© Stadt Konstanz, DB InfraGO AG

Radstation am Bahnhof

Gemeinsam mit der Deutschen Bahn plant die Stadt am Bahnhof Konstanz den Bau einer neuen Radstation (Fahrradparkhaus) mit über 750 Fahrradstellplätzen und Werkstatt-Service.

An der Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof Konstanz soll zum sicheren und trockenen Abstellen von Fahrrädern ein Fahrradparkhaus entstehen, das auch eine Fahrradwerkstatt und Fahrradvermietung als Service für Radfahrende bietet.

Im Rahmen eines Workshopverfahrens zwischen Stadt und der Deutschen Bahn (DB InfraGO AG) wurde festgelegt, dass das geplante Fahrradparkhaus im 1. Obergeschoss des von Seiten der DB geplanten Neubaus der Ladenzeile am Konstanzer Bahnhof realisiert werden soll.
Flankierende Nutzungen wie Fahrradwerkstatt und -Service, Fahrradverleih sowie touristische Beratung im Erdgeschoss sollen das Fahrradparkhaus ergänzen. Seitens Deutscher Bahn sind im Erdgeschoss Nutzungseinheiten für Gastronomie und Reisendenversorgung vorgesehen. Zudem sollen Lagerflächen sowie eine öffentliche WC-Anlage in den Planungen berücksichtigt werden.

Grundlage der gemeinsamen Planung zwischen Stadt Konstanz und DB ist ein Letter of Intent aus dem Jahr 2021:  Sitzungsvorlage 2021-1419
Darauf aufbauend fasste der Gemeinderat im Jahr 2022 den Planungsbeschluss und stimmte der Planungs- und Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI zu:  Sitzungsvorlage 2022-2195

Die Planungen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) sind abgeschlossen. Die Planung wurde im April und Mai 2024 in den politischen Gremien vorgestellt und es wurde der Beschluss zur weiteren Planung gefasst:  Sitzungsvorlage 2024-4097

Bis Ende 2024 wird die Planungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Konstanz und der DB InfraGO AG für die Planung der Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI geschlossen. Im Jahr 2025 wird die Planung entsprechend fortgeführt und es wird ein Bauantrag gestellt. 

Parallel zum Planungsprozess wurden Anträge bei mehreren Fördermittelgebern eingereicht. Es ist beabsichtigt, Förderungen des Bundesverkehrsministeriums (BMDV, Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen), des Landes Baden-Württemberg (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz LGVFG) sowie des Schweizer Bundes (Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz) zu nutzen, um den Konstanzer Eigenanteil an der Finanzierung niedrig zu halten. 

Projektsteckbrief in der Vorhabenliste der Stadt Konstanz