Willkommen im Wahljahr 2024

Die Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni

Fotografie einer Hand die einen Umschlag in eine Wahlurne wirft.
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Da Volksvertreterinnen und Volksvertreter „im Namen des Volkes“ handeln, sind Wahlen ein wichtiges Instrument der Demokratie. Durch die gewählten Mandats‐ und EntscheidungsträgerInnen – sei es im Ortschaftsrat als unterster Ebene über Gemeinderat und Kreistag in Konstanz bis hin zum Europäischen Parlament – kann Politik aktiv mitgestalt werden. Diese vier Entscheidungsorgane werden 2024 neu gewählt.

Gemeinderat und Ortschaftsrat
Gewählt werden die 40 Mitglieder des Konstanzer Gemeinderates. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und UnionsbürgerInnen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Konstanz haben.
 
Gewählt werden außerdem die Mitglieder der Konstanzer Ortschaftsräte in Litzelstetten und Dingelsdorf (je zehn Mitglieder) und Dettingen-Wallhausen (14 Mitglieder). Wahlberechtigt sind auch hier alle Deutschen und UnionsbürgerInnen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft haben.

Kreistag
Die gleichzeitig durchgeführten Wahlen zum Kreistag des Landkreises werden vom Landrat organisiert. BewohnerInnen der Stadt Konstanz erhalten die Stimmzettel für den Kreistag aber zusammen mit den Unterlagen für die Gemeinderatswahl und – falls sie in einer Ortschaft wohnen – für die Ortschaftsratswahl.

Europawahl
Gewählt werden am 9. Juni außerdem die 96 deutschen VertreterInnen für das Europaparlament. Auch hierfür müssen deutsche StaatsbürgerInnen 16 Jahre alt sein und seit drei Monaten in Konstanz wohnen, um von hier aus abstimmen zu können.
 
Das ist neu
Neu ist vor allem die Möglichkeit für Wahlberechtigte, nicht nur schon ab 16 Jahren wählen zu dürfen, sondern – und hier ist Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter – auch gewählt zu werden. Erstmals konnten sich auch Wohnungslose in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und an der Wahl teilnehmen.

So wird gewählt
Alle Wahlberechtigten haben auf postalischem Weg die Wahlbenachrichtigung erhalten. In dieser ist auch eine Information zum jeweiligen Wahllokal enthalten - ebenso die Informationen rund um die Beantragung von Briefwahl. Die Wahllokale sind auch im Wahllokalfinder abrufbar.

Damit sich die Wahlberechtigten in Ruhe überlegen können, auf welche KandidatInnen sie ihre Stimmen verteilen, erhalten alle Wählerinnen und Wähler ihren Stimmzettel bereits vor der Wahl mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Diese Stimmzettel sowie die Unterlagen zur Euroawahl erhält man aber auch nochmals im Wahllokal.

Eine Besonderheit bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg ist die Möglichkeit, Stimmen zu kumulieren (häufen) und zu panaschieren (verteilen). Das heißt, die Wählerinnen und Wähler können je Kandidatin und Kandidat zwischen einer und maximal 3 Stimmen vergeben (Kumulieren) oder ihre – im Falle des Gemeinderats 40 – Stimmen auf KandidatInnen verschiedener Listen verteilen (Panaschieren). Es besteht auch die Möglichkeit, einen Stimmzettel ohne Kennzeichnung abzugeben oder ihn durch ein Kreuz beim Kennwort des Wahlvorschlags oder einer sonstigen geeigneten Stelle im Ganzen zu kennzeichnen, wodurch dann alle vorgedruckten KandidatInnen jeweils eine Stimme erhalten. Dem Stimmzettel ist ein Merkblatt beigefügt, auf welchem die Stimmabgabe genau erklärt wird.
 
Das Auszählen der Stimmen
Wegen der vielen 2024 anstehenden Wahlen wird zuerst die Europawahl und am 10. und ggf auch noch 11. Juni die Kommunalwahl ausgezählt.

Da die Wahl ein bürgerschaftlicher Hoheitsakt und somit die Auszählung der Stimmen durchgehend öffentlich ist, können alle BürgerInnen den Prozess in den Verwaltungsgebäuden beobachten. Auch wenn die Gebäude der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit geöffnet bleiben, findet wegen der Auszählung kein regulärer Publikumsverkehr in den Ämtern statt.
 
Geleitet und überwacht werden die Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen vom Gemeindewahlausschuss, der am 25. Januar 2024 vom Gemeinderat gebildet wurde und der u.a. über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet und am Ende auch das Ergebnis feststellt. Weil Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, wird dieses voraussichtlich erst nach dem 14. Juni bekannt gemacht werden.
 
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse werden unter https://wahlen.votemanager.de abrufbar sein.

(Erstellt am 23. Februar 2024 09:44 Uhr / geändert am 12. Juni 2024 12:15 Uhr)