Corona und Kinderbetreuung

Stadt setzt neue Landesverordnung um - Nur geringe Spielräume für Kommunen

Spielzeug

Am Samstag, den 16. Mai, hat das Land die ab dem 18. Mai gültige Corona-Verordnung verkündet. Die wesentlichen Regelungen für die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege lauten: Maximal zulässig ist eine Belegung auf 50% der regulären Gruppengröße. Die Betreuung muss in gleichbleibenden Gruppen erfolgen. Die Kriterien der erweiterten Notbetreuung gelten weiterhin. Mit dieser Regelung hat das Land den Kommunen einen engen Rahmen in der Kindertagesbetreuung gesetzt. Die zuletzt durch Ankündigungen des Ministeriums geweckten Hoffnungen auf weitergehende Änderungen in der Tagesbetreuung für Kinder kann die neue Corona-VO nicht erfüllen.
 
„Möglichst vielen Kindern einen Platz anbieten“

„Es ist keine Frage: Wir sehen die Not der Eltern in dieser schwierigen Zeit. Es war und bleibt unser Ziel, möglichst vielen Kindern einen Platz in der Betreuung anbieten zu können – gleichzeitig müssen wir aber auch zwingend die Vorgaben des Landes erfüllen, um die Aufnahme der Kinder in der Kinderbetreuung für alle Beteiligten sicher zu gestalten. Das Coronavirus ist weiterhin ein ernstzunehmendes Problem“, so der Erste Bürgermeister und Sozialdezernent Dr. Andreas Osner.

Nach der neuen Corona-Landesverordnung ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen gestattet für Kinder in der erweiterten Notbetreuung (die Aufnahmekriterien gelten weiterhin), Kinder mit vom Jugendamt / der Einrichtungsleitung festgestelltem Förderbedarf und Kinder, die einen Platz in der Einrichtung haben, sofern Platzkapazitäten bestehen. Die Aufzählung stellt gleichzeitig die Priorisierung der Aufnahme dar.
 
1.300 Plätze für die Notbetreuung

In Konstanz wurde trägerübergreifend bereits beim Einstieg in die Notbetreuung die maximale Belegung der Einrichtungen vorgesehen und organisatorisch vorbereitet. Unter Berücksichtigung von räumlichen und personellen Einschränkungen (unbesetzte Stellen, Mitarbeitende mit erhöhtem Risiko eines schwerwiegenden Krankheitsverlaufs) können aktuell rund 1.300 Plätze in der Notbetreuung belegt werden. Derzeit befinden sich 1.019 Kinder in Notbetreuung. Somit sind bereits jetzt die Mehrzahl der Einrichtungen, insbesondere in den Kleinkindgruppen, so ausgelastet, dass sie die Kapazitätsgrenze erreicht haben. Es gibt in den Einrichtungen vereinzelt noch Kapazitäten in unterschiedlicher Höhe, die aufgestockt werden können. Allerdings muss auch die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen für nach der Corona-VO vorrangig aufzunehmende Kinder einkalkuliert werden.
 
Individuelle Entscheidungen vor Ort

Am Montag, den 18.Mai, hat eine Besprechung der trägerübergreifenden Arbeitsgruppe Notbetreuung stattgefunden, um die gesetzlichen Vorgaben und die damit möglichen Spielräume für das weitere Vorgehen zu erörtern.

Es wurde festgestellt, dass jede Einrichtung hinsichtlich der weiteren Betreuungsplätze andere Rahmenbedingungen hat. Die Entscheidungen müssen sich am möglichen Bedarf von weiteren Notbetreuungsplätzen, der darüber hinaus zur Verfügung stehenden Plätze und den Personalkapazitäten orientieren. Deshalb können Entscheidungen für die weitere Aufnahme von Kindern nur von den Einrichtungsleitungen vor Ort getroffen werden.
 
Für viele Kinder bleibt die Situation schwierig

Durch die hohe Auslastung der Notbetreuung und die unveränderte Betreuungsobergrenze werden in Konstanz nur wenige zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden können. „Den engen Spielraum, den das Land den Städten bei der Betreuung der Kinder lässt, haben und werden die Stadt und alle beteiligten Träger weiterhin zu Gunsten der Konstanzer Eltern und Kinder voll ausnutzen - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten“, erläutert Dr. Osner.

Der vorgegebene enge Spielraum bedeutet aber: viele Kinder werden auch weiterhin gar nicht oder nur wenig in Kitas betreut werden können. „Darüber werden viele Eltern und vor allem Kinder enttäuscht sein, aber wir müssen an dieser Stelle transparent sein und wollen keine entstandenen Erwartungen und Hoffnungen nähren“, erklärt Alfred Kaufmann, Leiter des Konstanzer Sozial- und Jugendamtes. Kaufmann hofft allerdings für die kommenden Wochen mit schrittweisen weiteren Verbesserungen.
 

Was die Situation für die Eltern bedeutet
Die bisherige Notbetreuung bleibt unverändert, für Kinder in der Notbetreuung gibt es keinen Handlungsbedarf. Weitere Anmeldungen für die Notbetreuung können wie bisher in der Kita der Kinder abgegeben werden. Die Einrichtungsleitung informiert die Eltern über verfügbare Plätze. Bei zusätzlich zur Notbetreuung freien Platzkapazitäten werden die Einrichtungsleitungen direkt auf die Eltern zugehen.

(Erstellt am 19. Mai 2020 15:28 Uhr / geändert am 26. Mai 2020 13:51 Uhr)