Mehr Freiheit beim Namen

Neues Namensrecht ab Mai 2025 schafft mehr Möglichkeiten für Familien

Briefkästen an einer Wand

Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine Reform des Namensrechts in Kraft, die viele Familien und Paare betrifft – auch in Konstanz. Wer heiratet oder ein Kind bekommt, hat künftig deutlich mehr Spielraum, den Familiennamen passend zur eigenen Lebensrealität zu gestalten. Das Ziel: mehr Gleichberechtigung, mehr Sichtbarkeit von Vielfalt – und mehr Identität.
 
Heirat: Doppelname für alle
 
Bisher durften in einer Ehe nur einer der Partner einen Doppelnamen tragen. Das ändert sich jetzt. Künftig können beide Partner denselben Doppelnamen annehmen – mit oder ohne Bindestrich. Ob „Müller-Schmidt“ oder „Schmidt Müller“: Die Reihenfolge ist frei wählbar. Auch wer seinen bisherigen Namen behalten möchte, kann das weiterhin tun.
 
Nach einer Scheidung kann jede Person für sich entscheiden, ob sie den Doppelnamen behält oder zum ursprünglichen Namen zurückkehrt – unabhängig vom anderen Elternteil.


Kinder: Mehr Wahlfreiheit auch für unverheiratete Eltern
 
Auch bei der Namensgebung von Kindern wird es flexibler: Eltern können sich ab Mai für einen Doppelnamen entscheiden – selbst dann, wenn sie nicht verheiratet sind oder unterschiedliche Nachnamen tragen. Neu ist auch: Kommt es innerhalb eines Monats nach der Geburt zu keiner Einigung, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen in alphabetischer Reihenfolge.
 
Wichtig bleibt: Der Doppelname darf aus maximal zwei Bestandteilen bestehen. Bei weiteren Geschwistern gilt dann die einmal gewählte Namensregelung fort – so bleibt die Namenseinheit gewahrt.
 
Patchwork & Regenbogenfamilien: Klarer geregelt
 
Wenn Elternteile in Patchwork-Konstellationen heiraten, können auch die Kinder den neuen Familiennamen annehmen – auf Wunsch und mit Zustimmung. Eine Adoption ist dafür nicht erforderlich. Auch im Fall einer Stiefkindadoption – etwa bei gleichgeschlechtlichen Eltern – kann der Name angepasst werden. Entscheidend ist: Alle Kinder einer Familie tragen denselben Familiennamen.
 
Namensänderung für Volljährige: Einmalige Chance
 
Was bisher kaum möglich war, wird nun Realität: Erwachsene können ihren Geburtsnamen einmalig ändern – wenn sie nur zu einem Elternteil eine namensrechtliche Verbindung haben. Wer bisher z. B. nur den Namen der Mutter trug, darf künftig auch den des Vaters oder einen Doppelnamen wählen.
 
Diese Entscheidung darf nur einmal im Leben getroffen werden und wird vom Standesamt individuell geprüft.
 
Hintergrund: Ein Recht, das zu modernen Familien passt
 
Das bisherige Namensrecht stammte im Kern aus den 1990er-Jahren – und wurde der Vielfalt heutiger Lebensmodelle nicht mehr gerecht. Die Reform bringt das Gesetz auf Augenhöhe mit den Bedürfnissen unserer Zeit: mehr Vielfalt, mehr Wahlmöglichkeiten, mehr Sichtbarkeit. „Die Reform ist ein starkes Zeichen für Gleichberechtigung und Vielfalt in unseren Familien. Sie gibt Menschen mehr Möglichkeiten, ihren eigenen Weg zu gehen – auch im Namen,“ so Michael Schatz, Leiter des Standesamtes der Stadt Konstanz.
 
Beratung und Informationen


Die hier genannten Optionen beziehen sich auf Geburten und Eheschließungen nach dem 1. Mai 2025. Das neue Namensrecht eröffnet auch für Kinder, die vor diesem Stichtag geboren wurden, und bereits verheiratete Paare neue Möglichkeiten – beispielsweise im Rahmen einer Übergangsregelung. Das Standesamt Konstanz berät individuell zu den neuen Optionen: standesamt@konstanz.de oder 07531/900-2655.

(Erstellt am 23. April 2025 15:17 Uhr / geändert am 24. April 2025 11:49 Uhr)