Zukunftsfähiger Feuerwehrhausstandort

Die Planungen im Ortsteil Dingelsdorf schreiten voran

Eine Grafische Visualisierung mit Blick von oben auf den neuen Standort
Künftig sollen das Feuerwehrgelände und das Umfeld wie in dieser Abbildung umgestaltet werden.

Ein wichtiger Schritt im Bebauungsplanverfahren „Höllbart, 1. Änderung“ zur Realisierung eines neuen Feuerwehrgerätehauses am südlichen Ortseingang in Dingelsdorf wurde gemacht: Nachdem vor einem Jahr der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Höllbart“ erfolgte, beschloss der Gemeinderat im Dezember 2021 einen ausgearbeiteten Entwurf für die Offenlage.
 
Hinsichtlich der baulichen und technischen Ausstattung besteht am Standort im Zentrum Dingelsdorf dringender Handlungsbedarf, da der Standort nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen leistungsfähigen Feuerwehrstandort erfüllt. Der neue Standort wird aktuell vorwiegend als öffentlicher Parkplatz genutzt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich ein Skaterplatz und ein zum Jugendtreff umfunktionierter Container, welche auf dem Areal verlagert werden sollen.
 
Das neue und auf Grundlage der Feuerwehrbedarfsplanung geplante Gerätehaus soll knapp 600 Quadratmeter groß und sieben Meter hoch werden. Ausrückende Feuerwehrfahrzeuge werden künftig über eine neue Ausfahrt nördlich des Gerätehauses direkt auf die Landesstraße fahren können. Die Einsatzkräfte gelangen mit ihren Privatfahrzeugen über eine Zufahrt von Norden auf das Gelände. Das Gebäude wird mit einer Holzfassade ausgestattet, welche teilweise begrünt werden soll. Auf dem Dach soll eine PV-Anlage installiert werden. Im Rahmen des regulären Planungsverfahrens wurde ein Umweltbericht erarbeitet, welcher artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen und Ausgleichsflächen definiert. Dazu zählen unterschiedliche Begrünungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Artenschutz.
 
Als nächster Schritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ab Mitte Februar für mindestens einen Monat vorgesehen. In diesem Zeitraum können Vorschläge zum Bebauungsplanentwurf eingebracht werden, welche im Rahmen der anschließenden planerischen Abwägung berücksichtigt werden.

(Erstellt am 25. Januar 2022 14:00 Uhr / geändert am 28. Januar 2022 01:00 Uhr)