Auf einer Fahrradstraße ans Hörnle

Technischer und Umweltausschuss fasst einstimmigen Beschluss zu Eichhorn- und Jakobstraße

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In seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 hat der Technische und Umweltausschuss einstimmig beschlossen, die aktuell testweise Verkehrsführung zum Hörnle aufzuheben und in der östlichen Eichhornstraße und südlichen Jakobstraße eine Fahrradstraße einzurichten.
 
Der Entscheidung vorausgegangen war eine seit Juli 2021 dauernde Testphase einer veränderten Verkehrsführung zum Hörnle. Mit dem Ziel, die Situation für zu Fuß Gehende im Lorettowald und für Radfahrende auf dem Weg zum Hörnle zu verbessern, hatte die Verwaltung Anfang des Sommers auf der östlichen Eichhornstraße und der südlichen Jakobstraße Radfahrstreifen und Schutzstreifen für den Radverkehr markiert. Der bisher von Radfahrenden genutzte Waldweg entlang der Eichhornstraße ist seither Menschen zu Fuß vorbehalten. Für den Autoverkehr ist die Verkehrsführung mit einer Einbahnstraßenregelung verbunden.
 
Nach einer ersten Auswertung der Testphase im Technischen und Umweltausschuss im Oktober vertagten die Ausschussmitglieder eine Entscheidung. Der Vorschlag einer Fahrradstraße wurde daraufhin detaillierter ausgearbeitet, sodass diese Variante nun einstimmig beschlossen werden konnte. Die Verwaltung bereitet jetzt die zügige Umsetzung des Beschlusses vor.
 
Die geplanten Regelungen
Die gelben Markierungen der Radfahr- und Schutzstreifen werden entfernt. Die Einbahnregelung wird aufgehoben. Die östliche Eichhornstraße und südliche Jakobstraße werden zwischen der Einmündung Büscheläcker in Höhe Villa Douglas und dem Kreisverkehr Jakobstraße/Hermann-von-Vicari-Straße/Lindauer Straße als Fahrradstraße mit Freigabe für Anlieger ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die Durchfahrt von Staad nach Petershausen und umgekehrt – also ohne Anliegen innerhalb der Fahrradstraße - zum Schutz der Radfahrenden durch Beschilderung ausgeschlossen sein wird.
 
Im Abschnitt der Eichhornstraße zwischen Hermann-Hesse-Weg und Zur Torkel wird ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen, wie Fahrräder oder Motorräder, angeordnet. Aufgrund der zahlreichen Kurven kann es in diesem Abschnitt zu kritischen Situationen kommen. Das Verkehrszeichen wurde in 2021 neu in die StVO aufgenommen und kommt an dieser Stelle in Konstanz zum ersten Mal zum Einsatz.

Die Parkplätze entlang der Jakobstraße im Lorettowald zwischen dem Hotel Nicolai Torkel und der Einmündung Seehalde werden umorganisiert: Bisher konnte senkrecht zur Straße geparkt werden, künftig kann nur noch längs am Straßenrand geparkt werden. Nach den aktuellen Vorschriften soll es aus Verkehrssicherheitsgründen in Fahrradstraßen keine Senkrechtstellplätze geben.
 
Sobald die Witterung es zulässt, wird die Fahrradstraße mit den in Konstanz üblichen blauen Flächen am Anfang und Ende sowie an den Einmündungen in die Fahrradstraße ergänzt. Zudem soll vom Beginn der Fahrradstraße in der Eichhornstraße in Höhe Villa Douglas bis zum Abzweig zum Hörnle am Waldhaus Jakob ein heller Mittelstreifen markiert werden, um die etwa 6 m breite Fahrbahn optisch zu gliedern und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie der Mindestüberholabstände von 1,50 m zu unterstützen.
 
Der Zeitplan
Nach dem Beschluss des Technischen und Umweltausschusses erarbeitet die Verwaltung aktuell die Markierungs- und Beschilderungspläne. Die Technischen Betriebe werden noch vor Weihnachten das notwendige Material bestellen und die Einrichtung der Fahrradstraße durch Beschilderung im neuen Jahr umsetzen. Größere Markierungsarbeiten folgen im Frühjahr, wenn es ausreichend warm und trocken ist. Auch die Umorganisation der Parkplätze am Rand der Jakobstraße wird im Frühjahr 2022 vorgenommen.

(Erstellt am 17. Dezember 2021 13:36 Uhr / geändert am 12. Januar 2022 12:59 Uhr)