Sitzung des Arbeitskreises Rad- und Fußverkehr
Gremium begrüßt künftige Regelungen für Vermieter von E-Scootern
Der Arbeitskreis Rad- und Fußverkehr hat sich bei seiner letzten Sitzung im Jahr, am 21. November 2023, unter anderem mit künftigen Regelungen für E-Scooter-Sharing-Systeme beschäftigt. Die Stadtverwaltung hatte bisher freiwillige Vereinbarungen mit den drei Anbietern in Konstanz geschlossen. Aufgrund zunehmender Missachtung der vereinbarten Regeln empfiehlt die Verwaltung jedoch, den Betrieb von Mietsystemen mit E-Scootern im öffentlichen Raum ab 1. Januar 2024 nur mit einer Sondernutzungserlaubnis mit einer Gebühr je Roller zu vergeben. Der Arbeitskreis diskutierte die vorgesehenen Regelungen im Detail und begrüßte grundsätzlich das Vorgehen der Verwaltung. In den nächsten Wochen müssen die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Die Verwaltung wird hierzu nochmal gesondert informieren.
Weiterhin nahm der Arbeitskreis den Bericht über die in 2023 umgesetzten Maßnahmen der Radverkehrsförderung mit Ausblick auf das kommende Jahr zur Kenntnis. Dieser soll auch im Technischen und Umweltausschuss am 30.11.2023 vorgestellt werden.
Abschließendes Thema der Sitzung war der Zähringerplatz. Die Verwaltung stellte die wesentlichen Ergebnisse eines Verkehrsgutachtens vor, das die Auswirkungen einer Sperrung der Zufahrt für Kfz von Norden in die Jahnstraße untersucht hat. Die Ergebnisse sind Grundlage für die weitere Planung für Verbesserungen im Fuß- und Radverkehr.