Grundsteuer-Änderung ab Januar 2025
Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte ausschlaggebend
Am 1. Januar 2025 tritt die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer in Kraft. Dadurch ändert sich die Berechnung der Grundsteuer für Grundstücke. Trotz dieser Veränderungen sollen die Gesamteinnahmen in Konstanz aber gleich bleiben. Das hat die Stadtverwaltung mit der letzten Anpassung der Grundsteuer so zugesagt und nun einen entsprechenden neuen Hebesatz errechnet. Die neue Satzung wird im Oktober dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Die neuen Steuersätze orientieren sich vor allem an der Größe des Grundstücks und dem Bodenrichtwert, also dem Wert des Grundstücks. Weil diese Werte jetzt höher sind als bei der letzten Berechnung, kann die Stadt den Hebesatz deutlich senken – auf etwa ein Drittel des bisherigen Satzes. Für die meisten GrundstückseigentümerInnen bedeutet das, dass sie künftig entweder gleich viel oder weniger Grundsteuer zahlen. Allerdings gibt es auch EigentümerInnen, deren Grundsteuer höher ausfallen wird. Dies betrifft vor allem jene, die große Grundstücke besitzen, deren Wert seit 1964 stark gestiegen ist und deren steuerliche Bewertung bisher nicht angepasst wurde.
Nach der Entscheidung der städtischen Gremien wird im Amtsblatt und auf konstanz.de ausführlich über die genauen Hebesätze und die Auswirkungen der Reform informiert.