Entsorgungsbetriebe legen Wirtschaftsplan 2025 und 2026 vor

Moderate Erhöhung von Abfall- und Abwassergebühren

Die Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) haben ihren Wirtschaftsplan für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Darin sind die Gebührenkalkulationen für die Abfall- und Abwasserentsorgung enthalten. Gestiegene Betriebs- und Energiekosten machen eine moderate Gebührenerhöhung unumgänglich. 

Abwassergebühren: Einmalige Erhöhung um 1,7 % bzw. 2,5 %

Kosten für Energie und chemische Hilfsstoffe sowie Instandhaltungskosten haben einen großen Einfluss auf die Kalkulation der Abwassergebühren. Diese Kosten waren in den vergangenen Jahren großen Schwankungen unterworfen und haben sich mittlerweile auf einem hohen Niveau eingependelt. Darum wird eine Anpassung der Gebühren notwendig: Die Schmutzwassergebühr soll um 1,7 % auf 1,79 Euro / Kubikmeter erhöht werden. Die Niederschlagswassergebühr soll auf 0,81 Euro / Quadratmeter versiegelter Fläche festgesetzt werden. Das sind 2,5 % mehr als die aktuelle Gebühr.

Abfallgebühren: Erhöhung um je 3,3 % in den kommenden zwei Jahren

Gestiegene Personal- und Entsorgungskosten machen eine Erhöhung der Abfallgebühren unvermeidlich. Ab 2026 werden die Kosten für die Biomüllverwertung und Restmüllverbrennung voraussichtlich deutlich steigen. Die Entsorgung von Rest- und Biomüll liegt in der Verantwortung des Landkreises. Die anfallenden Kosten werden von den Entsorgungsbetrieben an den Landkreis erstattet. Sie machen knapp die Hälfte der Konstanzer Abfallgebühren aus. Daher müssen nicht nur im Jahr 2025, sondern auch im Jahr 2026 die Abfallgebühren erhöht werden. 
Im vorliegenden Wirtschaftsplan wird mit einer Erhöhung von rund 3,3 % pro Jahr gerechnet. Das bedeutet konkret, dass die jährliche Abfallgebühr zum Beispiel für einen vierköpfigen Haushalt von aktuell 222,00 Euro auf 229,20 Euro im Jahr 2025 und 236,40 Euro im Jahr 2026 angehoben werden soll. 

EBK Wirtschaftsplan wird vom Gemeinderat beraten und beschlossen

Als kommunaler Eigenbetrieb kalkulieren die EBK unabhängig von den städtischen Finanzen. Die Gebührenkalkulationen sind Teil des EBK Wirtschaftsplans für die Jahre 2025 und 2026. Der Wirtschaftsplan der EBK wird in der kommenden Sitzung des Technischen Betriebsausschuss am 28. November 2024 vorberaten und anschließend dem Gemeinderat im Dezember zum Beschluss vorgelegt. Die Sitzungsvorlage inklusive der Satzungsänderungen mit den exakten Gebührenberechnungen ist im BürgerInnen-Informationssystem Allris online veröffentlicht und für alle einsehbar.

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(Erstellt am 13. November 2024 11:42 Uhr / geändert am 13. November 2024 11:58 Uhr)