Trauorte

Konstanzer Rathaus
Bild: MTK / Dagmar Schwelle

Heiraten im Historischen Rathaus

Donnerstag bis Samstag

In der Regel  zwischen 10.00 und 12.00 Uhr im Halbstundenabstand.
Die einzelnen Trautermine sind im Online-Traukalender einsehbar

Schloss auf der Insel Mainau
© Insel Mainau/Peter Allgaier

Heiraten auf der Insel Mainau

Freitag
13:30 Uhr, 14:15 Uhr, 15:00 Uhr

Samstag
10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr.

Die einzelnen Trautermine sind im Online-Traukalender einsehbar


Zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages und für die Abstimmung Ihrer Wünsche auf der Insel Mainau wenden Sie sich bitte, im Anschluss an die Wunschtermin-Reservierung an das Bankettbüro. Tel.: +49 7531 303-156

Wunschtermin online reservieren

Trauungen im historischen Rathaus in Konstanz und auf der Insel Mainau können Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 25,50 Euro 12 Monate im Voraus reservieren.

Schauen Sie im Online Traukalender  ob Ihr Wunschtermin und Wunschort frei ist. Eine Online Reservierung für das Rathaus Dingelsdorf und das Rathaus Dettingen sind aktuell nicht möglich, setzen Sie sich hierfür bitte mit der jeweiligen Ortsverwaltung in Verbindung.
 
Ein Erklärvideo zum Traukalender, finden Sie unter folgendem Link: https://youtu.be/WzFHno3e4D4

In folgenden Fällen, bitten wir Sie vor einer Reservierung im Online-Traukalender einen Persönlichen Termin beim Standesamt zu vereinbaren:

  • Wenn Sie und/oder Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder im Ausland geboren wurden
  • Wenn Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen wurde und/oder im Ausland geschieden wurde

Beim Termin teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen Sie benötigen und welche individuellen Gegebenheiten beachtet werden müssen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl der Fallgestaltungen und der dazu erforderlichen Fragestellungen keine Telefon-, bzw. E-Mail-Beratung zu den erforderlichen Unterlagen erteilen können.

Benötigte Unterlagen

Haben Sie Ihre Reservierung im Online Traukalender abgeschlossen?

Dann benötigen Sie in der Regel für die Anmeldung der Eheschließung folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
  • Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstands, der Staatsangehörigkeit und der Wohnanschrift, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Konstanz haben, wird die Bescheinigung im Zusammengang mit der Anmeldung zur Eheschließung vom Standesamt erstellt.
  • Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
  • EC-Kartenzahlung (keine Kreditkarten) bzw. Bargeld für anfallende Gebühren, bevorzugt bargeldlose Zahlung

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestand, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. In der Regel ist dies nicht das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde, sondern eine neue Eheurkunde mit einem entsprechenden Eheauflösungsvermerk, ggf. eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Standesamt der Eheschließung.

Sobald Ihnen alle Unterlagen vorliegen vereinbaren Sie einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung. Da zum Heiraten immer zwei gehören müssen Sie auch grundsätzlich die Anmeldung der Eheschließung beide vornehmen.
In Ausnahmefällen kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht die Eheschließung alleine anmelden. Dazu benötigen Sie das Formblatt Vollmacht (50 KB)

Heiraten im Ausland

Haben Sie vor im Ausland zu heiraten?

Dann wenden Sie sich bitte für umfassende Informationen an das Konsulat des jeweiligen Landes, bzw. an das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln.
 
Falls Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung im Ausland benötigen, erkundigen Sie sich bitte vor der Beantragung beim zuständigen Standesamt, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen von beiden Verlobten dafür notwendig sind.

Ehefähigkeitszeugnis (44 KB)

Kostenübersicht

Prüfung Ehefähigkeit, ausschließlich deutsches Recht 65,00 €
Prüfung Ehefähigkeit, ausländisches Recht 110,00 €
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung 45,00 €
Anmeldung der Eheschließung von anderem Standesamt 45,00 €
Datenabruf aus dem Melderegister für die Prüfung der Ehevoraussetzung 10,00 €
Kosten für Samstagstrauungen:  
Historisches Rathaus 220,00 €
Insel Mainau      257,00 €
Für die standesamtliche Trauung berechnet die Insel Mainau,
zusätzlich zu den Gebühren des Standesamtes,
Kosten für die Bereitstellung des Trauzimmers.
 
je Urkunde 20,00 €
Stammbuch 30,00 €
eidesstattliche Versicherung 35,00 €
Namenserklärungen 40,00 €

Informationen für die Trauung

  • Für ihre Gäste stehen im Trauzimmer 25 Sitzplätze zur Verfügung
  • Das Mitbringen von Haustieren, ist in den Verwaltungsgebäuden nicht erlaubt. Ebenso ist das Mitbringen von Tauben im Rathausinnenhof nicht erlaubt.
  • Ein Sektempfang kann im Rathausinnenhof (max. 30 Minuten) stattfinden. Die entsprechende Ausstattung müssen Sie hierfür selber organisieren.
  • Personen die unter Erkältungs- bzw. Corona-Symptomen leiden, bitten wir weiterhin von der Trauung fern zu bleiben.

Terminvereinbarung Kirchenaustritt

Für persönliche Anliegen wie z.B. Eheanmeldung, Vaterschaftsanerkennung oder Namensänderungen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch oder per E-Mail. 
KontaktE-Mail: standesamt@konstanz.deTelefon: 07531 / 900 2655 Telefonische SprechzeitenDi 14-16 UhrDo 9-11 Uhr 
Besuche vor Ort sind ausschließlich mit Termin möglich. BesucheradresseHussenstraße 13, 78462 Konstanz 
PostadresseHussenstraße 13, 78459 Konstanz


Bei laufenden Anliegen können Sie Ihre Post gerne direkt an unser Standesamtsteam richten:
Barbara BuckelHelena GikalAlexandra HabergerAngelika Del VecchioAnita ZehentbauerSigrid WeilerMaria SimonsSabine Borucki 
AbteilungsleitungMichael Schatz 
 
Wichtige Informationen zu BearbeitungszeitenWir informieren Sie, dass wir gemäß dem 3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz seit 01.11.2022 alle Altregister (Papierform bis 2009) digital in das elektronische Personenstandsregister (ePR) nacherfassen müssen, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können. Dadurch entsteht den Standesämtern ein großer Mehraufwand, welcher verbunden mit der personellen Situation zu verlängerten Bearbeitungszeiten führen kann. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Ihr Team des Standesamts Konstanz