Kappung der Gäubahn
Unverständnis in Konstanz über Abweisung der Klage
Ab dem Frühjahr 2026 plant die Deutsche Bahn, die Panoramastrecke zwischen Vaihingen und dem Stuttgarter Hauptbahnhof für Bauarbeiten im Zuge von Stuttgart 21 zu sperren. Die Folge: Die Gäubahn endet künftig rund 10 Kilometer vor Stuttgart, Reisende müssen auf die S-Bahn umsteigen. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die das Eisenbahnbundesamt zu einem Eingreifen bewegen wollte, wurde nun vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen.
Oberbürgermeister Uli Burchardt zeigt sich enttäuscht: „Diese Entscheidung ist ernüchternd. Wieder einmal stehen bürokratische Hürden dem Erreichen unserer selbstgesteckten Klimaziele im Weg. Wie soll die Verkehrswende gelingen, wenn eine der wichtigsten Bahnverbindungen der Region gekappt wird?“
Sollte das Urteil in der Berufung bestätigt werden – die DUH hat angekündigt, weiterzuklagen – drohen weitreichende Folgen für die gesamte Region. Etwa 1,4 Millionen Menschen und zahlreiche Unternehmen werden von der direkten Anbindung an die Landeshauptstadt abgeschnitten. „Die Staus auf der A81 werden dadurch sicher nicht kürzer“, so Burchardt.
Für Konstanz bedeutet die Sperrung eine drastische Verschlechterung der Bahnanbindung. Während der Regionalplan eine ICE-Erreichbarkeit in einer Stunde vorsieht, rückt dieses Ziel in noch weitere Ferne. Bahnreisen nach Stuttgart verlängern sich durch den erzwungenen S-Bahn-Umstieg erheblich – und machen insbesondere Fernreisen unzuverlässiger. „Wer mit dem letzten Zug aus Stuttgart nach Konstanz will, muss künftig fürchten, in Vaihingen nur noch die Rücklichter der abgefahrenen Gäubahn zu sehen“, kritisiert Burchardt.
Die Stadt Konstanz hatte gehofft, dass die Klage der DUH erfolgreich ist, da die geplante Sperrung gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21 verstößt, der nur eine sechsmonatige Unterbrechung vorsah. Dass das Gericht nun feststellt, dass es keine zeitlichen Vorgaben gibt, sorgt beim Oberbürgermeister für Unverständnis: „Was ist ein Planfeststellungsverfahren wert, wenn es die Grundlage für die Sperrung einer wichtigen Fernverkehrsroute bildet, die Bahn sich aber nicht an zeitliche Vorgaben halten muss?“
Konstanz setzt sich seit Jahren gemeinsam mit anderen Städten für eine bessere Bahnverbindung zwischen Stuttgart und Zürich ein. Doch die Interessen der Stadt Stuttgart, auf den frei werdenden Gleisflächen Wohnraum zu schaffen, dominieren die Debatte.
Noch besteht Hoffnung, dass das Berufungsverfahren in diesem Jahr stattfinden kann. Besonders vor dem Hintergrund, dass der geplante Pfaffensteigtunnel, der ab 2033 eine alternative Anbindung schaffen soll, noch nicht einmal abschließend geplant ist. „Bei einem Tunnel dieser Größenordnung ist es fraglich, ob die angekündigte Bauzeit von sieben Jahren eingehalten wird“, warnt Uli Burchardt.
Der Konstanzer Verkehrsplaner Staphan Fischer zur Kappung der Gäubahn im Video.