Das neue „Wohngeld Plus“ – Heizkostennachzahlungen
Das Sozial- und Jugendamt informiert zu den wichtigsten Fragen

Mit dem „Wohngeld Plus“ hat der Gesetzgeber eine umfassende Reform des Wohngeldes auf den Weg gebracht. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten erheblich mehr Haushalte als bisher Wohngeld, welches sich zudem deutlich erhöht hat. Außerdem können auch Personen, die berufstätig sind oder etwas Erspartes besitzen, bei hohen Heizkostennachzahlungen Anspruch auf Leistungen durch das Jobcenter oder das Sozial- und Jugendamt haben.