Zum Schutz der Tiere
Das Füttern von Wasservögeln ist verboten
Ein paar Brotkrumen für die Enten am Seerhein – das kann doch wohl nicht schädlich sein? Leider doch. Das Füttern von Wasservögeln und Tauben ist aus gutem Grund auf öffentlichen Flächen in Konstanz verboten, gemäß § 12 der Umweltschutz- und Polizeiverordnung Konstanz (2005).
Wasservögel sind Wildtiere, sie brauchen kein Futter von Menschen um zu überleben. Wenn die Tiere öfters an einem bestimmten Ort gefüttert werden, merken sie sich diesen Platz und halten sich dort öfters in großer Zahl auf. Das führt dazu, dass die Tiere die Distanz und die natürliche Furcht vor den Menschen verlieren. In Folge dessen kann es dazu kommen, dass Wasservögel auf die Straße laufen oder sich zu nah an Hunde heranwagen und sich dadurch in Gefahr bringen.
Ein weiteres Problem für die Tiere sind auf der Wasseroberfläche schwimmende und verfaulende Essenreste. Wenn eine Ente verfaulte Essensreste zu sich nimmt, kann sie ernsthaft krank werden und auch andere Tiere anstecken. Die Stadt Konstanz möchte deshalb für dieses Thema sensibilisieren und appelliert an alle KonstanzerInnen, keine Tauben und Wasservögel zu füttern und die Gründe hierfür auch ihren Kindern zu erklären.
Nicht zuletzt ist das auch mit Blick auf die aktuelle Vogelgrippe problematisch.