Informationen über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" und über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"

Hier gelangen Sie zu der Öffentlichen Bekanntmachung. 

Hier gelangen Sie zur Internetseite der Verantwortlichen. Dort erhalten Sie nähere Informationen und das Formular für die "freie Unterschriftensammlung".

Wer kann teilnehmen?

Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag wahlberechtigt ist.
Wahlberechtigt zum Landtag sind:
alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
die am Tag der Eintragung das 16. Lebensjahr vollendet haben
seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg Ihre Hauptwohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


In welchem Zeitraum läuft das Volksbegehren und wie kann ich teilnehmen?

"Freie Unterschriftensammlung"
Vom 12.08.2024 bis 11.02.2025 findet die sog. „freie Unterschriftensammlung“ durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens statt.
Dies kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen: durch Gespräche an der Haustür, durch Infostände oder durch das Herunterladen und Unterzeichnen eines entsprechenden Formulars auf den Internetseiten der Verantwortlichen (Link siehe oben).
Die unterschriebenen Formblätter müssen anschließend beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden, wo das Unterschriftsrecht eines jeden Unterzeichnenden geprüft wird. Die Formblätter verbleiben beim Einwohnermeldeamt und werden nach Ender der Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet

"Amtliche Unterschriftensammlung"
Vom 11.09.2024 bis 10.12.2024 findet zusätzlich noch die sog. „amtliche Unterschriftensammlung“ statt. Hier werden bei den Gemeinden Unterschriftslisten aufgelegt, in denen interessierte Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen können. Für Eintragungswillige wird die Eintragungslisten im
Verwaltungsgebäude Laube
Untere Laube 24, 78462 Konstanz
Bürgerbüro im EG – Infotheke
zu den Öffnungszeiten: 
Montag 07:30 – 17:00 Uhr 
Dienstag, Donnerstag, Freitag 07:30 – 12:30 Uhr 
Mittwoch 07:30 – 18:00 Uhr
bereitgehalten.

In jedem Fall – ob Sie an der freien oder der amtlichen Unterschriftssammlung teilnehmen – wird Ihr Wahlrecht und somit Ihre Unterschriftsbefugnis überprüft. Es ist daher ratsam, wenn Sie im Rahmen der amtlichen Unterschriftssammlung Ihren Personalausweis mitbringen.