Grundsteuer-Änderung ab Januar 2025

Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte ausschlaggebend

Symbolbild Konstanz informiert

Am 1. Januar 2025 tritt die vom Ver­fassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer in Kraft. Dadurch än­dert sich die Berechnung der Grund­steuer für Grundstücke. Trotz dieser Veränderungen sollen die Gesamt­einnahmen in Konstanz aber gleich bleiben. Das hat die Stadtverwaltung mit der letzten Anpassung der Grund­steuer so zugesagt und nun einen entsprechenden neuen Hebesatz errechnet. Die neue Satzung wird im Oktober dem Haupt- und Finanzaus­schuss sowie dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.  
Die neuen Steuersätze orientie­ren sich vor allem an der Größe des Grundstücks und dem Bodenricht­wert, also dem Wert des Grund­stücks. Weil diese Werte jetzt höher sind als bei der letzten Berechnung, kann die Stadt den Hebesatz deut­lich senken – auf etwa ein Drittel des bisherigen Satzes. Für die meisten GrundstückseigentümerInnen be­deutet das, dass sie künftig entwe­der gleich viel oder weniger Grund­steuer zahlen. Allerdings gibt es auch EigentümerInnen, deren Grundsteuer höher ausfallen wird. Dies betrifft vor allem jene, die große Grundstücke besitzen, deren Wert seit 1964 stark gestiegen ist und deren steuerliche Bewertung bisher nicht angepasst wurde.  
Nach der Entscheidung der städti­schen Gremien wird im Amtsblatt und auf konstanz.de ausführlich über die genauen Hebesätze und die Auswir­kungen der Reform informiert.

(Erstellt am 20. September 2024 17:21 Uhr / geändert am 20. September 2024 17:23 Uhr)