Konstanzer Bäder ab Samstag mit 2G-Regelung
Ab kommenden Samstag, 6. November, ist der Zutritt zu den Konstanzer Bädern nur noch gemäß der 2G-Regelung möglich. Dadurch wird es auch sehr bald wieder möglich sein, die Bodensee-Therme Konstanz wieder spontan zu besuchen.
Ab kommenden Samstag, 6. November, ist der Zutritt zu den Konstanzer Bädern nur noch gemäß der 2G-Regelung möglich. Das bedeutet, dass Badegäste gegen das Coronavirus vollständig immunisiert sein müssen (mindestens 14 Tage seit der zweiten Impfung) oder von einer Infektion vollständig genesen sein müssen (Nachweis mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt). Davon ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind, sofern sie asymptomatisch sind.
Das gilt in gleicher Weise für Schülerinnen und Schüler. Ebenso ausgenommen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder Schwangere und Stillende. Allerdings gelten diese Ausnahmen nur für den Thermal-, nicht jedoch für den Saunabereich, wo die 2G-Regelung ausnahmslos Anwendung findet.
Dadurch fällt in der Bodensee-Therme Konstanz ab Freitag, den 12. November, auch die Buchung sogenannter Time-Slots weg, die bislang notwendig war. So können Badegäste ab 13. November zu den üblichen Öffnungszeiten wieder jederzeit auch spontan die Therme besuchen. „Da Corona-Tests seit einiger Zeit selbst bezahlt werden müssen, kommen kaum mehr Gäste mit Test. Durch die nun geltende Beschränkung infolge der Warnstufe, durch welche ein teurer PCR-Test Grundvoraussetzung wäre, wird diese Quote aller Voraussicht nach gegen Null gehen“, erklärt Robert Grammelspacher, Geschäftsführer der Bädergesellschaft Konstanz (BGK). „Die Beschränkung auf 2G gibt uns die Möglichkeit, die Kapazität zu erhöhen. Dadurch verbessern wir zudem das wirtschaftliche Ergebnis, was angesichts der Verluste in den letzten beiden Jahren für uns sehr wichtig ist.“
Auch das Dampfbad in der Therme wird ab dem 12.November wieder in Betrieb genommen.