Coronavirus: Situation in den Konstanzer Kitas

Vorbeugende Befragungen zu Aufenthalten in Risikogebieten

Symbolbild Kindertagesstätte

AKTUELLES VORGEHEN

Die Kindertagestätten informieren vor Ort über aktuelle Risikogebiete. Familien sind eigenverantwortlich dazu angehalten, Aufenthalte dort zu melden und die Kinder für 14 Tage zu Hause zu lassen.



2. BEFRAGUNGSRUNDE


Nachdem am 6.3.2020 auch Südtirol (entspricht Provinz Bozen) in der Region Trentino als Risikogebiet eingestuft wurde, traf die Stadt Konstanz in ihren Kitas die gleichen vorbeugenden Maßnahmen wie eine Woche zuvor aufgrund neu eingestufter Risikogebiete.

Das Kultusministerium  hat am Freitag, 6. März 2020, konkretisiert, dass Rückkehrer aus Risikogebieten – unabhängig von Symptomen – 14 Tage ab Zeitpunkt der Rückkehr zu Hause bleiben sollen. Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt wird diese Regelung in allen städtischen Kindertageseinrichtungen zur Anwendung gebracht. Das Sozial- und Jugendamt hat alle in Konstanz ansässigen Träger und Kindertageseinrichtungen über diese Vorgehensweise informiert und sie empfohlen. Auch an den Schulen soll eine Umsetzung von Handlungsempfehlungen erfolgen.


1. BEFRAGUNGSRUNDE


Die Bemühungen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, haben auch Auswirkungen auf die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege. In Umsetzung des Informationsschreibens des Kultusministeriums vom 28.02.2020 wurden in Konstanz alle Familien vor der Übergabe des Kindes/der Kinder befragt, ob sich das Kind/die Kinder innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem der oben aufgeführten Risikogebiete aufgehalten haben.

In den 47 Einrichtungen im Stadtgebiet, gab es am Montag, den 2. März, insgesamt sieben Kinder, die aufgrund von Reisen in Risikogebiete in der Obhut ihrer Eltern belassen und nicht durch die Einrichtung betreut wurden. Die Kinder, die am Montag aufgrund von Fehlens nicht erfasst werden konnten, werden nach ihrer Rückkehr befragt. Die Einrichtungen meldeten jedoch, dass schon vorher von vielen dieser Kinder bekannt war, dass sie nicht in Risikogebieten waren, sondern aufgrund gewöhnlicher Krankheit zuhausen geblieben sind.

Die Konstanzer Eltern gaben dabei mehrfach die Rückmeldung, dass sie den Umgang mit der aktuellen Situation gut finden und Verständnis für diese Maßnahme haben. Geholfen hat dabei auch die offensive Kommunikation der Stadt über die sozialen Netzwerke und die städtische Internetseite, sodass viele Eltern schon im Vorfeld über die in der Kita stattfindende Befragung informiert waren. Die Stadt hatte zudem auch die freien Träger darum gebeten, die städtischen Handlungsanweisungen auch in ihren Kitas umzusetzen. Dies wurde dankenswerterweise von allen Einrichtungen und Trägern getan.
 
Es gab bei den Befragungen keine Kita, in der sich mehr als zwei Kinder in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nach jetzigen Kenntnisstand trifft dies außerdem lediglich auf eine Beschäftigte einer Kita zu. Insgesamt konnten am 2. März Eltern von 403 der ca 3.300 Kinder nicht befragt werden, da sie aus nicht bekannten Gründen nicht in den Kitas waren. Sollte in Konstanz bei Kita-Kindern, deren Familienangehörigen oder Kontaktpersonen eine Infektion amtlich festgestellt werden, wird die Stadtverwaltung alle weiteren Maßnahmen in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Konstanz vornehmen. 




·  Das Verfahren gilt für die städtischen Kindertageseinrichtungen. Das Sozial und Jugendamt hat jedoch alle in Konstanz ansässigen Träger und Kindertageseinrichtungen über das Informationsschreiben des Kultusministeriums und über die Umsetzung in den Kindertagesstätten der Stadt Konstanz informiert und empfohlen, eine gleiche oder entsprechende Vorgehensweise anzuwenden.

·  Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Kultusministerium sein Informationsschreiben vom 28.02.2020 auch an alle Schulen gesendet hat. Auch an den Schulen soll eine Umsetzung von Handlungsempfehlungen erfolgen.


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Das Gesundheitsamt informiert fortlaufend über den aktuellen Stand zum Coronavirus: https://www.lrakn.de/coronavirus

(Erstellt am 03. März 2020 09:34 Uhr / geändert am 11. März 2020 18:49 Uhr)