Straßenumbenennungen in Konstanz
Umbenennung von zwei Straßen erfolgt – Widersprüche gegen die weiteren Änderungen
Die Stadtverwaltung benennt einige Straßen in Konstanz um. Damit kommt sie einem Gemeinderatsbeschluss von 2023 nach.
Damals hat der Gemeinderat unter anderem beschlossen, die „Felix-Wankel-Straße“ in „Robert-Gerwig-Straße“ und die „Franz-Knapp-Passage“ in „Rathauspassage“ umzubenennen. Diese beiden Umbenennungen sind seit 25.02.2025 rechtsgültig und wurden am 18.03. umgesetzt. Die Stadtverwaltung hat AnwohnerInnen und AnliegerInnen vorab über die Änderung informiert. Derzeit werden noch Ergänzungstafeln erarbeitet, die die neuen Straßennamen künftig erläutern.
Gegen die Umbenennungen der „Otto-Raggenbass-Straße“ in „Emma-Herwegh-Straße“, der „Conrad-Gröber-Straße“ in „Joseph-Picard-Straße“, der „Hindenburgstraße“ in „Matthias-Erzberger-Straße“ und der „Werner-Sombart-Straße“ in „Ralf-Dahrendorf-Straße“ wurde Widerspruch eingelegt. Die Widerspruchsverfahren dauern in der Regel etwa drei Monate. Sie enden mit dem Erlass eines Widerspruchsbescheides. Gegen den Bescheid können Betroffene binnen eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erheben.
Die Umbenennung folgt bestimmten Regeln
Die Benennung und Umbenennung von Gemeindestraßen erfolgt gem. § 5 Abs. 4 GemO durch die Gemeinde im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts. Die Stadtverwaltung folgt dabei den „Allgemeinen Richtlinien der Stadt Konstanz für die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen“ (2014). Die Richtlinien sowie die vollständige Liste aller Straßennamen mit Erläuterung sind abrufbar unter konstanz.de/strassenumbenennung.
Bis eine Straße umbenannt ist, sind verschiedene Organe der Stadtverwaltung beteiligt. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Gemeinderat. Der Rat entsendet VertreterInnen der Fraktionen in die sogenannte Straßenbenennungskommission. Das Amt für Liegenschaften und Geoinformation hat den Vorsitz der Straßenbenennungskommission. Die Kommission erarbeitet und prüft Vorschläge, zum Beispiel aus der Bevölkerung. Dabei wird die Kommission unterstützt durch das Stadtarchiv. Das Archiv hat im Rahmen einer Arbeitsgruppe seit 2017 alle Straßennamen der Stadt und in den Ortsteilen systematisch überprüft und diejenigen identifiziert, die nicht konform mit den Richtlinien (2014) sind. Die Straßenbenennungskommission legt ihre Vorschläge abschließend dem Gemeinderat zu Beratung und Beschluss vor. Spricht sich der Rat für eine Umbenennung aus, setzt das Amt für Liegenschaften und Geoinformation den Beschluss des Gemeinderats um.
Die Abteilung für Datenmanagement und Statistik weist den neuen Straßennamen einen sogenannten Straßenschlüssel zu. Mit dieser fünfstelligen Nummer ist eine Straße eindeutig identifizierbar, unabhängig von Schreibweisen und Abkürzungen.