Bebauungsplan „Überlängerbohl, 3. Änderung 2024"

BEBAUUNGSPLÄNE DER STADT KONSTANZ - Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung im Internet –(ergänzendes beschleunigtes Verfahren nach § 13a Absatz 1 Sätze 1 und 2 Nr. 1 BauGB) 
Der Technische und Umweltausschuss der Stadt Konstanz hat am 04.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Überlängerbohl, 3. Änderung, 2024 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Der Bebauungsplan war ursprünglich am 11.11.2020 in Kraft getreten. Nachdem er durch Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 22.06.2023 für unwirksam erklärt wurde, ist die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens angezeigt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Absatz 1 Sätze 1 und 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt, die entsprechenden Voraussetzungen dieser Vorschriften liegen vor.  


Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt

  • nördlich durch die Schwaketenstraße,
  • östlich durch die Bebauung zwischen Schwaketen- und Stifterstraße,
  • südlich durch die Stifterstraße beziehungsweise die Bebauung nördlich der Stifterstraße und
  • westlich durch die Radolfzeller Straße.

Er umfasst das Flurstück Nr. 9677 der Gemarkung Konstanz.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Grundschule Wollmatingen geschaffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung (einschließlich Umweltanalyse) können im Zeitraum vom 17.06.2024 bis einschließlich 24.07.2024im Internet unter dem Link www.konstanz.de/bauleitplanung eingesehen werden.
 Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im obengenannten Zeitraum im Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz, Untere Laube 24, 5. OG, vor den Räumen 5.04 – 5.05 öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@konstanz.de) übermittelt werden, bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg – wie etwa schriftlich – beim Amt für Stadtplanung und Umwelt möglich. Die Stellungnahmen sollten gegebenenfalls die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks beziehungsweise Gebäudes enthalten. Außerdem sollte die volle Anschrift des Verfassers angegeben werden, damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 
Bei Rückfragen zu den obengenannten Unterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel. 07531/900-2536 oder -2533) gebeten. 
STADT KONSTANZ                                              Uli Burchardt, Oberbürgermeister

Dateien des Bebauungsplans zum Download:

TypNameDatumGröße
pdf 1) Sitzungsvorlage 2024-4281.pdf (210 KB) 14.06.2024 210 KB
pdf 2) Anlage 1 Satzung.pdf (84 KB) 14.06.2024 84 KB
pdf 3) Anlage 2 zeichnerischer Teil.pdf (1,4 MB) 14.06.2024 1,4 MB
pdf 4) Anlage 3 planungsrechtliche Festsetzungen.pdf (137 KB) 14.06.2024 137 KB
pdf 5) Anlage 4 Begründung.pdf (1,4 MB) 14.06.2024 1,4 MB
pdf 6) Anlage 5 Umweltanalyse.pdf (941 KB) 14.06.2024 941 KB
pdf 7) Aushang Zuständigkeiten.pdf (67 KB) 14.06.2024 67 KB
pdf 8) amtliche Bekanntmachung.pdf (619 KB) 17.06.2024 619 KB

Sie haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail.

Geben Sie bei ihrer Stellungnahme bitte unbedingt Ihren Namen und Vornamen sowie Ihre Postleitzahl und den Wohnort an. Angaben zur Straße und Hausnummer sind freiwillig, aber für eine weitere Bearbeitung hilfreich, damit wir Ihnen das Planungsergebnis mitteilen können. Die E-Mail senden Sie bitte an bauleitplanung@konstanz.de
 
Sie können die Stellungnahme auch fristgerecht im Amt für Stadtplanung und Umwelt, Untere Laube 24, 78462 Konstanz, entweder schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.