Die Stadt darf Blitzer überall aufstellen

"Semistationäre" Anlagen unterliegen nicht der StVo

Sogenannte semistationäre Anlagen sind Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung, keine Kraftfahrzeuge. Somit unterliegen sie nicht den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zum Halten oder Parken.

Eine schwarze Blitzeranlage steht in der Fußgängerzone.
Die semistationäre Anlage "Toni" unterliegt nicht der Straßenverkehrsordnung.

Die Anlagen können also überall dort aufgestellt werden, wo AnwohnerInnen und schwächere Verkehrsbeteiligte vor zu schnellem Fahren geschützt werden müssen.
Die Stadtverwaltung stellt ihre semistationäre Anlage „Toni“ oft an Orten auf, an denen AnwohnerInnen sich dies gewünscht haben. Toni kann ein bis zwei Wochen an einem Ort arbeiten, ohne dass dafür Personal abgestellt werden muss. Damit ist er die vierte Säule der Stadtverwaltung bei der Überwachung des fließenden Verkehrs und ergänzt die rein mobile Überwachung, die vollstationären Anlagen und die Geschwindigkeitsdisplays.
In neu eingerichteten Tempo 30/40-Zonen wird in der Regel erst per Display auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen. Nach 1-2 Monaten sollten sich alle Verkehrsbeteiligten an die neue Geschwindigkeit gewöhnt haben, sodass „Toni“ dort für eine Weile zum Einsatz kommt.

(Erstellt am 20. März 2025 14:34 Uhr / geändert am 21. März 2025 10:18 Uhr)