Klimaschutz und Denkmalschutz in der Altstadt

Neues Solarkataster gibt Orientierung für Photovoltaikanlagen

Stadtplan der Konstanzer Altstadt mit rot, gelb oder in Grüntönen eingefärbten Dachflächen
Im Ausschnitt aus dem Solarkataster sind die je nach Bewertung rot, gelb oder in Grüntönen eingefärbten Dachflächen markiert.

In der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 9. November wurde das Solarkataster zur Konstanzer Altstadt vorgestellt. Das Solarkataster soll Solaranlagen in der denkmalgeschützten Konstanzer Altstadt ermöglichen, ohne das historische Bild der Altstadt wesentlich zu beeinträchtigen. Dazu wurden alle Dachflächen anhand verschiedener Kriterien begutachtet, hinsichtlich ihrer Wertigkeit für das geschützte Merkmal Dachlandschaft beurteilt und in entsprechende Kategorien, sog. Fallgruppen, unterteilt. Der Untersuchungsbereich wurde dabei ausgeweitet auf die Hafenanlagen und die Flächen bis zur Schweizer Grenze. Je nach Fallgruppe, veranschaulicht durch ein Ampelsystem (rot/gelb/grün), gehen spezifische Anforderungen an die Gestaltung von Solaranlagen einher.

Die Konstanzer Altstadt

Frei von Kriegszerstörungen zeigt die Konstanzer Altstadt eine über Jahrhunderte gewachsene Baustruktur sowie eine Fülle historischer Bauten. Seit 1982 steht die Konstanzer Altstadt als Gesamtanlage gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Denkmalschutz. Sie umfasst ca. 500 Kulturdenkmale und ca. 400 erhaltenswerte Gebäude. Ein wesentliches zu schützendes Merkmal der Altstadt ist die spätmittelalterlich bis frühneuzeitlich geprägte Dachlandschaft. Diese wird unmittelbar in den Straßen- und Platzräumen, aber auch aus der Ferne, z.B. vom Wasser und vom gegenüberliegenden Konstanzer Seeufer aus, sowie von oben über den Blick vom Münsterturm aus erlebbar.

Bewertungskriterien und Fallgruppen

Für das Solarkataster wurde zum einen die Bedeutung der Dächer unter dem Aspekt der Sichtachsen begutachtet. Ebenso ausschlaggebend für die Bewertung ist die Qualität der einzelnen Straßen- und Platzbilder sowie die zeitliche und gestalterische Analyse, anhand derer bedeutsame Einzelbauten, aber auch Gebäudeensembles ausgewiesen wurden. Des Weiteren wurden Dächer mit historischer Dachdeckung besonders berücksichtigt.
Auf Basis der untersuchten Merkmale wurden fünf Fallgruppen festgelegt, mit denen spezifische Anforderungen an die Einsehbarkeit und Ausführungsqualität von Solaranlagen einhergehen. Die Spanne reicht von dominierenden Dächern besonders stadtbildprägender Leitbauten mit zum Teil historischer Deckung und entsprechend hohem Schutzanspruch bis hin zu modernen Bauten ohne Ensemblewirkung. Veranschaulicht wird die Fallgruppenunterscheidung über ein Ampelsystem (rot/gelb/grün). Fallgruppenübergreifend wird als Grundanforderung für Solaranlagen in der Altstadt die Verwendung homogener und matter Module ohne sichtbare Binnenrasterung und Rahmungen formuliert.
 
Das Altstadt-Solarkataster soll zeitnah digital zur Verfügung stehen.

Zur Sitzungsvorlage im Bürgerinformationssystem

Rohfassung des Ergebnisberichts (Textteil)

Übersicht der nach Fallgruppen markierten Altstadt-Dächer

(Erstellt am 13. November 2023 12:17 Uhr / geändert am 14. November 2023 15:04 Uhr)