Die Ausschüsse des Gemeinderates
Von der Vorberatung bis zur eigenständigen Beschlussfassung
Der Gemeinderat ist das wichtigste städtische Gremium und besteht in Konstanz aus 40 Mitgliedern sowie dem Oberbürgermeister Uli Burchardt. Alle fünf Jahre wird der Gemeinderat von den BürgerInnen gewählt. Er vertritt somit die BürgerInnen und ist das Hauptorgan der Stadt. Seine Aufgabe ist es, die Grundsätze der Verwaltung festzulegen und über Angelegenheiten der Stadt zu entscheiden. Es sei denn, der Bürgermeister ist durch das Gesetz dafür zuständig oder der Gemeinderat hat ihm bestimmte Angelegenheiten übertragen. Zusätzlich zum Gemeinderat gibt es auch noch sogenannte Ausschüsse.
Zur eigenen Entlastung kann der Gemeinderat aus seiner Mitte heraus Ausschüsse bilden. Dabei unterscheidet man zwischen beratenden und beschließenden Ausschüssen. Wie der Name schon sagt, kommen die beratenden Ausschüsse zusammen, um ein bestimmtes Thema vorzubereiten und in kleiner Runde zu diskutieren. Der Ausschuss kann eine Handlungsempfehlung an den Rat aussprechen, selbst aber keine Entscheidungen treffen.
Im Gegensatz dazu treffen die beschließenden Ausschüsse im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbstständig Beschlüsse.
Eine Ausnahme gibt es bei den Ausschüssen aber: Wenn es zum Beispiel um ein Thema von großer Bedeutung für die Stadt oder um eine Maßnahme geht, die viel Geld kostet, kann der Gemeinderat dieses Thema nicht an die Ausschüsse delegieren, sondern muss selbst entscheiden. Die Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse sind in der durch den Gemeinderat geregelten Hauptsatzung der Stadt Konstanz aufgeführt.
Besetzung der Ausschüsse
Die Ausschüsse bestehen aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und in der Regel je 13 Stadträtinnen bzw. Stadträten. Die Ausschüsse setzen sich so zusammen, dass das Mehrheitsverhältnis der Fraktionen im Gemeinderat bestehen bleibt. In den Fachausschüssen hat der Oberbürgermeister die Leitung an die beiden Bürgermeister jeweils für ihr Dezernat delegiert. Im Gegensatz zum Oberbürgermeister haben sie jedoch in den beschließenden Ausschüssen kein Stimmrecht. Die Mitgliederanzahl von 13 kann abweichen, indem sachkundige EinwohnerInnen widerruflich als Mitglieder berufen werden. Diese haben allerdings kein Stimmrecht bei Abstimmungen in den beschließenden Ausschüssen. Generell müssen in einem Ausschuss mehr Rätinnen bzw. Räte sitzen als Sachkundige. Von dieser Regel ausgenommen ist lediglich der Jugendhilfeausschuss.
Die Konstanzer Ausschüsse
Es gibt in Konstanz neun beschließende Ausschüsse und fünf beratende Ausschüsse. Die beschließenden Ausschüsse sind: der Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss, Betriebsausschuss Bodenseeforum, Orchester- und Musikausschuss, Spitalausschuss, Betriebsausschuss Sozialpädiatrisches Zentrum, Jugendhilfeausschuss, Technischer und Umweltausschuss, Technischer Betriebsausschuss sowie Umlegungsausschuss. Die beratenden Ausschüsse sind der Sozialausschuss, Kulturausschuss, Bildungsausschuss, Sportausschuss sowie der Internationale Ausschuss. Daneben gibt es noch verschiedene weitere beratende Gremien und Aufsichtsgremien.