Im Radverkehr gelten ab Dienstag neue Regeln

Laut Straßenverkehrsordnung treten am 28. April 2020 auch in der Radstadt Konstanz folgende Änderungen in Kraft

Quelle: BMVI

Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur listet auf seiner Internetseite folgende Regelungen auf, mit denen ab dem 28. April 2020 der Radverkehr gestärkt werden soll.
 
Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist grundsätzlich erlaubt, sofern andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden.
 
Der Mindestüberholabstand für Kraftfahrzeuge beim Überholen ist auf 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts festgeschrieben.
 
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen wird aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
 
Auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, insofern die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind und der Fahrzeugführende mindestens 16 Jahre alt ist.
 
Auf Radschutzstreifen gilt ein generelles Haltverbot für Kraftfahrzeuge.
 
Um die Sicht zwischen Straße und Radweg zu gewährleisten und zugleich die Sicherheit von Radfahrenden zu erhöhen, ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten.
 
Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, sind ausdrücklich verboten und dürfen während der Fahrt nicht verwenden werden.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

(Erstellt am 27. April 2020 16:36 Uhr / geändert am 27. April 2020 16:40 Uhr)