Diese Corona-Regeln gelten ab Oktober im GLKN
Angesichts des neuen Infektionsschutzgesetzes weist der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) auf die ab Oktober geltenden Besucherregelungen hin.

Die ab Oktober geltenden Besucherregelungen knüpfen nahtlos an die bestehenden Regelungen an. Bitte beachten Sie: Der Zutritt in alle Einrichtungen des Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz ist nur mit einer FFP2 Maske erlaubt. Zudem gilt für alle Besucher eine Testpflicht. Das bedeutet, dass bei Betreten des Krankenhauses ein aktuelles negatives Testergebnis von einer offiziellen Teststation vorgelegt werden muss (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Ein Selbsttest wird nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie: In den Einrichtungen des GLKN werden keine Testmöglichkeiten angeboten.