Die Ausschüsse des Gemeinderates

Von der Vorberatung bis zur eigenständigen Beschlussfassung

Blick in den Konstanzer Ratssaal mit im Rechteck aufgestellten Tischen und roten Stühlen

Der Gemeinderat ist das wichtigs­te städtische Gremium und besteht in Konstanz aus 40 Mitgliedern so­wie dem Oberbürgermeister Uli Burchardt. Alle fünf Jahre wird der Gemeinderat von den BürgerInnen gewählt. Er vertritt somit die BürgerInnen und ist das Hauptorgan der Stadt. Seine Aufgabe ist es, die Grundsätze der Verwaltung festzu­legen und über Angelegenheiten der Stadt zu entscheiden. Es sei denn, der Bürgermeister ist durch das Ge­setz dafür zuständig oder der Ge­meinderat hat ihm bestimmte Ange­legenheiten übertragen. Zusätzlich zum Gemeinderat gibt es auch noch sogenannte Ausschüsse.
 
Zur eigenen Entlastung kann der Gemeinderat aus seiner Mitte her­aus Ausschüsse bilden. Dabei unter­scheidet man zwischen beratenden und beschließenden Ausschüssen. Wie der Name schon sagt, kommen die beratenden Ausschüsse zu­sammen, um ein bestimmtes Thema vorzubereiten und in kleiner Run­de zu diskutieren. Der Ausschuss kann eine Handlungsempfehlung an den Rat aussprechen, selbst aber keine Entscheidungen treffen.
Im Gegensatz dazu treffen die be­schließenden Ausschüsse im Rah­men ihrer Zuständigkeit selbststän­dig Beschlüsse.
 
Eine Ausnahme gibt es bei den Aus­schüssen aber: Wenn es zum Beispiel um ein Thema von großer Bedeutung für die Stadt oder um eine Maßnah­me geht, die viel Geld kostet, kann der Gemeinderat dieses Thema nicht an die Ausschüsse delegieren, son­dern muss selbst entscheiden. Die Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse sind in der durch den Gemeinderat geregelten Hauptsat­zung der Stadt Konstanz aufgeführt.
 
Besetzung der Ausschüsse
 
Die Ausschüsse bestehen aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzen­dem und in der Regel je 13 Stadt­rätinnen bzw. Stadträten. Die Aus­schüsse setzen sich so zusammen, dass das Mehrheitsverhältnis der Fraktionen im Gemeinderat beste­hen bleibt. In den Fachausschüssen hat der Oberbürgermeister die Lei­tung an die beiden Bürgermeister jeweils für ihr Dezernat delegiert. Im Gegensatz zum Oberbürgermeister haben sie jedoch in den beschlie­ßenden Ausschüssen kein Stimm­recht. Die Mitgliederanzahl von 13 kann abweichen, indem sachkundi­ge EinwohnerInnen widerruflich als Mitglieder berufen werden. Diese haben allerdings kein Stimmrecht bei Abstimmungen in den beschließen­den Ausschüssen. Generell müssen in einem Ausschuss mehr Rätinnen bzw. Räte sitzen als Sachkundige. Von dieser Regel ausgenommen ist lediglich der Jugendhilfeausschuss.
 
Die Konstanzer Ausschüsse
 
Es gibt in Konstanz neun beschlie­ßende Ausschüsse und fünf bera­tende Ausschüsse. Die beschließen­den Ausschüsse sind: der Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss, Betriebsausschuss Bodenseeforum, Orchester- und Musikausschuss, Spitalausschuss, Betriebsausschuss Sozialpädiatrisches Zentrum, Ju­gendhilfeausschuss, Technischer und Umweltausschuss, Technischer Betriebsausschuss sowie Umle­gungsausschuss. Die beratenden Ausschüsse sind der Sozialaus­schuss, Kulturausschuss, Bildungs­ausschuss, Sportausschuss sowie der Internationale Ausschuss. Da­neben gibt es noch verschiedene weitere beratende Gremien und Auf­sichtsgremien.

(Erstellt am 26. Juli 2024 09:41 Uhr / geändert am 26. Juli 2024 09:42 Uhr)