anlegen der Kita-Vormerkung
Ich habe eine E-Mail erhalten und soll meine Kita-Vormerkung aktualisieren. Wie mache ich das?
Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen (E-Mailadresse) und Ihrem Kennwort im System an. Das Vormerksystem finden Sie hier: Anmeldung im Vormerksystem
Klicken Sie auf der Startseite im Text auf den Link „Hier kommen Sie zum Online-Formular“.
Wenn Sie eine Kita-Vormerkung gespeichert haben, gelangen Sie sofort zu Ihrer Kita-Vormerkung.
Wenn Sie mehrere Kita-Vormerkungen gespeichert haben, gelangen Sie zu einer Übersicht Ihrer Kita-Vormerkungen.
Wählen Sie in diesem Fall die Kita-Vormerkung aus, die Sie aktualisieren möchten. Klicken Sie dazu auf die Zeile dieser Kita-Vormerkung. Nun öffnet sich die Kita-Vormerkung.
In der Kita-Vormerkung können Sie nun alle Angaben überprüfen und eventuell ändern. Nähere Informationen zum Ändern Ihrer Kita-Vormerkung finden Sie hier.
Aktualisieren Sie das Datum unter „Bestätigung der Daten“. Am unteren Ende Ihrer Kita-Vormerkung befindet sich bei „Bestätigung der eingegebenen Daten“ ein Datumsfeld. Löschen Sie dort das bisherige Datum und tragen das aktuelle Datum ein. Dies ist für uns die Bestätigung, dass Sie Ihre Angaben der Kita-Vormerkung überprüft haben. Ändern Sie das Datum auch wenn alle anderen Angaben noch richtig sind.
Klicken Sie ganz unten auf der Seite auf „Speichern+Absenden“ (grünes Feld).
Nach dem Speichern und Absenden können Sie noch Dokumente in Ihrer Kita-Vormerkung speichern.
Wenn Sie mehrere Kita-Vormerkungen angelegt haben und eine weitere Kita-Vormerkung aktualisieren möchten, klicken Sie ganz oben auf das Feld „Zurück zur Auswahlliste“. Nun gelangen Sie wieder zur Übersicht über Ihre Kita-Vormerkungen. Wählen Sie wie oben beschrieben eine weitere Kita-Vormerkung aus, die Sie aktualisieren möchten.
Wenn Sie alle Kita-Vormerkungen überprüft und gespeichert haben, melden Sie sich vom Vormerksystem wieder ab.
Ihre Änderungen werden der Kita-Vormerk- und Beratungsstelle angezeigt und dort geprüft.
Beachten Sie bitte, dass wir für Änderungen Ihrer Arbeitszeiten auch aktuelle Arbeitsbescheinigungen von Ihnen benötigen. Nach dem Speichern und Absenden Ihrer Änderungen können Sie die Bescheinigungen in Ihrer Kita-Vormerkung speichern. Ohne aktuelle Bescheinigungen werden Ihre Änderungen der Arbeitszeiten nicht berücksichtigt.
Wer vergibt die Betreuungsplätze in Konstanz?
Die Kita-Vormerkung und die Einrichtungen vergeben gemeinsam die Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen. Die Betreuungsplätze werden nach den Grundsätzen zur Platzvergabe durch die Kita-Vormerkung vermittelt.
Für einen Platz in der Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Kindertagespflege. Die Plätze dort werden mit Unterstützung der FachberaterInnen vermittelt. Ihre Ansprechperson finden Sie unter www.kindertagespflege-konstanz.de.
Wann werden die Betreuungsplätze vergeben?
Es gibt eine große Vergabe der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Frühjahr. Hier werden die Plätze zum neuen Kindergartenjahr vergeben. Manche Betreuungsplätze werden von den Eltern nicht angenommen. Diese Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben. Das Nachrückverfahren dauert bis zu den Sommerferien.
Im Jahr werden immer wieder Betreuungsplätze frei. Diese werden dann direkt vergeben. Auch hier gelten die Grundsätze zur Platzvergabe.
Plätze in der Kindertagespflege werden ungefähr drei Monate vor der gewünschten Aufnahme vermittelt. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die FachberaterInnen aus dem Fachbereich Kindertagespflege. Ihre Ansprechperson finden Sie unter www.kindertagespflege-konstanz.de.
Wie werde ich über einen Betreuungsplatz informiert?
Wie geht es nach dem Platzangebot weiter?
Sie müssen sich bei der Einrichtung melden. Sagen Sie der Einrichtung unbedingt Bescheid, dass Sie den Platz annehmen. Die Einrichtungsleitung informiert Sie über das weitere Vorgehen und das Aufnahmedatum.
Die Kita-Vormerkung hat keinen Einfluss auf das genaue Aufnahmedatum. Dies entscheidet die Einrichtungsleitung.
Erhält die Einrichtung keine Informationen von Ihnen, wird der Platz an ein anderes Kind vergeben. Ihr Kind kann diesen Platz dann nicht mehr bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei der Einrichtung melden.
Kann ich ein Platzangebot ablehnen und mit einem weiteren Platzangebot für das gleiche Kindergartenjahr rechnen?
Bei einem Platzangebot ist der Rechtsanspruch zwar grundsätzlich erfüllt, er bleibt bei Ablehnung aber weiterhin bestehen. Das heißt, Sie haben weiterhin einen Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung für Ihr Kind.
Die Kita-Vormerkung wird für die Platzvergabe im laufende Kindergartenjahr beibehalten. Ob und wann dann ein erneutes Platzangebot erfolgen kann, kann nicht vorhergesagt werden.
Wieso erhalte ich keine Aussagen über den Platz in der Warteliste meines Kindes?
Die Kindertageseinrichtungen und die Kita-Vormerkung können keine Aussagen über Wartelistenplätze treffen. Es gibt zu viele Punkte, die die Warteliste beeinflussen. Dadurch verändert sich die Warteliste ständig.
Eine Aussage über den Wartelistenplatz stellt nur eine Momentaufnahme dar. Es gibt keine verbindliche Aussage über die anzunehmende Wartezeit auf einen Betreuungsplatz.
Sie haben eine Zwischeninformation zu Ihrer Kita-Vormerkung erhalten. Was bedeutet das?
Die Zwischeninformation erhalten Sie nach der großen Platzvergabe im Frühjahr, wenn Ihnen noch kein Betreuungsplatz angeboten werden konnte.
Wir wissen, dass jedes Kind ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat.
Wir wissen, wie wichtig die Betreuung und Bildung der Kinder ist.
Wir wissen, wie wichtig die Betreuung für die Berufsausübung für Sie als Eltern ist.
Und dennoch haben Sie keinen Betreuungsplatz erhalten. Ihr Kind bleibt auf der Warteliste für einen Betreuungsplatz. Im Nachrückverfahren konnten in den vergangenen Jahren noch einige Kinder einen Betreuungsplatz erhalten. (Weitere Informationen zum Nachrückverfahren erhalten Sie hier.)
Die Stadt Konstanz baut die Kinderbetreuung immer weiter aus. Dafür brauchen wir auch das nötige Personal. Konstanz investiert mit allen Trägern der Kindertagesbetreuung in verschiedene Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung. Trotzdem stellt der Fachkräftemangel eine große Herausforderung dar.
Was ist das „Nachrückverfahren“?
In der großen Platzvergabe der Kindertageseinrichtungen werden im Frühjahr alle Plätze des kommenden Kindergartenjahres vergeben.
Einige dieser Plätze werden von den Familien nicht angenommen. Sie sind somit wieder frei. Diese Plätze werden dann an andere Familien vermittelt. Auch dabei werden die Grundsätze zur Vergabe beachtet.
Die Vergabe dieser Plätze wird von uns „Nachrückverfahren“ genannt.
Das Nachrückverfahren endet meist zum Beginn der Sommerferien.
Sie können im Nachrückverfahren noch ein Platzangebot erhalten?
In diesem Fall wird die Einrichtung sich bei Ihnen melden. Sie müssen den Platz bei der Einrichtung bestätigen. Sagen Sie deshalb bei der Einrichtung Bescheid. Ohne Rückmeldung von Ihnen wird der Platz an ein anderes Kind vermittelt.
Sie können auch im Nachrückverfahren für Ihr Kind keinen Platz erhalten?
In diesem Fall erhalten Sie von uns eine weitere Information. Ihre Kita-Vormerkung bleibt bestehen und Ihr Kind bleibt weiterhin auf der Warteliste.
Ich habe kein Platzangebot erhalten. Wie geht es jetzt weiter?
Ihre Kita-Vormerkung bleibt bestehen
Sie müssen keine neue Kita-Vormerkung anlegen
Ihr Kind steht auf der Warteliste
Es wird ein Betreuungsplatz frei und Sie sind nach den Vergaberichtlinien an der Reihe? Dann informiert Sie die Einrichtung.
Wird Ihr Kind bereits in einer Krippe betreut und Sie haben keinen Platz im Kindergarten ab 3 Jahren bekommen?
Bitte sprechen Sie mit Ihrer Einrichtung über die weitere Betreuung nach dem 3. Geburtstag. Zur weiteren Betreuung ist die Krippe aber nicht verpflichtet.
Gibt es alternative Möglichkeiten? Kann ich woanders einen Platz bekommen?
Bekomme ich sicher keinen Platz im nächsten Kindergartenjahr?
Sie haben eine Zwischeninformation erhalten. Das bedeutet nicht, dass es gar keine Möglichkeit auf einen Platz gibt. Allerdings kann ein Platz nur vergeben werden, wenn er frei ist. Dies kann zum Beispiel erfolgen, wenn ein anderes Kind kündigt oder Plätze neu geschaffen werden. Erfahrungsgemäß haben in den letzten Jahren im Nachrückverfahren einige Kinder noch einen Betreuungsplatz erhalten.
Nähere Informationen zur Zwischeninformation finden Sie hier. Weiteres zum Nachrückverfahren finden Sie hier.