Kein Plastik im Bioabfall, auch kein „Bio-Plastik“

Ausschluss der BAW-Beutel in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Konstanz

Biomüll
Bioabfall wie Küchenabfälle am besten lose, in Zeitungspapier gewickelt oder in Papiertüten entsorgen.

Plastik darf nicht in den Biomüll, das ist allgemein bekannt. Doch dass dies auch für sogenanntes „Bio-Plastik“ gilt, ist noch nicht in allen Haushalten, beziehungsweise in allen Abfallbehältern angekommen. Dabei waren die grünen „Bio-Plastik“ Beutel noch nie zur Sammlung von Bioabfällen geeignet. Diese meist grün gefärbten Plastikbeutel aus „biologisch-abbaubaren Werkstoffen“ (BAW) werden speziell für die Sammlung von Bioabfällen beworben. Also um Essensreste, Küchenabfälle, Obst- und Gemüseschalen und andere organische Abfälle zu sammeln, um sie dann in diesen BAW-Beuteln in der braunen Biomülltonne zu entsorgen. 

Die Konstanzer Bioabfalltonnen werden von den Mitarbeitenden der Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) einmal wöchentlich geleert. Der Bioabfall wird zunächst auf dem Betriebsgelände am Rande des Industriegebiets umgeladen und anschließend zur Weiterverarbeitung nach Singen zur Reterra GmbH gebracht. 

Dort sorgen BAW-Beutel für erhebliche Probleme: Zunächst einmal können die Sortiermaschinen keine Label erkennen und sortieren Plastik als Plastik aus. Dabei kann nicht zwischen abbaubarem und konventionellem Plastik unterschieden werden. Wird ein Plastikbeutel aussortiert, wird in der Regel auch der enthaltene Biomüll aussortiert. Ist der Beutel bereits gerissen, befinden sich meist Plastikfetzen im Biomüll. Im Kompostierprozess können die BAW-Beutel bzw. das, was von den Beuteln übriggeblieben ist, prozessbedingt nicht vollständig abgebaut werden. In diesem Fall landen die nicht abgebauten Reste des Kunststoffs als Mikroplastik auf den Feldern und in den Beeten. Aus dem Konstanzer Bioabfall wird schließlich Kompost und Erde. Diese Produkte werden auch von der Landwirtschaft eingesetzt. 

Den Verkauf der Beutel kann nicht verboten werden. Aber es gibt die Möglichkeit, die Verwendung dieser BAW-Beutel zur Bioabfallentsorgung per Satzung auszuschließen. Ein entsprechender Zusatz wurde vom Kreistag bereits in die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises mit aufgenommen. Auch in die Konstanzer Abfallwirtschaftssatzung wird der entsprechende Ausschluss übernommen. Die Änderung wurde im zuständigen Technischen Betriebsausschuss bereits vorberaten und wird am 17. Dezember 2024 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

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(Erstellt am 10. Dezember 2024 11:31 Uhr / geändert am 10. Dezember 2024 11:36 Uhr)